Programmbetreuung und Zentrums- bzw. Quartiersmanagement - Stadt Heidenau Referenznummer der Bekanntmachung: 51.10.05./090900/60.12
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidenau
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01809
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.heidenau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Programmbetreuung und Zentrums- bzw. Quartiersmanagement - Stadt Heidenau
Gegenstand des Auftrages sind Betreuungsleistungen im Fördergebiet zunächst für den ausgeschriebenen Leistungszeitraum bzw. optional für die Verlängerungszeiträume bis maximal zum Ende des Durchführungszeitraumes.
Projektmanagement und städtebauliche Beratung:
- Allgemeine Beratung und Betreuung
- Verfahrensrechtliche Beratung
- Städtebauliche Beratung
- Vorbereitung zur Gesamtabrechnung
Finanzielle Betreuung:
- Fördermittelspezifische Beratung
- Fördermittelbuchhaltung
- Abruf von Fördermitteln
- Kosten- und Finanzierungsübersicht (KuF)
- Vorhaltung Online-Zugänglichkeit Buchungssystem
- Jahresabschluss
- Fortsetzungsantrag/Fortsetzungsbericht
Zentrums- bzw. Quartiersmanagement:
- Organisation nichtinvestiver Aktivitäten
- Etablierung und Umsetzung Zentrums- bzw. Quartiersmanagements
Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen:
- Beratung der Stadt
- Umsetzung einer Maßnahme
Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Ordnungsmaßnahmen:
- Grundlagenermittlung
- Ermittlung der Förderobergrenze
- Abstimmung/Abrechnung
Vorbereitung und Abwicklung von privaten Baumaßnahmen:
- Beratung der Eigentümer und Erhebung des Gebäude-/Grundstückszustandes
- Vorbereitung einer Maßnahme
- Vorbereitung und Abschluss einer vertraglichen Vereinbarung
- Abwicklung und Abrechnung einer Maßnahme
Vorbereitung und Abwicklung von privaten Ordnungsmaßnahmen:
- Beratung und Gespräche mit den Eigentümern
- Vorbereitung der Ordnungsmaßnahme
- Vorbereitung einer vertraglichen Vereinbarung
- Abwicklung und Abrechnung der Ordnungsmaßnahme
Heidenau, DE
Gegenstand des Auftrages sind sämtliche im Folgenden aufgeführten Betreuungsleistungen im Fördergebiet zunächst für den ausgeschriebenen Leistungszeitraum bzw. optional für die Verlängerungszeiträume bis maximal zum Ende des Durchführungszeitraumes.
Dem zu beauftragenden Programmbetreuer sollen die gesamte Organisation und Koordination sowie die Steuerung der im Rahmen der Fördermaßnahme obliegenden Aufgaben übertragen werden.
Folgende Leistungen sollen übertragen werden (eine detaillierte Darstellung der einzelnen Leistungsbausteine erfolgt in der Leistungsbeschreibung):
Der Programmbetreuer soll die Stadt bei allen anstehenden Aufgaben im Rahmen des Fördergebiets beraten und unterstützen und sämtliche ihm übertragene Aufgaben in enger Zusammenarbeit mit der Stadt bzw. den dortigen Mitarbeitern der Verwaltung abwickeln.
Der Programmbetreuer hat sich zunächst in die bereits vorliegenden Unterlagen als Grundlage für das Fördergebiet (Entwicklungskonzept, Bewilligungsbescheid) umfassend einzuarbeiten.
Der Programmbetreuer hat die Aufgaben des Projektmanagements und der städtebaulichen Beratung zu übernehmen.
Der Programmbetreuer hat die finanzielle Betreuung und Beratung der Kommune zu übernehmen.
Der Programmbetreuer hat die Aufgaben des Zentrums- bzw. Quartiersmanagements im Fördergebiet zu übernehmen.
Der Programmbetreuer hat fallweise bei geförderten Maßnahmen zu übernehmen:
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Baumaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von kommunalen Ordnungsmaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten Baumaßnahmen
- Beratung und Betreuung bei der Vorbereitung und Abwicklung von privaten Ordnungsmaßnahmen
Der Programmbetreuer hat im Falle des Entscheids der Stadt ein Ausschreibungsverfahren für die Bestellung eines Zentrums- bzw. Quartiersmanagements durchzuführen. Hierbei ist zu beachten, dass die Entscheidung zur Bestellung eines Zentrums- bzw. Quartiersmanagements in Abstimmung mit der Stadt erfolgt.
Er verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einem der Vertragspartner vorzeitig gekündigt wird. Eine Verlängerung kann maximal bis zum
voraussichtlich geplanten Ende des Durchführungszeitraumes erfolgen. Es ist eine stufenweise Beauftragung beabsichtigt. Ein Anspruch auf Weiterbeauftragung nach Abschluss einer Projektstufe besteht nicht. Der Leistungszeitraum für das Zentrums- und Quartiersmanagement fängt mit Beginn der tatsächlichen Tätigkeit an.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nichts Abweichendes geregelt ist, sind alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorgelegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Teilnahmebedingungen nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Eigenerklärung Sanktionspaket 5. EU)
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen.
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 3 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag mit dem Auftragnehmer zu schließen.
zu (1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz: Der durchschnittliche Gesamtjahresumsatz der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 500.000 Euro betragen.
(1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich sind.
(2) Vorlage von drei Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Programmbetreuung (PB) im Bereich Bund-Länder-Städtebauförderung im Freistaat Sachsen, davon mindestens zwei Referenzen, bei denen die Programmbetreuung mit der Etablierung und Umsetzung eines Zentrums- bzw. Quartiersmanagements (ZM/QM) mit einer/m Quartiersmanager/in mit Bürositz im Fördergebiet kombiniert ist bzw. war und ein Verfügungsfonds bewirtschaftet wird bzw. wurde. Das Fördervolumen muss aufgrund der Vergleichbarkeit zum Ausschreibungsgegenstand jeweils mindestens 10 Mio. Euro betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.
Die Erklärung muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Auftraggeber
- Umfang der Leistungserbringung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Höhe der Fördermittel
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Erbringung von Leistungen der Programmbetreuung, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Leistungen der Programmbetreuung kurzfristig bestätigen kann,
(3) Vorlage von zwei Referenzen über die Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln im Freistaat Sachsen in Höhe von mindestens 10 Mio. Euro aufgrund der Vergleichbarkeit zum Ausschreibungsgegenstand. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.
Die Erklärung über Referenzleistungen muss folgende Angaben enthalten:
- Angaben zum Auftraggeber
- Umfang der Leistungserbringung
- Zeitraum der Leistungserbringung
- Höhe der Fördermittel
- Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild
- sofern vorhanden: Darstellung der wirtschaftlichen und termingetreuen Abwicklung und Abrechnung der Städtebaufördermittel, nachzuweisen durch ein formloses Schreiben des Auftraggebers oder Benennung eines Ansprechpartners des jeweiligen Auftraggebers, der die wirtschaftliche und termingetreue Erbringung der Leistungen der Abwicklung und Abrechnung der Städtebaufördermittel kurzfristig bestätigen kann.
(4) Nachweis der Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsystem) oder eines vergleichbaren in Regelungstiefe und -breite vergleichbaren Qualitätsmanagementsystems.
Die Vorlage von mehr als drei Referenzen ist nicht erwünscht.
zu (1) Eigenerklärung zur Beschäftigtenzahl: Die durchschnittliche Beschäftigungszahl der vergangenen drei Geschäftsjahre muss mindestens 10 Mitarbeiter betragen.
zu (2) Erbringung von vergleichbaren Leistungen der Programmbetreuung: Das Fördervolumen muss jeweils mindestens 10 Mio. Euro betragen Die Leistungserbringung darf frühestens jeweils am 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.
zu (3) Abwicklung und Gesamtabrechnung von Städtebaufördermitteln: Das Fördervolumen muss mindestens 10 Mio. Euro betragen. Die Leistungserbringung darf frühestens am 31.12.2018 abgeschlossen worden sein.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadt Heidenau, Rathaus, Dresden Straße 47, 01809 Heidenau
Bei der Angebotsöffnung sind Bieter gemäß § 55 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04039
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
siehe § 160 Abs. 3 GWB