"Neubau Mehrzweckgebäude im Ortszentrum der Gemeinde Krauschwitz" Referenznummer der Bekanntmachung: V 2022/07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krauschwitz i. d. Oberlausitz
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Postleitzahl: 02957
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://krauschwitz.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Neubau Mehrzweckgebäude im Ortszentrum der Gemeinde Krauschwitz"
Im Zug der Entwicklung der zentralen Ortstruktur für die ca. 3.400 Einwohner und die aktuellen gesellschaftlichen und sozialen Anforderungen beabsichtigt die Gemeinde Krauschwitz die Schaffung eines neuen Zentrums der Gemeinde. Untergebracht werden verschiedene zentrale Funktionen. In dem geplanten Mehrzweck-gebäude sollen sowohl Arztpraxen, ein Polizeiposten, die Räumlichkeiten der Gemeindeverwaltung und auch Büroeinheiten für die ortsansässige Fa. Kreisel geschaffen werden. Weiterhin ist geplant, Räumlichkeiten für Veranstaltungen und Versammlungen anzubieten, die einer freien Vermietung unterliegen sollen. Außerdem ist geplant, im Objekt ein Bistro anzusiedeln, welches für die verschiedenen Möglichkeiten des Gebäudes den gastronomischen Rahmen bieten kann. Der bestehende Standort ist aufgrund der derzeitigen Bebauung nicht zur weiteren Nutzung vorgesehen. Im Zuge der Planung soll untersucht werden, ob ein bestehendes Gebäude zum Bistro umgebaut werden kann. Zwei Bestandsgebäude kommen für diese Untersuchung in Betracht. Auf Basis der vorliegenden Kurzprojektbeschreibung der Gemeinde-verwaltung Krauschwitz i.d. O.L. (Stand 2018, siehe Anlage A1) wird ein Neubau auf dem Gelände des ehemaligen Gasthauses „Deutsches Haus“, Görlitzer Straße 4 – 6, 02957 Krauschwitz geplant. Die fortgeschriebene Kostenrahmenschätzung beziffert die Kosten des Vorhabens auf ca. 6.040.000 Mio. Euro brutto über die Kosten-gruppen 200 bis 700. Weitere Details sowie eine Aufgabenbeschreibung sind dem Punkt 2 zu entnehmen, weiterführende Angaben finden sich in Anlage A. Eine Besichtigung ist ausschließlich nach Terminabstimmung mit der Gemeinde Krauschwitz, Hauptverwaltung – Bauwesen, Herrn Hänchen, möglich. Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 VgV i.V. § 74 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Die Gemeinde Krauschwitz ist im sächsischen Landkreis Görlitz gelegen. Die Einwohnerzahl zum Stand 2008 beträgt 3.778. In der Gemeinde und dem zentralen Ort Krauschwitz soll die Entwicklung/ Verdichtung des Ortszentrums vorangetrieben werden, um den Einwohnern, Besuchern und Berufstätigen Angebote der Daseinsvorsorge und der Verwaltung fußläufig erreichbar zu machen. Das ist bislang nur bedingt der Fall. Die heute festzustellende Zergliederung geht zudem einher mit dem Mangel an Räumlichkeiten beziehungs-weise mit dem zum Teil sehr schlechten Zustand von Objekten, in denen u. a. Arztpraxen, das Gemeindeamt oder auch gemeinwohlorientierte Räume untergebracht sind.
Die Kostenschätzung der Gemeinde Krauschwitz beziffert vorläufige Baukosten der Kostengruppen 200 bis 700 DIN 276, Stand Juni 2021 von ca. 5.075.630,25 Mio. Euro netto. Eine detaillierte Aufstellung befindet sich in Anlage A 3. Der Auftragnehmer hat seine Planung auf den bezifferten Kostenrahmen auszurichten. Die Bau-leistungen für das Vorhaben müssen so ausgeführt werden, dass eine sinnvolle, wirtschaftlich tragbare Bauablauforganisation erfolgt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, eine Planungs- und Bauzeitenrahmenplanung aufzustellen. Der seitens des Auftraggebers vorgesehene Realisierungszeitraum endet 31.10.2024. Anforderungen und Hinweise zum Projekt entnehmen Sie bitte der Anlage A 1. Dem Bauherrn ist weiterhin wichtig, dass das Gebäude möglichst energieeffizient, wenn technisch umsetzbar energieautark ist. Das Gebäude soll für motorisch eingeschränkte Personen möglichst barrierefrei geplant werden.
Objektplanung gemäß § 34 ff. i. V. mit Anlage 10.1 HOAI
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 34 ff. HOAI i.V. mit Anlage 10.1 HOAI über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen:
1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzugeben): - LPH 2: Untersuchen von drei alternativen Lösungsansätzen nach verschiedenen Anforderungen einschließlich Kostenbewertung. 3. Weitere Besondere und zusätzliche Leistungen (freiwillige Angabe, optionale Beauftragung): - Brandschutzkonzept gemäß AHO Heft 17, Leistungsphase 1 bis 4. - Planungs- bzw. Beratungsleistungen zur Bauphysik, Leistungsbild Wärmeschutz und Energiebilanzierung sowie Leistungsbild Bauakustik gemäß Anlage 1.2.2 HOAI, jeweils LPH 1 - 4. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 34 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 10.1 HOAI zu den § 34 Abs. 4 und § 35 Abs. 7 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (verpflichtend anzugeben): - LPH5: Prüfen und Anerkennen von Plänen Dritter, nicht an der Planung fachlich Beteiligter auf Übereinstimmung mit den Ausführungsplänen (z.B. Werkstattzeichnungen von Unternehmen, Aufstellungs- und Fundamentpläne
nutzungsspezifischer oder betriebstechnischer Anlagen), soweit die Leistungen Anlagen betreffen, die in den anrechenbaren Kosten nicht erfasst sind. - LPH 7: Mit-wirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten. - LPH 7: Prüfen und Werten von Nebenangeboten mit Auswirkungen auf die abge-stimmte Planung. Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3)
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 – 6, 8)
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechts-anspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 55 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 15.1 HOAI zu den § 55 Abs. 3 und § 56 Abs. 3 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 51 ff. HOAI i.V. mit Anlage 14.1 HOAI über die LPH 2 bis 6. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen: Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 und 6 des § 51 Abs. 1 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 14.1 HOAI zu den § 51 Abs. 5 und § 52 Abs. 2 zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen: - LPH 8: ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen. Es wird auf das Vertragsmuster verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 5 und 6 erfolgt optional. Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI
Krauschwitz i. d. Oberlausitz, DE
Beauftragt werden Leistungen gemäß § 39 ff. HOAI i.V. mit Anlage 11.1 HOAI über die LPH 2 bis 9. Der Auftraggeber sieht eine stufenweise Beauftragung vor. Zunächst werden die LPH 2 bis 4 beauftragt. Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional. Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung von über die Leistungsphasen 2 bis 4 hinausgehenden Leistungen besteht nicht. Benennen Sie ggf. erforderliche Subunternehmen zum jeweiligen Auftragsgegenstand formlos. Die Vergabestelle behält sich die Nachforderung von Eignungsunterlagen vor. Gemäß Vertrag hat der Auftragnehmer folgende Leistungen im Rahmen der 1. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen.
Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 2 bis 4 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung). - LPH 3: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln, - Koordination des Fachplaners Ingenieurbauwerke: Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag. Folgende Leistungen sind im Rahmen der 2. Stufe zu erbringen: 1. Grundleistungen. Zu erbringen sind durch den Auftragnehmer die Leistungsphasen 5 bis 9 des § 39 Abs. 3 HOAI. Dabei sind die Grundleistungen nach Anlage 11.1 HOAI zu den §§ 39 ff. HOAI zu diesen aufgeführten Leistungsphasen auszuführen. 2. Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung). - LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung: Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
- Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln: Es wird auf den Vertrag verwiesen.
Eine Beauftragung der LPH 5 bis 9 erfolgt optional.
Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung):
- LPH 3: Mitwirkung bei der Beantragung und Abrechnung von Fördermitteln
- Koordination des Fachplaners Ingenieurbauwerke
Die Beauftragung der 2. Stufe erfolgt optional gemäß Vertrag.
Besondere und zusätzliche Leistungen (optionale Beauftragung)_
- LPH 9: Überwachungsleistungen für a) Entwicklungs- und Unterhaltungspflege; b) Mängelbeseitigung
Aufgrund der Finanzierung durch Fördermittel sind vom Auftragnehmer zudem Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Verwendung von Fördermitteln zu erbringen:
- Mitwirken bei der Erstellung des Verwendungsnachweises von Fördermitteln
Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz, vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung gemäß § 34 ff. i. V. mit Anlage 10.1 HOAI
Ort: Neukirch/Lausitz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 1 bis 3)
Ort: Weißwasser
NUTS-Code: DED2D Görlitz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI (ALG 4 – 6, 8)
Ort: Wilthen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI
Ort: Neukirch/Lausitz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Freianlagenplanung gemäß §§ 39 ff. HOAI
Ort: Neukirch/Lausitz
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Sämtliche Fragen und Anmerkungen sind mittels Vergabeplattform zu stellen unter www.evergabe.de; Fragen, die nicht bis zum 01.03.2022 in Textform eingereicht wurden, können grundsätzlich nicht mehr vor Ablauf der Teilnahmefrist beantwortet werden. Bitte beachten Sie: Antworten zu rechtzeitig eingehenden Bewerberfragen sowie aktualisierte oder weitere Unterlagen, welche sämtliche Interessenten und Bewerber im Verfahren betreffen, werden unter vorstehend genanntem Link zur Verfügung gestellt. Bewerber müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Teilnahmeantrags prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Teilnahmeantrags zu beachten sind. Verbindlicher Bestandteil der Unterlagen für den Teilnahmewettbewerb werden die unter nachstehendem Link veröffentlichten Antworten und Informationen. Mündliche Auskünfte und Erklärungen haben keine Gültigkeit. Der vollständige Teilnahmeantrag muss elektronisch in Textform (§ 126b BGB) über das Online-Vergabeportal unter folgendem Link www.evergabe.de bis spätestens 08.03.2022, 10:00 Uhr, eingereicht werden. Die Dateien müssen im Dateiformat „pdf“ erstellt sein. Die Übermittlung des Teilnahmeantrags hat mithilfe elektronischer Mittel über das Online-Vergabeportal evergabe.de zu erfolgen. Diese erfolgt über den Menüpunkt „Teilnahmeantrag“. Es ist möglich, die Daten über den Webauftritt hochzuladen. Alternativ kann das Bietertool „AI-Bietercockpit“ verwendet werden. Voraussetzung für die Nutzung des Bietertools ist eine entsprechende Java-Laufzeitumgebung (JRE), welche kostenfrei unter http://www.java.com/ bezogen werden kann, sofern diese nicht bereits auf dem Rechner installiert ist. Je nach Betriebsumgebung sind für die Installation der Laufzeitumgebung bzw. des Bietertools u.U. administrative Rechte erforderlich.
Es wird empfohlen, rechtzeitig vor Ende der Teilnahmefrist die Übermittlung des Teilnahmeantrags zu testen. Bei technischen Problemen und Fragen in diesem Zusammenhang finden Sie unter https://www.evergabe.de/hilfe-und-service/index weitergehende Informationen. Die Vergabestelle kann zu technischen Fragen im Zusammenhang mit der Abgabe des Teilnahmeantrags grundsätzlich keine Auskünfte erteilen. Anderweitig auf elektronischem oder postalischem Wege übermittelte Teilnahmeanträge, wie z.B. per Telefax oder E-Mail, sind nicht zugelassen. Ergänzende Einreichungen, z.B. postalischer Art, sind nicht gefordert und werden bei der Bewertung der Anträge nicht berücksichtigt. Die Vergabestelle behält sich vor, gemäß § 17 Abs. 11 VgV den Auftrag bereits auf Grundlage dieser ersten Angebote zu vergeben, ohne in Vergabeverhandlungen einzutreten. Um das Verfahren nicht unnötig zu verlängern und Kapazitäten sowohl auf Auftraggeber- als auch auf Auftragnehmerseite zu binden, sieht der Auftraggeber, die Gemeinde Krauschwitz vor, die Frist für die Einreichung der Angebote in der Angebotsphase auf 10 Tage festzulegen. Weitere Informationen können der Vergabeunterlage entnommen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen.