6002426849-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag temporäre Zeltbauten auf dem Truppenübungsplatz für militärische Übungen etc. Referenznummer der Bekanntmachung: 6002426849-BwDLZ Dresden
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01219
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
6002426849-BwDLZ Dresden-Rahmenvertrag temporäre Zeltbauten auf dem Truppenübungsplatz für militärische Übungen etc.
Dieser öffentliche Auftrag betrifft die Vergabe eines Rahmenvertrages über eine Laufzeit von zunächst einem Jahr (mit Verlängerungsoptionen auf maximal 4 Jahre Laufzeit) zur mietweisen Bereitstellung von temporären Zeltbauten inklusive Zubehör nach kurzfristigen Abrufen innerhalb einer Reaktionszeit von maximal 5 Tagen für militärische Übungen und weitere militärische Vorhaben auf dem Truppenübungsplatz Oberlausitz und weiteren Übungsplätzen im Inland und Vorhaltung entsprechender Zeltbauten inklusive des Zubehörs über die gesamte Vertragslaufzeit zur Sicherstellung der Kurzfristigkeit, sowie darüber hinaus die Bereitstellung von temporären Zeltbauten nebst Zubehör nach regulären Abrufen bei Vorhandensein entsprechender Kapazitäten beim Auftragnehmer.
Hauptleistungsort wird grundsätzlich der Truppenübungsplatz Oberlausitz sein. Abweichend davon kann der Bedarf auch auf anderen Truppen- oder Standortübungsplätzen im Inland entstehen (Siehe Nr. 7 Anlage 1a)
Die Gesamtmenge bzw. der Umfang der zu erbringenden Leistungen wurde vom Bedarfsträger, für die insgesamt mögliche Vertragslaufzeit von 4 Jahren bei Inanspruchnahme aller Verlängerungsoptionen, eingeschätzt und ergibt sich aus dem dem Vergabeverfahren zugrundeliegenden Beschaffungsersuchen mit der Nr. 49729276. Um Beachtung aller bekanntgegeben Unterlagen, insbesondere der Anlage 1a Leistungsbeschreibung wird gebeten.
Die Laufzeit des Vertrages wird zunächst auf ein Jahr vereinbart. Gleichzeitig werden Verlängerungsoptionen für den Auftraggeber (Mieter), Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Dresden, vereinbart, die Vertragslaufzeit mehrfach zu verlängern. Im Ergebnis aller ggf. getätigten Verlängerungen soll die gesamte Vertragslaufzeit 4 Jahre nicht überschreiten.
Die Vergabestelle bittet um Beachtung aller bekanntgegeben Unterlagen, der Vertragsregelungen und insbesondere Regelungen und Hinweise der Anlage 1a Leistungsbeschreibung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (nicht älter als 12 Monate zum Angebotsschlusstermin) Auszug aus dem
Handelsregister oder Berufsregister oder eine andere entsprechende Bescheinigung über die Erlaubnis zur Berufsausübung, je nach den Rechtsvorschriften des Staates der Unternehmensniederlassung, bzw. Hinweis: Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
Aktueller Versicherungsnachweis über eine gültige, branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung als Kopie, aus welcher die Deckungssummen hervorgehen mit Mindestdeckungen für:
- Personen-, Sach- u. Vermögensschäden 3.000.000 €,
Bei derzeit nicht ausreichender Deckungssumme ist eine verbindliche Eigenerklärung abzugeben, dass die Deckungen nachgereicht werden. Die Deckungszusage des Versicherers bei einer eventuellen Auftragsvergabe ist erforderlich.
Mindestdeckungen für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden 3.000.000 €,
Eigenerklärung zu Referenzen des Bieters als Liste der im Laufe der letzten 3 Jahre
erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen im Bereich der hier zu
erbringenden Leistung mit Angabe des Kontaktdaten der Auftraggeber,
zum Umfang der Leistung (Auftragsanzahl), zum Auftragsgegenstand u. zur Einrichtung/Stelle. Vergleichbar sind Dienstleistungen, wenn sie ebenso Dienstleistungen zur mietweisen Bereitstellung von temporären Zeltbauten betrafen.
Akzeptanz, dass die künftige Abrechnung mit den künftigen Auftragnehmern grundsätzlich im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B)) als
e-Rechnung über die Rechnungsplattform des Bundes, xRechnung.bund.de, erfolgt und die AGB der künftigen Auftragnehmer ausgeschlossen sind.
*
Unterschriebene Eigenerklärung zur Verordnung EU 2022/576, dass keine
Personen, Unternehmen oder Unterauftragnehmer einen Bezug zu Russland im Sinne
der Vorschrift aufweisen.
*
Zusätzlicher Hinweis:
Die Vergabestelle bittet alle bekanntgegebenen Informationen und Unterlagen zu
beachten.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit