Wasserkonzession

Konzessionsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rendsburg.de
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Bewerbungen oder gegebenenfalls Angebote sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Wasserkonzession

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
65110000 Wasserversorgung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Konzession ist der Betrieb des Wasserversorgungsnetzes in der Stadt Rendsburg. Die Stadt Rendsburg macht bekannt, dass zum 1.1.2024 ein neuer Konzessionsvertrag für das

Wasserversorgungsnetz im Stadtgebiet abgeschlossen werden soll.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

vgl. II.1.4) Kurze Beschreibung

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit der Konzession
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für die Einreichung der Bewerbungen oder den Eingang der Angebote
Tag: 06/03/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Diese Aufforderung zur Interessenbekundung leitet kein formelles Vergabeverfahren ein. Insbesondere finden

die Richtlinien 2014/24/EU, 2014/23/EU und 2014/25/EU, GWB, VgV, SektVO, KonzVgV, VOL/A, VOB/A und

UVgO keine Anwendung. Die Verwendung der Konzessionsbekanntmachung gemäß KonzVgV bedeutet

weder ausdrücklich noch stillschweigend eine Bezugnahme auf diesen Vergaberechtsrahmen. Soweit in dieser

Bekanntmachung hierauf referenziert wird, hat dies rein technische Gründe. Die vorliegende Bekanntmachung

dient dazu, die Grundsätze des Unionsprimärrechts einzuhalten (Wettbewerb, Gleichbehandlung,

Nichtdiskriminierung, Transparenz). Wasserversorgungsunternehmen, die am Abschluss eines Wasser-Konzessionsvertrages mit der Stadt Rendsburg interessiert sind, werden gebeten, ihr Interesse schriftlich bis zum 6.3.2023 um 10.00 Uhr zu bekunden. Interessierte Wasserversorgungsunternehmen werden aufgefordert, ihre Interessenbekundungen

an die

Stadt Rendsburg,

z.Hd. Frau Andrea Hagen (Fachdienstleitung Bauverwaltung und Klimaschutz),

Am Gymnasium 4 in 24768 Rendsburg

zu richten. Die Interessenten werden aufgefordert, den Umschlag deutlich in Blockschrift mit „Interessensbekundung Vergabe Wasserkonzession –nicht öffnen“ zu kennzeichnen und diesen

an die genannte Postanschrift zu richten. Nach diesem Termin eingehende Interessensbekundungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die vom bisherigen Inhaber der Wasserkonzession, über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes zur Verfügung gestellten Informationen können von den interessierten Wasserversorgungsunternehmen, die fristgerecht ihr Interesse bekundet haben, nach Fristablauf bei der oben genannten Kontaktstelle angefordert werden. Es bleibt vorbehalten, interessierten Wasserversorgungsunternehmen die Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes erst nach Abschluss einer Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung zu stellen. Nach Ablauf der

Interessenbekundungsfrist werden die interessierten Unternehmen über das weitere Verfahren unterrichtet.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 4316040
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LandgerichteSH/LGKiel/Kontakt/kontakt_node.html
VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Kiel
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2023

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