Strahlenmedizin H8, T11 - Aufzugsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 107 22/STM/Los T11

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04129
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.sanktgeorg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Krankenhausträger mit privater Rechtsform im Besitz der öffentlichen Hand
I.5)Haupttätigkeit(en)
Gesundheit

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Strahlenmedizin H8, T11 - Aufzugsanlage

Referenznummer der Bekanntmachung: 107 22/STM/Los T11
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45313100 Installation von Aufzügen
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Klinikum Sankt Georg gGmbH beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin (Haus 8) am Standort Eutritzsch. Zur Verbesserung der medizinischen Versorgung ist der Austausch von zwei vorhandenen Linearbeschleunigern notwendig. Weiterhin sind Sanierungs- und Umbaumaßnahmen am und im Gebäude geplant.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 78 691.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
42416100 Aufzüge
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Klinikum St. Georg gGmbH Delitzscher Straße 141 04129 Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

BV

Klinikum St. Georg gGmbH

Haus 8 Klinik für Strahlentherapie

Delitzscher Straße 141, 04129 Leipzig

LOS T11 Aufzugsanlagen

Veröffentlichungstext

Das Klinikum Sankt Georg beabsichtigt den Umbau der Strahlenmedizin

(Haus 8) am Standort Eutritzsch in mehreren Bauabschnitten. Inhalt des Loses ist der Austausch der Aufzugsanlage.

Im Zuge der baulichen und technischen Gebäudesanierung wird der bestehende Hydraulikaufzug komplett ausgetauscht. Die neue Anlage wird analog der bestehenden Anlage ausgeführt.

Bestandsanlage

Die bestehende Aufzugsanlage befindet sich zentral im Gebäude im Bereich des Gebäudeeinganges

(schließt an Treppenhaus an) und erschließt die Etagen K2, K1, EG und das 1.OG. Die Aufzugsanlage ist ausgeführt als Seil-hydraulische Aufzugsanlage mit seitlich angeordnetem Maschinenraum im EG. Die Anlage besitzt gegenüberliegende Türen und ist in einem massiven Schacht errichtet. Das Hydraulikaggregat sowie die Steuerung des Aufzuges befinden sich im benachbarten Maschinenraum im EG bzw. ZG. Der Aufzug ist mit einer statischen Brandfallsteuerung ausgestattet und besitzt Außen- und Innenvorzugssteuerungen in Kabinen- und den Etagentableaus. Die Befehle der Vorzugssteuerungen werden über Schlüsselschalter in den jeweiligen Tableaus realisiert. Die Hoheit hierzu obliegt der Feuerwehr. Die Kabinen- und die Türoberflächen sind ausgeführt aus geschliffenem Edelstahl. Schachtinnenseitig ist eine Rauchdetektionsanlage installiert. Der Schacht wird über eine Entrauchungsöffnung in der Schachtdecke be- und entlüftet. Die energetische und datentechnische Einspeisung erfolgt im Maschinenraum über eine separate Unterverteilung. Der Maschinenraum selbst besitzt keine natürliche Konvektion, sondern wird be- und entlüftet über eine bestehende Lüftungsanlage.

Der Aufzugsnotruf im Bestand wird im KSG intern über das Telefonnetz auf die Pforte aufgeschaltet.

Die bestehende Anlage wird komplett demontiert und fachgerecht entsorgt, einschließlich aller Sondermaterialien, Verkabelungen, Ölen und Schmierstoffe. Vor der Montage der Neuanlage werden notwendige Sanierungen am Aufzugsschacht vorgenommen. Die neue Aufzugsanlage wird analog der bestehenden Anlage geplant und gebaut. Es handelt sich somit um einen 1 zu 1 Austausch. Bauseitige Änderungen am und im Aufzugsschacht sowie im Maschinenraum sind nicht erwünscht. Rohbauöffnungen für die Schachttüren bleiben in den bestehenden Abmessungen und Positionen erhalten. Die vorhandenen Ankerschienen für die Schienenbefestigungen müssen wieder verwendet werden. Der Aufzug wird ausgeführt als Seil-hydraulischer Aufzug mit Hydraulikaggregat im Maschinenraum. Kabinen- und Türgrößen verbleiden in den Abmessungen der Bestandsanlage. Die Steuerungszusätze (Brandfall, Vorzugsfahrten innen, außen) werden ebenfalls eingeplant. Die Ausführung kann wie gewohnt über Schlüsselschalter oder alternativ über Transponder erfolgen. Weitere Steuerungszusätze werden in der Ausschreibung präzisiert. Optische Komponenten (Oberflächen, Tableaus, Anzeiger, Kabinenboden, Kabinenbeleuchtung, usw.) werden im Rahmen der Bemusterung in Abhängigkeit des Herstellerstandards festgelegt.

Die Anlage wird betriebs- und abnahmefähig errichtet. Dazu gehören neben den mechanischen Komponenten auch die elektrotechnischen Komponenten wie Schachtbeleuchtung, Notrufgerät, interne Verkabelung. Alle Maßnahmen zielen darauf ab eine Anlage nach dem neusten Stand der Technik zu errichten. Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der EN 81-20.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 100
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 223-642511
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 107 22
Los-Nr.: T11
Bezeichnung des Auftrags:

Aufzugsanlagen

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
24/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Naumburg
NUTS-Code: DEE08 Burgenlandkreis
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 78 691.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0469PT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Gem. § 135 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber.

1) gegen § 134 verstoßen hat oder;

2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
01/02/2023

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