Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers Referenznummer der Bekanntmachung: LKL-2023-0014
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Borna
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04552
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreisleipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers
Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers
Amt für Straßenbau
SG Betrieb und Unterhaltung Straßen
Stauffenbergstr. 4
04552 Borna
Lieferung eines Mehrzweckgeräteträgers gem. Leistungsbeschreibung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Mit dem Angebot vorzulegende Erklärungen/Nachweise:
- Erklärung, dass Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung nicht vorliegen für (§ 123 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. A):
- Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung
- Korruption
- Betrug, Subventionsbetrug
- Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten
- Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung
- Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels
- Erklärung, dass keine Ausschlussgründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern oder Sozialversicherungsbeiträgen bestehen (§ 123 Abs. 4 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. B):
- Entrichtung von Steuern
- Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen
- Erklärung, dass keine Gründe im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessenkonflikten oder beruflichem Fehlverhalten vorliegen für (§ 124 Abs. 1 GWB - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil III: Ausschlussgründe Buchst. C)
- Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen
- Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen
- Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
- Zahlungsunfähigkeit
- Insolvenz
- Vergleichsverfahren
- der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage
- Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter
- Einstellung der gewerblichen Tätigkeit
- Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs
- Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren
- Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens
- Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen
- Schuldig der Täuschung, Zurückhaltung von Informationen, Unfähigkeit zur Vorlage verlangter Unterlagen und Erhalt vertraulicher Informationen zu dem Verfahren
- Erklärung zur Befähigung zur Berufsausübung (§ 44 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. A)
- Eintragung in einem einschlägigen Berufsregister / Handelsregister
Fehlende Erklärungen und Nachweise werden im Rahmen der zulässigen Nachforderungsmöglichkeiten gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen mit einer angemessenen Frist nachgefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Bescheinigungen/Nachweise zuständiger Stellen der gemachten Eigenerklärungen, insbesondere:
- Gewerbeanmeldung
- Berufs-, Handels-, Vereinsregisterauszug
- Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Angaben über die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (§ 45 Abs. 1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. B):
- allgemeiner Jahresumsatz von mindestens 250.000 Euro
- Gründung des Wirtschaftsteilnehmers, sofern die Information zum allgemeinen Jahresumsatz nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum erhältlich ist
- Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung (Police)
- Eigenerklärung zur EU-Sanktions-VO
Fehlende Erklärungen und Nachweise werden im Rahmen der zulässigen Nachforderungsmöglichkeiten gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen mit einer angemessenen Frist nachgefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
II). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Preisermittlungsunterlagen (z.B. Urkalkulation, Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung von einem oder mehreren Einheitspreisen
- Zur Höhe des Umsatzes Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten. Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- Angaben über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (§ 46 Abs. 1 VgV - entspricht Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung Teil IV: Eignungskriterien Buchst. C):
- Referenzen über die Erbringung von vergleichbaren Leistungen der genannten Art des Bieters (Referenzen):
Mindestanforderung:
• mindestens 3 Stück innerhalb der letzten 3 Jahre
• mit Bezeichnung, Auftragswert, Anschrift des Referenzgebers, Ansprechpartner, Telefonnummer).
Werden Referenzen nur für ein/einzelne Los/Lose abgegeben, so sind die Anforderungen entsprechend nachzuweisen.
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
- Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes (Formblatt Eigenerklärung zur Zahlung eines Mindestlohnes)
- Erklärung Bietergemeinschaft (Formblatt Erklärung Bietergemeinschaft - sofern erforderlich)
- Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen (Formblatt Verzeichnis der Unterauftragnehmerleistungen - sofern erforderlich)
- Verzeichnis zur Eignungsleihe (Formblatt Verzeichnis zur Eignungsleihe - sofern erforderlich)
- ausgefüllte Leistungsbeschreibung mit Fabrikats-/Produktangaben
- Produktdatenblätter
Fehlende Erklärungen und Nachweise werden im Rahmen der zulässigen Nachforderungsmöglichkeiten gemäß § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen mit einer angemessenen Frist nachgefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
II) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
- Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - sofern erforderlich)
Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
ausgeschlossen.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende(n) Leistung(en) durch den Eintrag in einem amtlichen Verzeichnis gemäß § 48 Abs. 8 VgV (AVPQ) und ergänzend durch Vorlage auftragsspezifischer Eignungsnachweise (z.B. Referenzen), die im amtlichen Verzeichnis nicht die geforderten Mindestanforderungen erfüllen bzw. nicht hinterlegt sind.
Bei Einreichung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) ist § 50 Abs. 2 Satz 2 VgV zu beachten.
Alle eingereichten Unterlagen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.
- gemäß Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis
- Zusätzliche Vertragsbedingungen des Landkreises Leipzig für die Vergabe von
Liefer- und Dienstleistungen
- VOL/B
- Zahlung des Mindest- bzw. entsprechenden Tariflohns
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Voraussetzung für die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags/Angebots ist i.d.R. die kostenfreie Registrierung auf vorgenannter Vergabeplattform und die Installation der Bietersoftware AI Bietercockpit. Die Nutzungsbedingungen und erforderlichen technischen Systemvoraussetzungen erfahren Sie unter http://www.evergabe.de.
Für die Installation des AI Bietercockpits und technische Fragen zur elektronischen Angebotsabgabe wenden Sie sich bitte ausschließlich an den Bietersupport der eVergabe.de. Dieser steht Ihnen gemäß der Servicezeiten von Montag bis Freitag (Telefon: +49 3[gelöscht] oder +49 3[gelöscht]; E-Mail:[gelöscht] ) zur Verfügung. Weiterhin finden Sie umfangreiche Informationen in den dort zur Verfügung gestellten FAQ sowie unter der Rubrik Hilfe & Service.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Registrierung und elektronische Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, dass die Übertragung Ihrer Unterlagen aufgrund großer Datenmengen längere Zeit in Anspruch nehmen kann. Insbesondere bei der erstmaligen elektronischen Abgabe von Teilnahmeanträgen/Angeboten, kalkulieren Sie bitte ausreichend Bearbeitungszeit für die Registrierung und das Hochladen der Unterlagen auf der Vergabeplattform ein. Zeitliche Verzögerung beim Hochladen des Teilnahmeantrags/Angebots gehen zu Lasten des Bewerbers/Bieters.
Sofern die Vergabeunterlagen ohne vorherige Registrierung bzw. Anmeldung auf der Vergabeplattform heruntergeladen werden können, erfolgt bei Veränderungen im Vergabeverfahren keine gesonderte Benachrichtigung per E-Mail an den Bewerber/Bieter. Der Bewerber/Bieter ist dann in der Pflicht, sich selbstständig über Änderungen und Antworten auf Bewerber-/Bieterfragen auf der Vergabeplattform zu informieren. Vor diesem Hintergrund wird eine vorherige Registrierung auf der Vergabeplattform dringend empfohlen. Stellen Sie daher vor Ablauf der Teilnahme-/Angebotsfrist und der Abgabe Ihres Teilnahmeantrags/Angebots sicher, dass Ihnen alle aktuellen Informationen und Vergabeunterlagen zur Verfügung stehen und ausschließlich diese verwendet werden.
Es obliegt den Bewerbern/Bietern, evtl. auftretende Störungen des Vergabeportals unverzüglich dem Bietersupport der eVergabe.de sowie ergänzend der Vergabestelle zu melden.
Es sind keine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters im Sinne von § 305 BGB beizufügen. AGB, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bewerbers/Bieters, werden durch Wiedergabe/Beifügung in den Teilnahme-/Angebotsunterlagen nicht Vertragsbestandteil und durch den Auftraggeber nicht anerkannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.