Landesarchiv S-H,Prinzenpalais 1, 24837 Schleswig, Neubau Magazinerweiterung, TA 4-5 Referenznummer der Bekanntmachung: FG2884 22D00782
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landesarchiv S-H,Prinzenpalais 1, 24837 Schleswig, Neubau Magazinerweiterung, TA 4-5
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. § 55 HOAI,
Anlagengruppen 4 – 5, Lph 1-3+5-9
Schleswig
Das Landesarchiv ist das „Gedächtnis“ des Landes Schleswig-Holstein. Hier werden alle wesentlichen
Schriftstücke, Fotos und Filme aus der Landesverwaltung konserviert, ggf. restauriert und archiviert, um sie für
die Nachwelt zu erhalten. Gleichzeitig ist es eine Forschungseinrichtung für Wissenschaftler.
Es besteht aus zwei Gebäudeteilen:
a) Prinzenpalais, eine dreiflügelige Barockanlage Baujahr ca. 1700
b) Magazingebäude mit Lesesaal aus den 1980-er Jahren
Im Zuge der geplanten Erweiterung soll das 4-geschossige Magazingebäude um das gleiche Volumen erweitert
werden, dem Magazintrakt vorgelagert werden Räume u. a. für die Restaurierungswerkstatt, die sich momentan
noch in dem westlichen Seitenflügel des Prinzenpalais befindet.
Aufgrund der schwierigen Bodenverhältnisse und der hohen Lasten durch das Archivgut wird eine Tiefgründung
erforderlich, das KG ist gegen drückendes Wasser zu sichern. Notwendig ist ein Konzept für die auch unter
diesen Verhältnissen absolut sichere Verbindung zum Bestandsarchiv.
Das dem ersten Abschnitt des Magazingebäudes zugrundeliegende Konzept von natürlicher Klimatisierung
mittels hoher Speichermassen durch Ziegelmauerwerk mit ca. 80 cm starken Wänden hat sich bewährt und
sollte ggf. fortgeführt werden.
Beabsichtigt ist, konstruktiv eine Aufstockung um zwei Geschosse zu einem späteren Zeitpunkt zu ermöglichen.
Die Gesamtkosten der KG 300 und KG 400 betragen ca. 25.233.491,60 € netto, auf die KG 300 werden ca.
20.923.926,47,- € netto und auf die KG 400 ca. 4.309.565,13,- € netto veranschlagt.
Die o. g. Gesamtkosten sind dabei als Obergrenzen zu verstehen, an denen sich die Leistungen in allen
Leistungsphasen auszurichten haben.
Zu diesem Zweck werden Büros zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert, die das Leistungsbild
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 55 HOAI, Anlagengruppen 4 und 5 abdecken und in der
Vergangenheit ähnliche Maßnahmen umgesetzt haben.
Folgendes Verfahren wird durchgeführt:
In Phase 1 werden potentielle Bewerber zur Teilnahme aufgefordert und reichen den Teilnahmeantrag mit den
geforderten Nachweisen ein.
In Phase 2 werden die eingegangen Teilnahmeanträge geprüft und die Anzahl der zugelassenen Bewerber wird
beschränkt.
Die Bewerber der Phase 2 werden gesondert zu einem Verhandlungsverfahren aufgefordert.
Die Vergabe der Planungsleistungen gem. HOAI erfolgt stufenweise.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung sowie weitere verfahrensbezogene Vergabeunterlagen sind auf der EVergabeplattform
zum Verfahren unter https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/
platformId/7/
tenderId/121002957 eingestellt.
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Flensburg
NUTS-Code: DEF01 Flensburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2
GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de