IVO Adminunterstützung Referenznummer der Bekanntmachung: B7064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markkleeberg
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04416
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.polizei.sachsen.de/de/index.htm
Abschnitt II: Gegenstand
IVO Adminunterstützung
Rahmenvertrag für Dienst- und Unterstützungsleistungen im Betrieb und der Weiterentwicklung des IuK-Verfahrens "integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO)" für die Polizei Sachsen
Rahmenvertrag für Dienst- und Unterstützungsleistungen im Betrieb und der Weiterentwicklung des IuK-Verfahrens "integrierte Vorgangsbearbeitung (IVO)" für die Polizei Sachsen
Verlängerung des Rahmenvertrages um 3 x 1 Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- aufgrund des Schutzes von ausschließlichen Rechten einschließlich Rechten des geistigen Eigentums
Aufgrund der technischen Besonderheiten sowie Risiken und der vorliegenden Schutzbedürftigkeit des IVO-Systems, kommt gemäß §12 Abs. 1 Punkt 1 lit. c) VSVgV nur die Firma Robotron Datenbank-Software GmbH in Frage.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
IVO Adminunterstützung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED2 Dresden
Postleitzahl: 01189
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]99
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zudem wird auf die Begründung unter IV.2.1) der Ex-Ante-Transparenzbekanntmachung vom 15.12.2022 verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363
Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nicht ein,
1. wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Euorpäischen Union zulässig ist. --> Aufgrund der technischen Besonderheiten sowie Risiken und der vorliegenden Schutzbedürftigkeit des IVO-Systems, kommt gemäß §12 Abs. 1 Punkt 1 lit. c) VSVgV nur die Firma Robotron Datenbank-Software GmbH in Frage.
2. wenn der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlich hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen. --> Dies erfolgt mit der Ex-Ante Bekanntmachung im Amtsblatt der Eurpoischen Union. Die zugehörige Bekanntmachungsnummer ist 2022/S 245-707020.
3. wenn der öffentliche Auftraggeber den Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. --> Die Ex-Ante Bekanntmachung wurde am 20.12.2022 veröffentlicht der zugehörige Vertrag wurde am 20.01.2023 geschlossen.
Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit gem. § 135
Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach
der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages,
jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss gelten
gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet
die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage
nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe
im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363