Ersatzbeschaffung Infotainment Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-SB-02-01
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED5 Leipzig
Postleitzahl: 04347
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.l.de/gruppe/einkauf-logistik
Abschnitt II: Gegenstand
Ersatzbeschaffung Infotainment
Beauftragt wird die Erneuerung von Infotainmentsystemen in verschiedenen Fahrzeugtypen des AG und bezieht sich auf die Systemlieferung, Installation in die Fahrzeuge und Integration in das vorhandene Gesamtsystem beim AG.
Beauftragt wird auf Grundlage eines zu schließenden Rahmenvertrages die Erneuerung von Infotainment-systemen in verschiedenen Fahrzeugtypen des AG.
Der Zeitraum der Beauftragung ist 07/2023 - 06/2027 mit der Option einer Verlängerung bis 06/2029, und bezieht sich auf die Systemlieferung, Installation in die Fahrzeuge und Integration in das vorhandene Ge-samtsystem beim AG. Die LVB betreiben Doppeldisplaysysteme mit zentralen Infotainmentrechnern in ihren Fahrzeugen. Dabei erfolgt eine klare Trennung zwischen der Fahrgastinformation (linkes Display) und kommerziellen Inhalten (rechtes Display). Es sind unterschiedliche Formate und Auflösungen im Betrieb, auf die korrespondierende Systeme (Fahrgastinformation, Contentbereitstellung) abgestimmt sind.
1-malige Option zur Verlängerung um zwei Jahre
1-malige Option zur Verlängerung um zwei Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-185de635dd0-70d94347f2c4ae80
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-185de635dd0-70d94347f2c4ae80
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-185de635dd0-70d94347f2c4ae80
1) Teilnahmeanträge müssen die im Fragenbogen zur Eignungsprüfung genannten Erklärungen/ Nachweise (nach III.1.1 bis III.1.3) beinhalten.
2) Bewerbergemeinschaften haben die Eignungskriterien wie folgt zu erfüllen bzw. die Eignungsnachweise vorzulegen:
a) Einheitlich von der Bewerbergemeinschaft sind vorzulegen:
- ausgefülltes Formblatt "Teilnahmeantrag"
- ausgefülltes Formblatt "Bewerbergemeinschaft"
b) Insoweit zutreffend sind für jedes Mitglied dem Teilnahmeantrag beizufügen:
- Präsentation/ Firmenvorstellung
- Auszug Berufs- oder Handelsregister oder Handwerksrolle
- ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124, 125 GWB"
- insoweit zutreffend: Angaben zur Selbstreinigung nach 125 GWB
- ausgefülltes Formblatt "Russland-Sanktionen"
- ausgefülltes Formblatt "Verzeichnis der anderen Unternehmen (Eignungsleihe)"
- Erklärung zum allgemeinen Jahresumsatz
- Erklärung zum spezifischen Jahresumsatz
- Nachweis Betriebs-, bzw. Berufshaftpflichtversicherung oder Erklärung des Versicherers
- Nachweis vergleichbarer Leistungen
- Erklärung durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl
- ausgefüllte Vertraulichkeitsvereinbarung
c) Insoweit zutreffend und auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle:
- Verpflichtungserklärung/ Erklärung zur gesamtschuldnerischen Haftung andere Unternehmen (Eignungsleihe)
Näheres siehe Vergabeunterlagen (Teilnahmebedingungen - Teilnahmewettbewerb)
entfällt
siehe Vertrag
gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis oder soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Teilt der Auftraggeber mit, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, kann innerhalb von 15 Kalendertagen ein Nachprüfungsantrag bei der o. a. Vergabekammer schriftlich gestellt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Für die Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB, gelten die in § 135 Abs. 2 genannten Fristen.