Microsoft Unified Enterprise Support 2022-2023 Referenznummer der Bekanntmachung: SID 2022-74 DR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
NUTS-Code: DED Sachsen
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sid.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Microsoft Unified Enterprise Support 2022-2023
Microsoft Unified Enterprise Support 2022-2023
Microsoft Unified Enterprise Support Leistungen im Zeitraum 01.12.2022 - 30.11.2023
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die vergebenen Unterstützungsdienstleistungen sind notwendig für die fortlaufende, qualitativ hochwertige Unterstützung zu Microsoft-Produkten, insbesondere zu den Basistechnologien wie Active Directory, Exchange, PKI oder ADFS für die Gesamtstruktur des Freistaates Sachsen im Rahmen des Sächsischen Verwaltungsnetzes (SVN 2.0). Es handelt sich um spezifische Leistungen des Herstellers, die nicht von anderen Anbietern bezogen werden können. Nur der Hersteller Microsoft kann zu den oben genannten Produkten und Basistechnologien, gerade in sehr großen und hierarchisch gegliederten Infrastrukturen wie es der SVN darstellt, komplexe Unterstützungs- und Beratungsleistungen im strategischen, konzeptionellen und bei Bedarf auch im reaktiven Umfeld bieten. Hierzu zählt die Prävention der eingesetzten Produkte beim komplexen Zusammenwirken wie auch die Risikoanalyse beim Einsatz dieser Technologien im speziellen Kundenumfeld, welche als Alleinstellungsmerkmal nur der Hersteller bieten kann. Reaktiv sind Fragestellungen zu klären und Fehler zu beheben, die dem konkreten Produkt zuzuordnen sind und spezielle Einstellungen oder angepasste Patches benötigen, die nur der Hersteller einbringen kann und die damit auch supported werden. Im ersten Jahr nach der Produkteinführung hat der Hersteller entsprechende Vorlaufzeiten für die Bereiche der Planung, der Migration sowie im Betrieb der Produkte im Gegensatz zu anderen Consultingunternehmen zu bieten. Dieser zeitliche Wissensvorsprung ist für den Freistaat Sachsen enorm wichtig, da durch lange Produkteinführungszeiten und Anpassung der Fachverfahren in einer großen komplexen Infrastruktur diese Zeit benötigt wird. Weiterhin ist somit auch eine fundierte Planung selbst vor Produkteinführung möglich, welche den zeitlichen Rahmen entspannt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Microsoft Unified Enterprise Support 2022-2023
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB). Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann von dem Unternehmen ein Antrag auf Nachprüfung gestellt werden.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 2 GWB
Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Radebeul
Postleitzahl: 01445
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.sid.sachsen.de