Beschaffung eines xWDM Systems, welches der Beleuchtung einer redundanten Dark-Fiber Verbindung dient.
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung eines xWDM Systems, welches der Beleuchtung einer redundanten Dark-Fiber Verbindung dient.
Der IT-Verbund Stormarn ist eine Anstalt des öffentlichen Rechts. Ihre Aufgabe besteht darin verschiedene Trägerkommunen mit Informationstechnik auszustatten. Hierzu gehört die Bereitstellung verschiedener Dienste über ein Rechenzentrum. Es wird ein xWDM System ausgeschrieben welches der Beleuchtung einer redundanten Dark-Fiber Verbindung dient. Die Orte der Leistungserbringung liegen im 10 km Umkreis der Stadt Bad Oldesloe und im Stadtteil Hamm Hamburg.
Die Orte der Leistungserbringung liegen im 10 km Umkreis der Stadt Bad Oldesloe und im Stadtteil Hamm Hamburg.
Beschaffung eines xWDM Systems, welches der Beleuchtung einer redundanten Dark-Fiber Verbindung dient.
- Kopplung zweier Rechenzentren mit redundanter Wegeführung
- Je Weg stehen zwei Fasern zur Verfügung
- Streckenlängen: 74 und 98 km (für die Ausschreibung anzunehmender Dämpfungswert 0,25dB/km)
- Verschlüsselte Übertragung von 2x 40 Gigabit Ethernet und 4x 8/16 Gigabit Fibre Channel pro Übertragungsweg 100% protokolltransparent
- Verschlüsselung im xWDM-System auf Layer 1
- Client Transceiver in den Endgeräten, die auf das WDM System aufgeschaltet werden:
o 40 Gigabit Ethernet: QSFP+, Multimode 850nm
o 8/16 Gigabit Fibre Channel: SFP+, Multimode 850nm
- Redundante 230V AC Spannungsversorgung
- Montage in 19“ Server-Racks
- SNMP Management
- Installation und Einrichtung der WDM Systemtechnik erfolgt durch den Hersteller der Hardware, zur Erreichung der bestmöglichen Lösung
- Patchkabel zur internen Verpatchung des Systems sind im Angebot zu berücksichtigen
o Anschlusskabel für Endgeräte, Endgeräte-Transceiver und Glasfaserpatchkabel zur Anbindung der Endgeräte sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung
- Wartung und Support für 5 Jahre
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Innovationsklausel:
Der Auftraggeber kann im Sinne dieser Innovationsklausel jederzeit eine technische Anpassung der
angebotenen Produkte verlangen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen neue Technologien auf dem Markt
verfügbar sind.
Die Innovationsklausel gilt auch in den Fällen, in denen angebotene Produkte aus unvorhersehbaren Gründen
zum Lieferzeitpunkt vom Hersteller nicht mehr hergestellt und auch sonst nicht mehr bezogen werden können.
Der Auftragnehmer hat dies auf Anfrage des Auftraggebers nachzuweisen. Der Auftraggeber hat in allen Fällen
das alleinige Bestimmungsrecht festzulegen, welche der angebotenen Ersatzartikel geliefert werden. Die
Ersatzartikel müssen mindestens den Leistungsmerkmalen des angebotenen Vorgängerproduktes entsprechen.
Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen. Die in der Bekanntmachung/Angebotsaufforderung genannten Nachweise/Eigenerklärungen sowie Teilnahme-/Vergabeunterlagen sind für alle Parteien einer BG vorzulegen. BG müssen einen Konsortialführer benennen.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Beschaffung eines xWDM Systems, welches der Beleuchtung einer redundanten Dark-Fiber Verbindung dient.
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Mit dem Teilnahmeantrag sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen:
9. Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
Hinweis: Die GMSH wird einen Wettbewerbsregisterauszug vor Zuschlagserteilung einholen.
10. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio gem. Auswahlmatrix.
11. Eigenerklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen und sofern diese auf der Rückseite von Geschäftsbriefen verwendet oder in sonstiger Form dem Teilnahmeantrag beigelegt werden, keine Wirkung erlangen.
12. Einreichung der Verschwiegenheitserklärung (Formblatt). (Ausschlusskriterium)
13. Eigenerklärung, dass die Mindestanforderungen, aus der Anforderungsmatrix erfüllt werden. (Ausschlusskriterium)
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Fragen zur Ausschreibung:
Alle Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 27. September 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten. Nach Prüfung der eingegangenen Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert. Alle Fragen im Rahmen der Angebots-/ Konzepterstellung (2. Verfahrensschritt) sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 02. November 2022 an die GMSH, z.H. Frau Denise Bauer (e-Vergabesystem, E-Mail: [gelöscht]) zu richten.
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Bietergespräche / Präsentation:
Diese finden voraussichtlich in der 47. KW statt.
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue u. Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüber hinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
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Auswahl-/Zuschlagsmatrix:
Die Auswahlmatrix wird mit der Bekanntmachung veröffentlicht.
Mit den Vergabeunterlagen (2. Phase) wird eine detaillierte Zuschlagsmatrix veröffentlicht.
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Vertrag:
Es wird nach Auftragserteilung ein EVB-IT Vertrag Kauf mit Instandhaltung geschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gmsh.de