SMARNA Regionales Flottenmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: SMARNA-2023-001
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bredstedt
NUTS-Code: DEF07 Nordfriesland
Postleitzahl: 25821
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bredstedt.de
Abschnitt II: Gegenstand
SMARNA Regionales Flottenmanagement
Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung eines Regionalen Flottenmanagements im Bundesmodellvorhaben Smarte Nachbarschaft der Stadt Bredstedt in Kooperation mit den Gemeinden Breklum, Struckum und Vollstedt (SMARNA). Im Rahmen des Demonstrationsvorhabens soll ein regionales bzw. institutionenübergreifendes Flottenmanagement mit 6 E-PKW, 6 Pedelecs in einer Mobilitätsstation, einem gemeinsamen Buchungssystem/ Buchungsapp, einer "Full-Service"-Betreuung und Zusammenarbeit mit dem Projektträger umgesetzt werden. Die Fahrzeuge sind vom Auftragnehmer bereitzustellen und zu verwalten. Sie können von den Institutionen (Ankernutzern) und im Übrigen der Bevölkerung gebucht werden.
Stadt Bredstedt Bredstedt, Breklum, Struckum und Vollstedt
S. II.1.4.
AK 1: Qualität der Referenzen gem. EK-VII auf der Basis der Angaben zu TL1 (50 %),
AK 2: Qualität und Umfang der technischen Ausrüstung des Unternehmens (EK-VIII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (30 %).
AK 3: Größe der jährlichen Umsätze (EK-VI) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
Einzelheiten der Bewertung für die Auswahl der Teilnehmer sind in den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Abschnitt A.V.5, beschrieben).
Leistungsänderungsvorbehalte gem. VOL/B, z.B. bei Bedarfsspitzen etwa während der Tourismussaison.
Zu II.2.7: Das Projekt beginnt mit dem Zuschlag und endet am 31.12.2024. Die Laufzeitangabe bezieht sich auf den angenommenen bis zum Projektende verbleibenden Zeitraum der tatsächlichen Bereitstellung. Sie wird daher nicht verbindlich zugesichert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien:
EK-I. Wirksame Gründung.
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung.
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EK-IV: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.
Eigenerklärungen und Nachweise:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation
- PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge
- PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
- PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG
- PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung
- PL 5: Keine Insolvenz o.Ä.
- PL 6: Keine schweren Verfehlungen
- PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
- PL 8: Kein Bezug zu Russland
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4.
Kriterien:
EK-V: Haftpflichtversicherung
EK-VI: Größenordnung Gesamtumsätze
Eigenerklärungen:
WL1: Erklärung Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. EUR Personen, 500 000 EUR Sach- u. Personenschäden)
WL2: Eigenerklärung jährlicher Gesamtumsatz (netto) in den letzten drei verfügbaren abgeschlossenen Geschäftsjahren
Zu EK-V/WL1: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 1.500.000 EUR, für Sach- und Vermögensschäden mindestens 500.000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
Kriterien:
EK-VII: Berufliche Erfahrung / Referenzen für vergleichbare Leistungen beim Betrieb von öffentlichen stationären Sharingsystemen mit batterieelektrischen PKW und Pedelecs (Fahrräder mit elektrischer Trittunterstützung) - beide Fahrzeugarten in einem System.
EK-VIII: Hinreichende technische Ausrüstung des Unternehmens mit dem Auftrag entsprechenden Fahrzeugen und Software für Sharingsystem
TL1: Referenzliste: Liste von geeigneten Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten max. 5 Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Dienstleistungen, Vergleichbarkeit gem. Kriterium EK-VII
TL2: Erklärung, aus der die Ausrüstung des Unternehmens mit dem Auftrag entsprechenden Fahrzeugen und einer Software für das Sharingsystem hervorgeht
Zu EK-VII/TL1: Mindestens eine Referenz, die innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens ein Jahr betrieben wurde oder noch wird.
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Verpflichtungserklärung, die mit dem Erstangebot (NICHT schon mit dem Teilnahmeantrag) abzugeben ist. Weitergehende bundesrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Während des Teilnahmewettbewerbs werden ggf. Antworten auf etwaige Fragen über die eVergabe-Plattform gem. I.3) veröffentlicht. Interessierte sollten die Seite prüfen.
Eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform ist möglich und für die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten auch erforderlich.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, die zu verwenden sind, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung oder eine EEE vorgelegt wird. Teilnahmeanträge (Bewerbungen) sind nur elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP zulässig.
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform gestellt werden.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien (s. oben II.2.9) ausgewählten Teilnehmer werden danach gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH697B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung zur Einleitung des Verfahrens im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.