Umbau und Modernisierung des Freizeitbades AQUA MARIEN in Marienberg im Erzgebirge Referenznummer der Bekanntmachung: SWM 11/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienberg
NUTS-Code: DED42 Erzgebirgskreis
Postleitzahl: 09496
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadtwerke-marienberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Umbau und Modernisierung des Freizeitbades AQUA MARIEN in Marienberg im Erzgebirge
Der Auftraggeber vergibt Planungsleistungen für die vollumfängliche Modernisierung des Freizeitbades AQUA MARIEN in 09496 Marienberg.
Gebäudeplanung, Freianlagenplanung
Marienberg, DE
Der Auftrag betrifft die Leistungsphasen 4 - 9 der Gebäudeplanung. Ferner werden folgende besonderen Leistungen beauftragt: Brandschutzkonzept , Wärmeschutzberechnung, Nachweis mit Energiebedarfsausweis, Schallschutznachweis , Flächenberechnung laut Förderantrag GRW-Infra. Zusätzlich beinhaltet das Los 1 die Leistungsphasen 4 – 9 der Freianlagenplanung.
Die Erbringung der Leistungen derLeistungsphase 9 beginnt nach Beendigung der Bauleistungen.
Planung der Sanitär- und Heizungstechnik
Marienberg, DE
Ausgeschrieben sind Leistungen der Planung der Sanitär- und Heizungstechnik, Leistungsphase 4-9.
Die Erbringung der Leistungen derLeistungsphase 9 beginnt nach Beendigung der Bauleistungen.
Der Auftraggeber geht davon aus, dass die Planungsergebnisse der Leistungsphasen 2 + 3 infolge der Entwicklungen durch den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine optimiert werden müssen. Gegebenenfalls ist die Planung dahin zu überarbeiten, dass die Nachhaltigkeit des Betriebs gesteigert wird, indem insbesondere weitere Einsparpotenziale identifiziert und verstärkt alternative bzw. regenerative Energien eingesetzt werden. Der Auftragnehmer ist daher nach Vertragsabschluss verpflichtet, den Auftraggeber zunächst im Hinblick auf eine Überarbeitung der Planungsergebnisse der Leistungsphasen 2 + 3 zu beraten. Hierbei werden AG und AN Optimierungspotential identifizieren und festlegen, in welchen Beziehungen die bislang vorliegenden Planungsergebnisse überarbeitet werden müssen.
Der mit diesen Leistungen verbundene Aufwand ist nicht in das anzubietende Honorar einzukalkulieren. Vielmehr werden AG und AN darüber eine separate Einigung finden, weil aktuell noch nicht feststeht, in welchem Umfang hier Leistungen notwendig sind.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich - nur für LOS 1 Gebäudeplanung – bauvorlagenberechtigt sind. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Personenschäden: 3,0 Mio. Euro, Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro je mit zweifacher Maximierung pro Jahr. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Eigenerklärungen des Bieters genügen nicht. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von Personenschäden: 3,0 Mio. Euro, Sachschäden/Vermögensschäden: 1,0 Mio. Euro je mit zweifacher Maximierung pro Jahr. Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Eigenerklärungen des Bieters genügen nicht. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
Nachweis über bereits erbrachte Planungsleistungen bei einem vergleichbaren Bauvorhaben.
Los 1: Die Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Neubau, Umbau bzw. Sanierung eines Freizeitbades, mindestens Leistungsphasen 4 – 8 (§ 34 HOAI) erbracht, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2015, Gesamtbaukosten (KG 200 - 700) mind. 5 Mio. Euro netto, mindestens Honorarzone III.
Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Los 3: Die Referenzleistung muss folgende Mindestanforderungen erfüllen: Referenz aus der Fachplanung technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 + 7 nach § 53 HOAI im Rahmen eines Neubaus, Umbau bzw. Sanierung eines Sport- oder Freizeitbades, Inbetriebnahme durch den Nutzer nicht vor dem 01.01.2017, mindestens Leistungsphasen 4 – 8 (§ 55 HOAI) erbracht, anrechenbare Kosten aus KG 410/420/430,470 mind. 2.600.000 € netto, mindestens Ho-norarzone II. Bei Bietergemeinschaften muss die Referenz durch ein Mitglied der Gemeinschaft (d. h. nicht durch jedes einzelne Mitglied) erbracht worden sein.
Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen und zusätzlich - nur für LOS 1 Gebäudeplanung – bauvorlagenberechtigt sind. Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der die vorstehenden Voraussetzungen erfüllt. Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die vorgesehenen Optionen im Rahmen einer stufenweisen Beauftragung konnten nicht ausgeübt werden, da eine Erweiterung des Leistungsumfangs aufgrund zusätzlich gewährter Fördermittel möglich geworden ist. Daher besteht extremer Zeitdruck, um den Fertigstellungstermin 31.12.2025 einhalten zu können.
Dresden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Auftraggeber erteilt, um ein transparentes Verfahren im Sinne des § 97 Abs. 1 S. 1 GWB zu gewährleisten, folgenden Hinweis: Die hier ausgeschriebenen Leistungen der Lose 1 und 4 waren bereits Gegenstand des Vergabeverfahrens Auftragsnummer 5524061 mit der Vergabenummer SWM 21/2021, dort Lose 1 und 4. Die Leistungen wurden seinerzeit stufenweise ausgeschrieben (Stufe 1 fest beauftragt: Leistungsphasen 1 – 3 sowie besondere Leistungen; Stufe 2 nur optional beauftragt: Leistungsphasen 4 – 9). Der Auftraggeber hatte die Ausübung der Optionen (d. h. die Beauftragung der Stufe 2) insbesondere davon abhängig gemacht, dass Fördermittel für das Bauvorhaben gewährt werden (§ 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 GWB). Obwohl die Fördermittel gewährt wurden, hat sich der Auftraggeber entschieden, die ihm zustehende Option auf die Stufe 2 nicht zu ziehen, sondern die Leistungen neu auszuschreiben. Hintergrund ist, dass das Bauvorhaben AQUA MARIEN erweitert wird, indem nunmehr auch eine Saunalandschaft realisiert werden soll. Die Planungen für die Saunalandschaft führen dazu, dass sich der Leistungsumfang der Planer (und damit auch das Honorar) in einem Maße erhöhen, dass eine wesentliche Auftragsänderung im Sinne des § 132 Abs. 1 S. 1 GWB vorliegt. Denn die Saunalandschaft war nicht Gegenstand der ursprünglichen Ausschreibung. Vor diesem Hintergrund weist der Auftraggeber darauf hin, dass die bisherigen Auftragnehmer, die als Sieger aus der ursprünglichen Ausschreibung hervorgegangen sind, einen Wettbewerbsvorteil in diesem Vergabeverfahren haben könnten. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in dieser Situation keine Vorbefassung der bisherigen Auftragnehmer im Sinne des § 7 Abs. 1 VgV. Die Vorschrift des § 7 Abs. 1 VgV, wonach der Auftraggeber sicherzustellen hat, dass der Wettbewerb durch die Teilnahme eines vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird, erfasst nicht den bisherigen Auftragnehmer. Wettbewerbsvorsprünge eines Bieters, der sich aufgrund eines Vorauftrags bereits auf die Besonderheiten des Auftraggebers eingestellt hat, bedürfen keines Ausgleichs durch den Auftraggeber. Es entspricht der normalen Rollen- und Risikoverteilung im Wettbewerb, sich zum Markteintritt zu qualifizieren (so wörtlich VK Bund, Beschluss vom 18.09.2020 - VK 2-51/20). Trotz der klaren vergaberechtlichen Situation war es dem Auftraggeber wichtig, auf die bestehenden Voraufträge hinzuweisen, um in jeder Hinsicht transparent zu handeln.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).