Rahmenvereinbarung „IT-Unterstützung & Beratung“ für die IFB Hamburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung „IT-Unterstützung & Beratung“ für die IFB Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg) sucht max. zwei Dienstleister für die Erbringung von IT-Unterstützungs- & Beratungsleistungen.
Hamburg
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank AöR (IFB Hamburg) ist die Förderbank der Freien und Hansestadt Hamburg. Schwerpunkte der Fördertätigkeit sind der soziale Wohnungsbau, Klima- und Umweltschutz, Wirtschafts- und Innovationsförderung.
Die IFB Hamburg verfügt über eine Erlaubnis gem. § 32 KWG zum Betreiben sämtlicher Bankgeschäfte. Sie unterliegt damit den einschlägigen bankaufsichtsrechtlichen Vorschriften und Meldepflichten für Kreditinstitute vergleichbarer Größe (MaRisk, BAIT u. a.).
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausschreibung ist der Nachweis einer umfassenden und langjährigen Expertise im Betrieb von Netzwerken und Client-Server-Systemen sowie der in der IFB eingesetzten Produkte.
Hierfür benötigt die IFB die Größe Ihres für die ausgeschriebenen Aufgaben zur Verfügung stehenden Teams, Ihren Status bei gängigen Herstellern von Hard- und Software (z. B. bei Avaya / Extreme Networks, Baramundi, Debian, Dell, DeviceLock, F-Secure, Macmon Dokusnap, Microsoft, Ricoh, Veeam, VMware, u. a.) sowie die entsprechenden Zertifizierungen Ihres Unternehmens und Ihrer Mitarbeiter*innen.
Erfahrungen im Umfeld von Banken oder öffentlich-rechtlichen Unternehmen sind gefordert und müssen durch Benennung entsprechender Referenzen belegt werden.
Konkret ausgeschrieben werden Unterstützungsleistungen aus den vorgenannten Themenfeldern in den folgenden drei Bereichen:
a) Unterstützung beim Betrieb, Administrationsunterstützung sowie Notfall-Support
b) IT-Beratungsleistungen und Projektunterstützung
c) Projektumsetzung und Betrieb ausgewählter Komponenten
.
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit max. zwei Rahmenvertragspartnern geschlossen. Für diese Rahmenvereinbarung gelten die folgende Höchstmengen für die zu erbringenden Dienstleistungen in Bezug auf den ausgeschriebenen Zeitraum.
Folgende Höchstmenge wurde für die gesamte Vertragslaufzeit (feste Vertragslaufzeit und mögliche Verlängerungsoptionen) ermittelt:
Senior Consultant: 440 Personentage.
Consultant: 200 Personentage.
Hilfskraft: 200 Personentage.
Bei Erreichen eines Höchstwertes beendet dies automatisch die Rahmenvereinbarung. Bei einem Minderbedarf gegenüber den geschätzten Personentagen dürfen der IFB Hamburg während der Laufzeit des Vertrages keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Die benötigten Unterstützungsleistungen werden unter Berücksichtigung der Qualifikation und Verfügbarkeit im Wege eines Mini-Wettbewerbes abgerufen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvereinbarung „IT-Unterstützung & Beratung“ für die IFB Hamburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24145
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]0
Fax: [gelöscht]0
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]