Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungssitzes im Johann-Georgen-Bad in Berggießhübel - HLSplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2023-1110001-002-03
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Gottleuba - Berggießhübel
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bgb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungssitzes im Johann-Georgen-Bad in Berggießhübel - HLSplanung
Das bisherige „Haus des Gastes“ (ehem. Johann-Georgen-Bad) soll künftig als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal genutzt werden.
Für die künftige Nutzung des Gebäudes als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal müssen die derzeit auf Beherbergungsbetrieb ausgelegten Zimmer zu Büroräumen umgestaltet werden. Die Flächen von Vorräumen und Sanitärzellen werden den Büroräumen zugeschlagen.
Dazu wird das gesamte Raumkonzept umgestaltet und die technische Ausstattung modernisiert. Im gemeinsamen Verwaltungssitz können 36-40 Arbeitsplätze ausgewiesen werden.
Das Gebäude befindet sich in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen Mitte der 1990er Jahre beinhalteten die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, wie Heizung und Elektrik für eine Übernachtungsstätte, sowie die Erneuerung des Daches, der Fenster und Sanierung der Putzfassade. Grundlegende Schäden an der Gebäudesubstanz wurden nicht festgestellt. Weiterhin wurde ein Personenaufzug eingebaut und eine zentrale Heizung, welche zuletzt 2017 erneuert wurde.
Das Vorhaben wird durch die Landesdirektion Sachsen im Zuge des Förderprogramms „Vitale Regionen“ zur Förderung der Regionalentwicklung unterstützt.
Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der HLS-Planung in den Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß § 51 ff. HOAI sein.
Für die Baumaßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms vom 20. Juni 2022 vor.
Grundlage der Planung ist die am 04.03.2020 erteilte Baugenehmigung.
Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen soziokulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.
Bad Gottleuba - Berggießhübel, DE
Planungsleistungen der Technische Ausrüstung nach § 51 ff. HOAI zur Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungssitzes im „Johann-Georgen-Bad“ in Berggießhübel – HLS-Planung.
Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 9 gemäß Anlage 14 (zu § 53 Absatz 1) HOAI sein.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.
Auf Grundlage von §54 Absatz 2 wird diese Maßnahme der Honorarzone II zugeordnet.
Das Ende der Vertragslaufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 8.
Das Ende der Vertragslaufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 8.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
- Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.
- Für Personenschäden: mindestens 3.000.000 €
- Für sonstige Schäden: mindestens 1.000.000 €
- jeweils 2-fach maximiert
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.
Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 2 beträgt
- Erklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre
- Erklärung, dass die Baustelle innerhalb 1 Stunde ausgehend vom Firmensitz erreicht werden kann
- Namentliche Benennung der am Projekt beteiligten Planer und Ingenieure, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen und Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation
- Eigenerklärung über die Referenz der Planung einer Sanierung der Heizungs-, Lüftungs- und Sanitärtechnik in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
- Eigenerklärung über die Referenz der Planung einer Zu- und Abluftanlage mit Wärmerückgewinnung in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)
Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und § 22 LkSG vorliegen.
Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Abgabe des Angebotes ist das vollständig ausgefüllte Angebot inklusive Anlagen und einschließlich der geforderten Nachweise, fristgerecht elektronisch über das Vergabeportal oder schriftlich bei der Bauverwaltung einzureichen. Es gilt hierbei die Textform nach § 126b BGB. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.
Zu Formblatt 1.2:
Die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB und § 22 LkSG ist vom Bieter und sämtlichen Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.
Zu Formblatt 4.1 bis 4.3:
Bei entsprechender Eignung ist die Mehrfachnennung einer Referenz möglich.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.