Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in 01917 Kamenz Referenznummer der Bekanntmachung: 23 032 4
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bautzen
NUTS-Code: DED2C Bautzen
Postleitzahl: 02625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]314
Fax: [gelöscht]314
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-bautzen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betreibung einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge in 01917 Kamenz
Der Landkreis Bautzen als Auftraggeber beabsichtigt, die Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen in der Gemeinschaftsunterkunft 01917 Kamenz, Macherstraße 160 des Landkreises Bautzen im Rahmen eines Vergabeverfahrens an fachkundige und leistungsfähige Auftragnehmer zu vergeben.
Kamenz, DE
(1) Die aufzunehmenden Personen sind vom AN in der vom AG bereitgestellten Gemeinschaftsunterkunft in der Macherstraße 160 in 01917 Kamenz entsprechend den im Freistaat Sachsen geltenden rechtlichen Regelungen unterzubringen.
(2) Der AN hat mit dem Landkreis Bautzen, Gebäude- und Liegenschaftsamt, einen laufzeitidentischen Nutzungs- bzw. Mietvertrag für das Objekt abzuschließen.
(3) Vom AN sind alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um eine gesicherte Leistungsaufnahme ab dem 01.06.2023 zu gewährleisten. Es sind insbesondere alle vorbereitenden Maßnahmen zur Herrichtung und Einrichtung der vorgesehenen Gemeinschaftsunterkunft so rechtzeitig abzuschließen, dass die Gemeinschaftsunterkunft ab dem 01.06.2023 für den vorgesehenen Zweck genutzt werden kann.
(4) Der AG ist gegenüber dem AN weisungsbefugt über alle Sachverhalte, die seine Aufgaben als untere Unterbringungsbehörde betreffen. Den Weisungen des AG ist unverzüglich Folge zu leisten. Der AG und andere zuständige Behörden haben das Recht während der üblichen Arbeitszeit Kontrollen in der Gemeinschaftsunterkunft durchzuführen.
(5) Vom AN ist eine Heimordnung in Abstimmung mit dem AG zu erlassen. Die Heimordnung ist auf jeder Etage gut sichtbar und mindestens in deutscher, englischer, russischer und arabischer Sprache auszuhängen. Am Tag der Ankunft ist jeder aufzunehmenden Person ein Exemplar der Heimordnung, in der jeweiligen Landessprache, gegen Unterschriftsleistung auszuhändigen.
(6) Der AN informiert auf jeder Etage gut sichtbar über Regeln zum wirtschaftlichen Umgang mit Energieträgern (Wärme, Strom, etc.)
Angaben zu der Gemeinschaftsunterkunft:
(1) Die vom AG zur Verfügung gestellte Gemeinschaftsunterkunft wurde in den vergangenen Jahren bereits als Gemeinschaftsunterkunft zum Zwecke der Unterbringung von Asylbewerbern genutzt. Ein Lageplan zur Lage des Objektes ist Bestandteil der Leistungsbeschreibung.
(2) Die Gemeinschaftsunterkunft hat eine Kapazität von 400 Plätzen und ist vorgesehen für die Unterbringung von Familien, einzelnen Frauen und Männern.
(3) Über die 400 Plätze hinaus verfügt das Unterbringungsobjekt über zusätzliche 200 Plätze als sogenannte Notfallreserve. Sollte die Belegung der Notfallreserve notwendig werden, erfolgt eine Vertragsergänzung.
(4) Für das Gebäude muss ein laufzeitidentischer Nutzungsvertrag abgeschlossen werden. Die Zurverfügungstellung erfolgt Mietzinsfrei. Betriebskosten, Instandhaltungskosten, sowie Versicherungskosten müssen durch den Betreiber übernommen werden.
Folgende Kosten können pro Jahr kalkuliert werden:
• Gebäudeversicherungsbeiträge: 97.673,62 EUR + Selbstbeteiligung
• Wartung: 14.500,00 EUR
• Bauunterhalt: 45.000,00 EUR
• Betriebskosten: 169.377,77 EUR
o davon: ca. 5.285,46 EUR für Strom (zzgl. Selbstanmeldung Betreiber)
o ca. 14.974,79 EUR für Wasser
o ca. 22.182,37 EUR für Abwasser
o ca. 1.441,92 EUR für Niederschlagswasser
o ca. 125.399,03 EUR für Wärme
o die Betriebskosten fallen bei einer momentanen Belegung mit 370 Personen an.
Bauliche Angaben, Mindestempfehlungen, Größe und Ausstattung:
(1) Die Gemeinschaftsunterkunft wird an den AN in einem ordnungsgemäßen Zustand übergeben, der den jeweils geltenden bau-, gesundheits-, brand- und unfallschutzrechtlichen Vorschriften entspricht.
(2) Der AN hat die Nutzungsfähigkeit des Objektes als Gemeinschaftsunterkunft sicherzustellen und auf seine Kosten aufrecht zu erhalten und insbesondere notwendige Instandhaltung und Instandsetzung, Schönheitsreparaturen, Grundausstattung sowie Ersatzbeschaffung der Unterkunftszimmer und Gemeinschaftsräume mit Einrichtungsgegenständen auf seine Kosten vorzunehmen.
(3) Der AN stattet die Unterbringungsräume und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VWV Unterbringung aus. Dazu zählen unter anderem pro Person:
• Separate Schlafgelegenheit einschließlich Matratzen, Kopfkissen und Einziehdecken
• abschließbarer Schrank oder ein Schrankteil
• ein Tischplatz mit Sitzgelegenheit
• eine Kühleinrichtung von mindestens 30 Litern
• Grundausstattung (leihweise) mit Küchenutensilien, insbesondere Geschirr, Besteck, Töpfe sowie Bettwäsche und Handtücher in ausreichender Zahl
• Entsprechende Anzahl von Kochstellen (inkl. Abzugshauben), Spülen und Waschmaschinen
• Es sollte pro Unterbringungszimmer ein Abfalleimer zur Verfügung stehen und notwendiges Reinigungsgerät vorhanden sein.
Da das Unterbringungsobjekt bereits als Gemeinschaftsunterkunft genutzt wird, ist entsprechendes Mobiliar/ Einrichtung vorhanden. Eine eventuelle Übernahme kann mit dem bisherigen Betreiber verhandelt werden.
(4) In Abhängigkeit von den Außentemperaturen, aber mindestens vom 01.10. bis zum 30.04. (Heizperiode) hat der AN für ausreichende Beheizung zu sorgen.
(5) Sofern erforderlich, sind Maßnahmen der Schädlingsbekämpfung unter Beachtung der einschlägigen rechtlichen Vorgaben durchzuführen.
(6) Die Unterhaltung bzw. Einrichtung einer zentralen Fernsehanlage (Kabel oder Satellit) geht auf den AN über.
Option um max. 2 Jahre Verlängerung bis 31.05.2028.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der AN sollte mehrjährige Erfahrung bei der Betreibung von Wohn-/Sammelunterkünften (z.B. Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber) mit einer vergleichbaren Größe wie das hier ausgeschriebene Objekt vorweisen können. Als Nachweis darüber sollen Referenzschreiben (max. 3) von Vertragspartnern den Angebotsunterlagen beigefüget werden welche den Vertragspartner, Ort, Unterbringungszahl und Ort des Objektes sowie besondere Referenzen bei der Betreibung und Betreuung des AN benennen.
Es sind alle notwendigen Maßnahmen durchzuführen, um eine gesicherte Leistungsaufnahme ab dem 01.06.2023 für zunächst 3 Jahre Laufzeit zu gewährleisten: u. a. betrifft das die Kosten der Ausstattung der Unterbringungs- und Gemeinschaftsräume entsprechend der Vorgaben der VwV-Unterbringung, die Tragung von Betriebs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten sowie das Tragen eigener Versicherungen (z. B. Haftpflichtversicherung).
Durch den AN muss geeignetes Personal eingesetzt werden. Die Eignung und Qualifikation ist mit der Angebotsabgabe einzureichen.
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Mindestempfehlungen zu Art, Größe und Ausstattung von Gemeinschaftsunterkünften (VwV – Unterbringung).
Abschnitt IV: Verfahren
Die Öffnung der Angebote erfolgt elektronisch über das Vergabeportal www.eVergabe.de. Es sind keine Personen oder Vertreter zum Öffnungstermin zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de