Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungssitzes im Johann-Georgen-Bad in Berggießhübel - Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2023-1110001-002-02

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Gottleuba - Berggießhübel
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01816
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt-bgb.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen/2696263/zustellweg-auswaehlen
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.evergabe.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungssitzes im Johann-Georgen-Bad in Berggießhübel - Tragwerksplanung

Referenznummer der Bekanntmachung: 10-2023-1110001-002-02
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das bisherige „Haus des Gastes“ (ehem. Johann-Georgen-Bad) soll künftig als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal genutzt werden.

Für die künftige Nutzung des Gebäudes als gemeinsamer Verwaltungssitz der Städte Bad Gottleuba-Berggießhübel und Liebstadt und der Gemeinde Bahretal müssen die derzeit auf Beherbergungsbetrieb ausgelegten Zimmer zu Büroräumen umgestaltet werden. Die Flächen von Vorräumen und Sanitärzellen werden den Büroräumen zugeschlagen.

Dazu wird das gesamte Raumkonzept umgestaltet und die technische Ausstattung modernisiert. Im gemeinsamen Verwaltungssitz können 36-40 Arbeitsplätze ausgewiesen werden.

Das Gebäude befindet sich in einem guten und erhaltungswürdigen Zustand. Die grundlegenden Sanierungsmaßnahmen Mitte der 1990er Jahre beinhalteten die vollständige Erneuerung der technischen Gebäudeausstattung, wie Heizung und Elektrik für eine Übernachtungsstätte, sowie die Erneuerung des Daches, der Fenster und Sanierung der Putzfassade. Grundlegende Schäden an der Gebäudesubstanz wurden nicht festgestellt. Weiterhin wurde ein Personenaufzug eingebaut und eine zentrale Heizung, welche zuletzt 2017 erneuert wurde.

Das Vorhaben wird durch die Landesdirektion Sachsen im Zuge des Förderprogramms „Vitale Regionen“ zur Förderung der Regionalentwicklung unterstützt.

Gegenstand der hier beschriebenen Planungsaufgabe sollen die Leistungen der Tragwerksplanung in den Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß § 49 ff. HOAI sein.

Für die Baumaßnahme liegt ein Bewilligungsbescheid des Fördermittelprogramms vom 20. Juni 2022 vor.

Grundlage der Planung ist die am 04.03.2020 erteilte Baugenehmigung.

Bei der Planung und Ausführung der Maßnahme ist dem Auftraggeber eine Konzeption in puncto Nachhaltigkeit, Barrierefreiheit, Klimaanpassung und die Berücksichtigung der besonderen soziokulturellen Bedeutung des Standortes ein besonderes Anliegen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: 2 252 525.43 EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Hauptort der Ausführung:

Bad Gottleuba - Berggießhübel, DE

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Planungsleistungen der Tragwerksplanung nach § 48 ff. HOAI zur Schaffung eines gemeinsamen Verwaltungssitzes im „Johann-Georgen-Bad“ in Berggießhübel.

Leistungsinhalt sollen die Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 6 gemäß Anlage 13 (zu § 49 Absatz 1) HOAI sein.

Eine detaillierte Leistungsbeschreibung ist dem beigefügten Vertragsmuster zu entnehmen.

Auf Grundlage von § 50 Absatz 2 wird diese Maßnahme der Honorarzone III zugeordnet.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/04/2023
Ende: 30/11/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Das Ende der Vertragslaufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 6.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Das Ende der Vertragslaufzeit ist eine ca. Angabe und bezieht sich auf das Ende der LPH 6.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

- Namentliche Nennung des Büroinhabers und des Projektleiters sowie des stellvertretenden Projektleiters und deren Qualifikation. Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 122 Abs. 2 Satz 1 GWB und § 44 VgV (Berufs-/Handelsregister bzw. Gewerbeanmeldung) oder Nachweis der Berufsqualifikation gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV des Büroinhabers / der Büroinhaberin oder einer Führungskraft.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für den Auftragsfall gem. § 45 Abs. 1 Satz 3 sowie Abs. 4 Satz 2 VgV.

- Für Personenschäden: mindestens 1.500.000 €

- Für sonstige Schäden: mindestens 1.000.000 €

- jeweils 2-fach maximiert

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV.

Das Büro gilt als geeignet, wenn die Zahl der Beschäftigten inklusive aller Vorgesetzten und Inhaber im Durchschnitt über die letzten drei Jahre mindestens 3 beträgt

- Erklärung über den Umsatz der letzten drei Jahre

- Erklärung, dass die Baustelle innerhalb 1 Stunde ausgehend vom Firmensitz erreicht werden kann

- Namentliche Benennung der am Projekt beteiligten Planer und Ingenieure, die die Leistungen tatsächlich erbringen sollen und Eigenerklärung zur fachlichen Qualifikation

- Eigenerklärung über die Referenz der Tragwerksplanung für die Sanierung bzw. den Umbau eines Verwaltungsgebäudes in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)

- Eigenerklärung über die Referenz Tragwerksplanung für die Sanierung bzw. den Umbau eines vergleichbaren Gebäudes in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)

- Eigenerklärung über die Referenz einer Tragwerksplanung an einem vergleichbaren Gebäude in den letzten zehn Jahren (seit 01.01.2012)

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Erklärung des Bieters bzw. jedes Mitglieds einer Bietergemeinschaft, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB und § 22 LkSG vorliegen.

Die Erklärung muss auch von vorgesehenen Nachunternehmern, jeweils für sich selbst abgegeben werden.

III.2.3)Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23/04/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 28/02/2023
Ortszeit: 11:00

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Abgabe des Angebotes ist das vollständig ausgefüllte Angebot inklusive Anlagen und einschließlich der geforderten Nachweise, fristgerecht elektronisch über das Vergabeportal oder schriftlich bei der Bauverwaltung einzureichen. Es gilt hierbei die Textform nach § 126b BGB. Eine qualifizierte oder fortgeschrittene Signatur wird nicht gefordert.

Zu Formblatt 1.2:

Die Eigenerklärung gemäß § 48 VgV zum Nichtvorliegen von Ausschlusskriterien nach § 123 und 124 GWB und § 22 LkSG ist vom Bieter und sämtlichen Nachunternehmern und Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu erbringen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
27/01/2023

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