Transportleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 1816778-U28
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Transportleistungen
Rahmenvereinbarung über den Transport von Schüttgütern mit Drei- bzw. Vier-Achs-Kipper (Allrad-solo), den innerbetrieblichen Transport mit Drei-Seitenkipper Allrad-solo mit Anhängezugvorrichtung sowie mit Pritsche mit Ladearm, den Transport von Brauchwasser und Schwerlasttransporte
Transport von Schüttgut
D-01824 Königstein
D-01189 Dresden
Transport von Schüttgut mit geländegängigen Drei-Achs-Kipper (Allrad-solo) bzw. mit Vier-Achs-Kipper (Allrad-solo) mit Straßenzulassung in folgendem Umfang:
Entfernung: 1 und 3 bis 10 km á 50 m³
2 km = 5.500 m³
5 - 8,9 t = 20 Stunden
9 - 11,9 t = 400 Stunden
12 - 14,9 t = 20 Stunden
15 - 19,5 t = 20 Stunden
Die Transporte sind auf befestigtem und unbefestigtem Gelände sowie auf öffentlichen und nicht öffentlichen Straßen zu erbringen. Bei den Schüttgut handelt es sich um Haldenmassen, Erdstoffen, Sande, Schotter und Splitt. Die Beladung der Fahrzeuge erfolgt durch den Auftraggeber mit Hydraulikbaggern und Radladern. Die Entladung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Der Auftraggeber übermittelt eine wöchentliche, schriftliche Leistungsübersicht der in der Folgewoche zu erbringenden Transportleistungen. Die verbindliche Beauftragung der jeweiligen Einzelleistung (Art, Umfang) erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung in Schriftform.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.09.2023 zum 31.03.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.03.2027.
Innerbetrieblicher Transport mit Zwei-, Drei- und Vierachser (Allrad-solo)
D-01824 Königstein
Innerbetrieblicher Transport mit (Allrad-solo) Zweiachser (400 Stunden), Dreiachser (2.500 Stunden) und Vierachser (200 Stunden).
Der innerbetriebliche Transport umfasst:
- Baum- und Grünschnitt
- Fahrbahnplatten und Betonformteile
- Aggregate, Anlagen, Baustellenanhänger und Baustelleneinrichtungen
- geringe Betonmengen bzw. Frischbeton von der Mischanlage zur Baustelle
- geringfügige Umfänge an Erdstoffen für den Wege- und Wasserbau
- Bau- und Reparaturmaterial
- Rohrmaterial, Profilstahl
Die Beladung der Fahrzeuge erfolgt durch den Auftraggeber in der Regel mit Hydraulikbaggern, Radladern und Gabelstaplern. Die Transporte sind auf befestigtem und unbefestigtem Gelände sowie auf öffentlichen und nicht öffentlichen Straßen zu erbringen.
Die Entladung erfolgt durch den Auftragnehmer.
Der Auftraggeber übermittelt eine wöchentliche, schriftliche Leistungsübersicht der in der Folgewoche zu erbringenden Transportleistungen.
Die verbindliche Beauftragung der jeweiligen Einzelleistung (Art, Umfang) erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung in Schriftform.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.09.2023 zum 31.03.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.03.2027.
Transport von Brauchwasser
D-01824 Königstein
Transport von Brauchwasser mittels Tankcontainerfahrzeug (200 Stunden) mit Drei-Achsfahrzeug, Mindesttankvolumen 20 m³.
Die Transporte sind auf befestigtem und unbefestigtem Gelände sowie auf öffentlichen und nicht öffentlichen Straßen zu erbringen.
Die Befüllung und Entladung des Tankcontainers erfolgt durch den Auftraggeber über Wasserschlauch (Storz „C“ bzw. „B“) und Hydrantanschluss. Ausnahme bilden die Pritschen mit Ladearm.
Der Auftraggeber übermittelt eine wöchentliche, schriftliche Leistungsübersicht der in der Folgewoche zu erbringenden Transportleistungen.
Die verbindliche Beauftragung der jeweiligen Einzelleistung (Art, Umfang) erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung in Schriftform.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.09.2023 zum 31.03.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.03.2027.
Schwerlasttransporte
D-01824 Königstein
Die Leistungserbringung Schwerlasttransporte erfolgt werktags in den behördlich genehmigten Fahrzeiten.
- bei Nutzlast bis 20 t = 50 Stunden ohne Begleitfahrzeug, 10 Stunden mit Begleitfahrzeug BF1 und 10 Stunden mit Begleitfahrzeug BF2
- bei Nutzlast bis 35 t = 50 Stunden ohne Begleitfahrzeug, 10 Stunden mit Begleitfahrzeug BF1 und 10 Stunden mit Begleitfahrzeug BF2
Die dafür notwendigen Genehmigungen (u.a. STVO § 29, Abs. 3) sind vom Auftragnehmer einzuholen. Die hierfür notwendigen Angaben dazu erhält er rechtzeitig vom Auftraggeber. Geforderte Begleitfahrzeuge sind Bestandteil der Leistung des Auftragnehmers.
Die Transporte sind auf befestigtem und unbefestigtem Gelände sowie auf öffentlichen und nicht öffentlichen Straßen zu erbringen.
Die Beladung und Entladung der Fahrzeuge erfolgt durch den Auftraggeber.
Der Auftraggeber übermittelt eine wöchentliche, schriftliche Leistungsübersicht der in der Folgewoche zu erbringenden Transportleistungen.
Die verbindliche Beauftragung der jeweiligen Einzelleistung (Art, Umfang) erfolgt spätestens 24 Stunden vor dem Zeitpunkt der Leistungserbringung in Schriftform.
Bei Nichtkündigung bis 6 Monate vor dem jeweiligen Ablauf (erstmalig bis 30.09.2023 zum 31.03.2024) mittels eingeschriebenem Brief verlängert sich die Rahmenvereinbarung um 1 Jahr auf maximal 4 Jahre. Die Rahmenvereinbarung endet ohne Kündigung am 31.03.2027.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis über den Sitz des Unternehmens mittels Eintrag in das Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem es ansässig ist.
Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Selbstauskunft zum Bewerber (Umsatz, Beschäftigungszahl)
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrages verfügt.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.