Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Wappenhenschanlage, Bauabschnitt 2, Errichtung von HWS-Anlagen zwischen Schiffsbrücke und Brücke Schillerstraße Referenznummer der Bekanntmachung: 60/2023/60
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rötha
NUTS-Code: DED52 Leipzig
Postleitzahl: 04571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.talsperren-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Wappenhenschanlage, Bauabschnitt 2, Errichtung von HWS-Anlagen zwischen Schiffsbrücke und Brücke Schillerstraße
Freiberger Mulde, HWS Döbeln, Wappenhenschanlage, Bauabschnitt 2, Errichtung von HS-Anlagen zwischen Schiffsbrücke und Brücke Schillerstraße
Döbeln, DE
Vorleistungen:
Kampfmittelerkundung ca. 3.000 m² als Flächensondierung und 3.500 m als Tiefensondierung, Leitungserkundung und -umverlegung, Baufeldfreimachung, Verkehrssicherung- und -umleitung
Hochwasserschutzwand:
ca. 4.000 m³ Arbeitsebenen, tlw. im Gewässer, etappenweiser Rückbau
2 Stück Umflut für Regenwassereinleitung
ca. 2.000 m Bohrpfähle, Ø 120 cm als überschnittene Bohrpfahlwand
ca. 50 m² Trägerbohlverbau
ca. 30 m³ Düsenstrahlkörper
ca. 3.000 m³ Erdaushub und Bauwerkshinterfüllung
ca. 400 m³ Stahlbeton für WU-Bauteile, ÜK 2, ZTV-Ing
Ausrüstung bzw. Ausstattung mit:
HWS-Tor, Geländer, Dammbalken, Dammbalkenbox als Stahlbetonfertigteil
Straßenbau:
ca. 220 m³ Frostschutzschichten
ca. 350 m² Asphaltbefestigung
ca. 250 m² Pflasterdecke (Betonsteine, Mosaikpflaster)
Randeinfassungen, Straßenabläufe, Kastenrinnen
350/2023/xx
Durch die Vergabestelle werden vom Zuschlagsbieter ab einem Auftragswert von 30.000 € netto der Auszug aus dem Gewerbezentralregister und der Auszug aus dem Wettbewerbsregister abgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweise gem. VOB/A-EU § 6a EU Nr. 1; kann durch einen Eintrag in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 Eigenerklärung vorzulegen.
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist auf Verlangen die Gewerbeanmeldung, die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister und der Eintrag in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer vorzulegen.
Nachweise gemäß VOB/A-EU § 6a EU, Nr. 2; Freistellungsbescheinigung zur Bauvorabzugssteuer gem. § 48 Abs. 1 EStG; Nachweis der Haftpflichtversicherung; Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
Nachweise gem. VOB/A-EU § 6a EU Nr. 3; Referenzobjekte (3 Referenzen vergleichbarer Leistungen): Referenz, Auftraggeber, Kurzbeschreibung, Ausführungszeit (von-bis), Ständige Betonprüfstelle und anerkannte Überwachungsstelle (Nachweise für ÜK2-Baustellen).
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmern sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsnachweis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – mit dem Angebot einzureichen:
- Erklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten,
- Eigenerklärung zur Einhaltung des Mindestlohns
- Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576
Angebote sind auszuschließen, in denen die Eigenerklärung zu Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 nicht abgegeben wird.
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind – zusätzlich zu den Teilnahmebedingungen EU genannt – auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
- Nachweise gemäß VOB/A § 6a EU Abs. 2c: Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 a EU Abs. 3g:
Anzahl über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leistungspersonal.
- Nachweis gemäß VOB/A § 6 e EU Abs. 6:
rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
- Urkalkulation (auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen)
Bei Angeboten, die aufgrund des geprüften Angebotspreises nicht in die engere Wahl kommen, wird auf eine Prüfung der Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und die damit ggf. notwendige Nachforderung von Unterlagen verzichtet. Für diese Angebote entfällt ebenfalls die Prüfung der Eignung des Bieters sowie der Einhaltung der Anforderungen in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht.
siehe Vergabeunterlage
Es sind Unterlagen und Berechnungen für die Bauausführung anzufertigen:
- Werkplanung für die Dammbalkenbox
- Werkstattpläne für Geländer
- Bestandsunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Rötha
nicht öffentlich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verfahren vor der Vergabekammer (§ 160 GWB) Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.