Partizipative Museumstechnik
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Partizipative Museumstechnik
Im Zuge der Sanierung der drei (denkmalgeschützten) Bestandsgebäude und des Neubaus eines Eingangsgebäudes des Dithmarscher Landesmuseums in Meldorf wird auch die Dauerausstellung neu konzipiert.
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die partizipative Museumstechnologie (PMT) und die szenografische Beleuchtung.
Meldorf
Im Zuge der Sanierung der drei (denkmalgeschützten) Bestandsgebäude und des Neubaus eines Eingangsgebäudes des Dithmarscher Landesmuseums in Meldorf wird auch die Dauerausstellung neu konzipiert.
Primäre szenografische Beleuchtung und partizipative Museumstechnik für das Dithmarscher Landesmuseum:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist, zusammengefasst unter dem Begriff partizipative Museumstechnologie (PMT) und szenografische Beleuchtung:
- die Programmierung diverser interaktiver Ausstellungsstationen, an denen die Besuchenden eine Interaktion ausführen und Inhalte oder Informationen interaktiv aufnehmen und erfahren können,
- die technische Ausarbeitung der Vorgaben (aus den Leistungsverzeichnissen) beinhaltet etwa eine zentrale Mediensteuerung und andere, übliche Leistungen für die technische Realisierung der Ausstellung,
- die Lieferung und Montage von unterschiedlichsten medientechnischen Sonder- und Einzellösungen inklusive der Entwicklungsleistung, um einen gewünschten, didaktischen Effekt zu realisieren, z.T. auch Leistungen, die am Markt nicht fertig angeboten werden,
- sowie die Lieferung, Installation und Programmierung einer inszenierten Ausstellungsbeleuchtung mit angeschlossener Ausstellungssteuerung bzw. Showcontrol. Die Ausstellungsbeleuchtung bezieht sich auf die Ausleuchtung von Exponaten innerhalb von Vitrinen, aber auch auf atmosphärisches, rauminszenierendes Ausstellungslicht.
Die Arbeiten konzentrieren sich auf 4 zusammenhängende, denkmalgeschützte Gebäude:
- das ursprüngliche Dithmarscher Landesmuseum aus dem Jahr 1896,
- einen Anbau aus dem Jahre 1924,
- einen Neubau, der nach Wiedereröffnung des Museumskomplexes als neues Eingangsgebäude dient,
- die ehemalige Gelehrtenschule aus dem Jahre 1859.
Die Leistungen beziehen sich auf alle 4 Gebäudeteile des Museumskomplexes.
In der vorliegenden Leistungsbeschreibung handelt es sich um eine Kurzfassung, die Langfassung wird in der zweiten Phase (Angebotsphase) zur Verfügung gestellt. In der ersten Phase (Teilnahmewettbewerb) können keine Angebote abgegeben werden.
LPW-E/4.1.1/1582
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Partizipative Museumstechnik
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]