Schüler*innenbeförderung der Förderzentren; Schüler*innenbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 bis 2025/26 mit der Option, zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern Referenznummer der Bekanntmachung: 52.2.900.23
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kiel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schüler*innenbeförderung der Förderzentren; Schüler*innenbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 bis 2025/26 mit der Option, zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern
Schüler*innenbeförderung für die Schuljahre 2023/2024 bis 2025/26 mit der Option, zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern
Lilli-Nielsen-Schule mit drei eigenen Standorten
Kiel - Lilli-Nielsen-Schule mit drei eigenen Standorten
a) Vaasastr. 43, 24109 Kiel,
b) Melsdorfer Str. 53, 24109 Kiel,
c) Königsweg 80, 24114 Kiel
und
d) Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule, Vaasastraße 43, 24109 Kiel,
e) Gorch-Fock-Grundschule, Melsdorfer Straße 53, 24109 Kiel
Schüler*innenbeförderung an der Lilli-Nielsen-Schule mit drei eigenen Standorten
a) Vaasastr. 43, 24109 Kiel,
b) Melsdorfer Str. 53, 24109 Kiel,
c) Königsweg 80, 24114 Kiel
und weiteren Standorten für Integrationsmaßnahmen
d) Leif-Eriksson-Gemeinschaftsschule, Vaasastraße 43, 24109 Kiel,
e) Gorch-Fock-Grundschule, Melsdorfer Straße 53, 24109 Kiel,
mit Schul- und Sonderfahrten.
Es wird beabsichtigt, bei einem erfolgreichen Angebot einen Vertrag über drei Jahre, vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2026, mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, zu schließen
Ellerbeker Schule mit zwei weiteren Standorten
Kiel Los 2:
- Ellerbeker Schule Klausdorfer Weg 62, 24148 Kiel
mit zwei weiteren Standorten
a) Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule, Masurenring 6, 24149 Kiel
b) Fridtjof-Nansen-Schule, Geschwister-Scholl-Straße 15, 24143 Kiel
Los 2:
Schüler*innenbeförderung an der Ellerbeker Schule, Klausdorfer Weg 62, 24148 Kiel
mit zwei weiteren Standorten
a) Toni-Jensen-Gemeinschaftsschule, Masurenring 6, 24149 Kiel
b) Fridtjof-Nansen-Schule, Geschwister-Scholl-Straße 15, 24143 Kiel,
mit Schul- und Sonderfahrten.
Es wird beabsichtigt, bei einem erfolgreichen Angebot einen Vertrag über drei Jahre, vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2026, mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, zu schließen
Einzelfahrten betreffen verschiedene Schulen im gesamten Stadtgebiet
Kiel Einzelfahrten betreffen verschiedene Schulen im gesamten Stadtgebiet.
Einzelfahrten betreffen verschiedene Schulen im gesamten Stadtgebiet und unterliegen starken Schwankungen sowohl was das Ziel als auch die Anzahl der Fahrten betrifft. Es handelt sich um Schul- und Sonderfahrten.
Es wird beabsichtigt, bei einem erfolgreichen Angebot einen Vertrag über drei Jahre, vom 01.08.2023 bis zum 31.07.2026, mit der zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr, zu schließen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Genehmigung zur gewerbsmäßigen Personenbeförderung gemäß Personenbeförderungsgesetz (PeBfG)
Folgende Unterlagen/Angaben/Nachweise sind mit dem Angebot vorzulegen:
- Darstellung wie sichergestellt wird, dass ab dem 01.08.2023 ausreichend Personal für die Erbringung der Beförderungsleistung zur Verfügung steht
- Selbsterklärung, dass ab Auftragsbeginn ausreichend Personal zur Verfügung steht
- Liste der zur Verfügung stehenden Fahrzeuge (Modell, Baujahr, Anzahl Sitzplätze, Euro-Norm)
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus, Rechtsamt - Zentrale Vergabestelle; Fleethörn 9, 24103 Kiel
Angebotsöffnung unter Ausschluss der Öffentlichkeit (keine Bieteranwesenheit)
Bei europaweiten Verfahren ist die Anwesenheit von Bietern und ihren Vertretern während der Angebotseröffnung entsprechend § 55 Abs. 2 S. 2 VgV nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zuschlagskriterien:
- Gesamtkilometer: 50%
- Preis pro besetzt
gefahrenen Kilometer inkl.
aller preisbeeinflussenden
Faktoren Schulfahrten: 35%
- Preis pro besetzt
gefahrenen Kilometer inkl.
aller preisbeeinflussenden
Faktoren Sonderfahrten: 10%
- Anfahrtspauschale bei
Sonderfahrten: 5%
Seit dem 18.10.2018 ist bei allen europaweiten Vergabeverfahren das gesamte Verfahren elektronisch abzuwickeln. Teilnahmeanträge und Angebote können daher bei europaweiten Verfahren nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal) eingereicht werden. Eine Einreichung von Teilnahmeanträgen oder Angeboten über die Schaltfläche "Kommunikation" ist nicht zulässig. Für die Einreichung der elektronischen Teilnahmeanträge oder Angebote ist eine kostenlose Registrierung beim Deutschen Vergabeportal https://www.dtvp.de/ erforderlich.
Eine Anleitung für die elektronische Abgabe von Angeboten und Teilnahmeanträgen ist auf unserer Internetseite bereitgestellt: https://www.kiel.de/ausschreibungen
Die Bewerberkommunikation wird ausschließlich über das DTVP, dort die Schaltfläche "Kommunikation", elektronisch geführt. Fragen sind bis einschließlich 17.02.2023 ausnahmslos über diesen Kommunikationsweg zu stellen. Die Fragen müssen neutral formuliert sein und sollen keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. Die Beantwortung von Fragen oder zusätzliche Informationen werden in Form von anonymisierten Bewerberinformationen allen Bewerbern zugänglich gemacht, soweit eine Information aller Bewerber nicht ausnahmsweise offensichtlich wettbewerblich entbehrlich ist. Die Bewerber sind verpflichtet die Veröffentlichung neuer Bewerberinformationen selbstständig zu prüfen. Eine gesonderte Mitteilung seitens der Vergabestelle erfolgt nicht.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y6CYW26KP9KE
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen sind in § 160 Abs. 3 GWB geregelt.
Dort heißt es:
"Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht
innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB
bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge
nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach
§ 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.wirtschaftsministerium.schleswig-holstein.de