Sanierung der Sporthalle Am Burggraben 3, Krempe
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krempe, Holstein
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schulverband-krempermarsch.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Krempe, Holstein
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25361
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.amt-krempermarsch.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung der Sporthalle Am Burggraben 3, Krempe
Der Schulverband Krempermarsch beabsichtigt die Sanierung der Sporthalle Am Burggraben 3, 25361 Krempe. Gegenstand der im vorliegenden Verfahren zu vergebenden Aufträge sind Planungsleistungen für dieses Vorhaben, und zwar für die Objektplanung Gebäude und Innenräume (Architektur) – Los 1 – sowie für die Fachplanung Technische Ausrüstung, unterteilt in die HLS-Planung (Anlagengruppen 1, 2 und 3 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 2 – und die Elektroplanung (Anlagengruppen 4 und 7 im Sinne von § 53 Abs. 2 HOAI) – Los 3 –. Dabei werden zunächst nur die Leistungen der Leistungsphasen 1-3 der jeweiligen Leistungsbilder fest beauftragt. Weitere Leistungen sind nur unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung Gegenstand des Verfahrens.
Objektplanung Gebäude u. Innenräume (Architektur)
25361 Krempe, Holstein
Objektplanung: die Planungsleistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume entsprechend den Leistungsphasen 1 bis 9 der Anlage 10.1 zur HOAI
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der tatsächlichen Bauzeit.
AK1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
AK2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
AK3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 1 die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume (Architektur) bis einschließlich der Entwurfsplanung (LPH 3), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphase für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27.02.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 10.03.2023
Bindefrist des Angebots: 31.05.2023
Angebotsfrist Erstangebote: 27.03.2023, 12:00 Uhr
Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird angestrebt, die Angebotsfrist im Einvernehmen mit den Bewerbern gemäß § 17 Abs. 7 VgV auf 15 Tage festzusetzen.
Fachplanung Technische Ausrüstung HLS
25361 Krempe, Holstein
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 1 (Abwasser, Wasser- und Gasanlagen), 2 (Wärmeversorgungsanlagen) und 3 (Lufttechnische Anlagen).
AK1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
AK2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
AK3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 2 die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppen 1-3 bis einschließlich der Entwurfsplanung (LPH 3), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27.02.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 10.03.2023
Bindefrist des Angebots: 31.05.2023
Angebotsfrist Erstangebote: 27.03.2023, 12:00 Uhr
Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird angestrebt, die Angebotsfrist im Einvernehmen mit den Bewerbern gemäß § 17 Abs. 7 VgV auf 15 Tage festzusetzen.
Fachplanung Technische Ausrüstung Elektro
25361 Krempe, Holstein
Leistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung der Leistungsphasen 1 bis 9. Anlage 15.1 zur HOAI für die Anlagengruppen 4 (Starkstromanlagen) und 7 (nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen).
Der Vertrag ist als Werkvertrag erfolgsbezogen. Die tatsächliche Vertragsdauer hängt davon ab, welche Stufen beauftragt werden sowie ggf. von der
tatsächlichen Bauzeit.
AK1: Qualität der Referenzen gem. EK-VI auf der Basis der Angaben zu TL1 (60 %).
AK2: Größe der jährlichen Umsätze (EK-V) auf der Basis der Angaben zu WL2 (20 %).
AK3: Größe der Beschäftigungszahl des Unternehmens (EK-VII) auf der Basis der Angaben zu TL2 (20 %).
Einzelheiten zur Bewertungsmethode ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Bewerbungsbedingungen, Ziff. V.6).
Der Auftrag wird unter dem Vorbehalt der stufenweisen Beauftragung vergeben. Die fest beauftragte Auftragsstufe 1 umfasst im Los 3 die Leistungen der Fachplanung für Technische Ausrüstung der Anlagengruppe 4 und 7 bis einschließlich der Entwurfsplanung (LPH 3), die Auftragsstufe 2 die weiteren Leistungsphasen für dieses Leistungsbild.
Vorbehalten bleiben optionale Ergänzungen und Änderungen der Leistungen nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen.
Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge: 27.02.2023
Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe an ausgewählte Bewerber: 10.03.2023
Bindefrist des Angebots: 31.05.2023
Angebotsfrist Erstangebote: 27.03.2023, 12:00 Uhr
Aufgrund der Eilbedürftigkeit wird angestrebt, die Angebotsfrist im Einvernehmen mit den Bewerbern gemäß § 17 Abs. 7 VgV auf 15 Tage festzusetzen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung für alle Lose:
- PL 8: Kein Bezug zu Russland
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation
- PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge
- PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
- PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG
- PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung
- PL 5: Keine Insolvenz o.Ä.
- PL 6: Keine schweren Verfehlungen
- PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
Kriterien:
- EK-I. Wirksame Gründung,
- EK-II. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
- EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
- EK-IIIa. Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.
Es wird darauf hingewiesen, dass, wenn einer der in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 genannten Bezüge zu Russland vorliegt, der Zuschlag nicht wirksam erteilt werden kann und der Vertrag nicht durchgeführt werden darf (gesetzliches Verbot mit Nichtigkeitsfolge).
Weitere Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten!
Eigenerklärung für alle Lose:
- WL 1: Haftpflichtversicherung (1,5 Mio. / 500.000 / 300.000 EUR)
- WL 2: Gesamtumsatz (jährlich, für letzte 3 Geschäftsjahre)
Kriterien:
- EK-IV. Haftpflichtversicherung,
- EK-V. Größenordnung Gesamtumsätze.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten!.
- EK-IV: Falls der bestehende Versicherungsschutz nicht für Personenschäden mindestens 1 500 000 EUR, für Sachschäden mindestens 500 000 EUR, für Vermögensschäden mindestens 300 000 EUR pro Versicherungsfall beträgt, ist schon mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung des Versicherers einzureichen, im Auftragsfall die Deckungssummen auf die genannten Beträge zu erhöhen.
- EK-V: jedenfalls erfüllt bei Gesamtumsätzen in den letzten 3 Jahren, die im jährlichen Mittel so hoch sind wie der Auftragswert des jeweiligen Loses, aber keine fixe Grenze, Einzelfallbetrachtung entscheidet.
Eigenerklärung für alle Lose:
- TL 1: Referenzliste Planungsleistungen (3 Jahre)
- TL 2: Angabe der Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte (Jahresdurchschnitt, letzte 3 Jahre)
Kriterien:
- EK-VI. Berufliche Erfahrung/Referenzen vergleichbarer Leistungen. Vergleichbar sind für das Los 1 Planungsleistungen der Objektplanung (Architektur) für Sporthallen oder Gebäude ähnlicher Konstruktion und Nutzung (Schulgebäude, Kindertagesstätten, Veranstaltungsgebäude), die zumindest Leistungen von der Entwurfsplanung (LPH 3 im Sinne von § 34 HOAI) bis zur Objektüberwachung (LPH 8 gemäß § 34 HOAI) umfassen, für die Lose 2 und 3 jeweils Planungsleistungen der Fachplanung Technische Ausrüstung für Sporthallen oder Gebäude mit ähnlichen Anforderungen an die Technische Aus-rüstung in je relevanten Anlagengruppen, die zumindest Leistungen von der Entwurfsplanung (LPH 3 im Sinne von § 55 HOAI) bis zur Objektüberwachung (LPH 8 gemäß § 55 HOAI) umfassen,
- EK-VII. Personalstärke.
Einzelheiten sind aus Platzgründen in den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5), geregelt und zu beachten!.
Bauvorlagenberechtigung nach § 65 Landesbauordnung Schleswig-Holstein in Verbindung mit dem Architekten- und Ingenieurkammergesetz Schleswig-Holstein
Verpflichtung, den unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten (ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten) wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 EUR (brutto) zu zahlen, § 4 Abs. 1 VGSH. Einräumung von Kontroll- und Sanktionsrechten. Einzelheiten vgl. Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 2 und 5 GWB, § 14 Abs. 3 VgV, § 17 VgV geführt.
Es sind zunächst elektronisch über die eVergabe-Plattform Teilnahmeanträge zu stellen, denen die geforderten Erklärungen/Nachweise zur Eignung beizufügen sind (vgl. oben III.1 sowie die öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen). In den öffentlich bereitgestellten Vergabeunterlagen sind auch Einzelheiten zum Teilnahmewettbewerb beschrieben.
Mit den Vergabeunterlagen stellt der Auftraggeber unter derselben Internetadresse auch Formulare für den Teilnahmeantrag bereit, deren Verwendung erforderlich ist, soweit keine nachgewiesene Zertifizierung (AVPQ) oder eine EEE vorgelegt wird.
Für die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags ist die Registrierung im B_I eVergabeSystem erforderlich. Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://www.bi-medien.de/bi-medien/produkte/de-bimedien-produkte.bi.
Kommunikation:
Für die Kommunikation ist zu beachten, dass normale E-Mails den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit nicht genügen.
Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die B_I eVergabe (www.bi-medien.de) an die unter I.3) genannte Adresse gestellt werden.
Zugang zur elektronischen Kommunikation und zur Bewerbung in elektronischer Form als registrierter Nutzer der B_I eVergabe über den Menüpunkt – Meine Vergaben – unter dem B_I code D442422961 im Bereich – Mitteilungen – bzw. – Bewerbung.
Die im Teilnahmewettbewerb nach Maßgabe der Eignung und ggf. der Auswahlkriterien ausgewählten Teilnehmer werden nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs gesondert elektronisch zur Angebotsabgabe aufgefordert. Auch Angebote sind elektronisch über die B_I eVergabe abzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (unzulässige Vergabe des Verfahrens ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag nicht mehr zulässig. Ausgenommen sind Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.