Erweiterungsneubau Freie Montessorischule Huckepack e.V. - Los 50 - Freianlagen Referenznummer der Bekanntmachung: VB H50
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01309
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.huckepack-ev.de/montessorischule.html
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DED21 Dresden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 01237
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.abstsachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterungsneubau Freie Montessorischule Huckepack e.V. - Los 50 - Freianlagen
Erweiterungsneubau Freie Montessorischule Huckepack e.V. - Los 50 - Freianlagen
Dresden, DE
Erweiterungsneubau Freie Montessorischule Huckepack e.V. - Los 50 - Freianlagen
Landschaftsbauarbeiten
Flächengröße (Freianlagen): 3.100 m²
Abbruch Oberflächenbeläge Beton: 500 m²
Abbruch Asphalt: 20 m²
Rodung von Strauchflächen: 40 m²
Abbruch alte Ausstattung: Fahnenmaste, Einfriedung
Neubau Flächenbefestigung mit Betonpflaster: 2.160 m²
Freiraumausstattung: Sitzelement
3 Stk Abfallbehälter
3 Stk Schilder
Besondere Einbauten: 1 Stk Bronzeplastik
Zäune und Tore: 17 m, 3 Stk
Neuherstellung Pflanzflächen Sträucher,
Bodendecker und Stauden: 450 m²
Neuherstellung Rasenflächen: 1000 m²
Baumpflanzung: 11 Stk
Fassadenbegrünung: 10 Stk Kletterhilfen/Rankelemente
Fertigstellungspflege 1 Jahr
Entwicklungspflege für Fassadenbegrünung: 2 Jahre
Entwässerung
Kanalrohr DN‘/OD 200 PP SN 16: 80 m
Kanalrohe DN /OD 160 PP SN 16: 30 m
Schächte: 2 Stk
Straßenabläufe: 4 Stk
Rinnen: 80 m
Anschlüsse, Anpassung Schächte, Zubehör
ELT-Arbeiten
Umsetzen öffentlicher Beleuchtungsanlagen: 4 Stk
Einbau von Mastleuchten: 5 Stk
Kabelleitungen: 350 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Präqualifikation
Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
Anlage A (Unbedenklichkeitserklärung)
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Präqualifikation
Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124) oder Präqualifikation
Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe gem. Russlandembargo vorliegen oder Erklärung gleichen Inhalts.
Für die Ausführung der Leistungen gelten die Allgemeinen Vertragsbedingungen der VOB/B und die Vergabeunterlagen einschließlich der Angebotsaufforderung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter und/oder Bevollmächtigte sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Um ggf. erfolgte Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen oder Hinweise zu den Vergabeunterlagen zu erhalten, haben sich die Bewerber/Bieter eigenverantwortlich auf der Bekanntmachungsplattform (siehe Pkt. I.3) Kommunikation) zu informieren.
Das Angebot, sowie die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren und der gesamten Vertragslaufzeit haben in deutscher Sprache in Wort und Schrift zu erfolgen.
Angebote, die in anderer Form (z. B. schriftlich, per E-Mail oder auf einem Datenträger) eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und vom Verfahren zwingend ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Statthafte Rechtsbehelfe sind gem. §§ 160 ff. GWB die Rüge sowie der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer. Eine Rüge ist an die in Ziffer I.1) genannte Vergabestelle zu richten. Die zuständige Stelle für ein Nachprüfungsverfahren ist in Ziffer VI.4.1) genannt. Statthafter Rechtsbehelf ist gem. §§ 160 ff. GWB der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der zuständigen Vergabekammer (Ziff. VI.4.1). Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.