Polizeidirektion Zwickau, Umbau und Erweiterung, 21O90059-2 Referenznummer der Bekanntmachung: 21O90059
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polizeidirektion Zwickau, Umbau und Erweiterung, 21O90059-2
Polizeidirektion Zwickau, Umbau und Erweiterung
Putzarbeiten
563/201674, 563/201675
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Polizeidirektion Zwickau, Umbau und Erweiterung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz-Moschwitz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Putzarbeiten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Greiz-Moschwitz
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Postleitzahl: 07973
Land: Deutschland
Bei den im 2. Nachtragsangebot angebotenen Leistungen handelt es sich um Leistungen gemäß VOB/B § 2 Abs. 3, welche sich aus den Erfordernissen des Bestandes ergeben. Nach Freilegen und Abklopfen des Bestandes wurde deutlich, dass der vorhandene bauseitige Putz nicht die erforderliche Tragfähigkeit besitzt. Zudem ist durch unterschiedliche und mehrfache Wandbeschichtungen ein inhomogener Unterputz vorhanden. Diese Leistungen konnten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.
Bei den im 2. Nachtragsangebot angebotenen Leistungen handelt es sich um Leistungen gemäß VOB/B § 2 Abs. 3, welche sich aus den Erfordernissen des Bestandes ergeben. Nach Freilegen und Abklopfen des Bestandes wurde deutlich, dass der vorhandene bauseitige Putz nicht die erforderliche Tragfähigkeit besitzt. Zudem ist durch unterschiedliche und mehrfache Wandbeschichtungen ein inhomogener Unterputz vorhanden. Diese Leistungen konnten im Rahmen der üblichen Sorgfaltspflicht nicht vorhergesehen werden.