Leistungssportzentrum Altenberg Los 606 Feste Möbel Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-27
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
NUTS-Code: DED2F Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.rib.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.rib.de
Abschnitt II: Gegenstand
Leistungssportzentrum Altenberg Los 606 Feste Möbel
Lieferung der festen Möblierung/Ausstattung für das Gebäude.
01773 Altenberg
Schellerhauer Weg 8
2 St. Erste-Hilfe-Set; 2 St. Stellwand; 85 St Wandhaltrung für Fahrräder; 6 St. Fahrradständer; 2 St. Fahrradwandhalterung; 54 St. Garderobenleiste; 2 St. Schaukasten; 2 St. Wandklapptisch; 25 St. Müllbehälter; 34 St. Whiteboard; 2 St. Vitrinenschrank; 2 St. Werkzeughaltersortiment
Die angebotene Ware muss originalverpackte Neuware sein.
Das Hauptangebot umfasst auch die Lieferung aller im Leistungsverzeichnis näher beschriebenen Teile bis zum Einsatzort (im Positionstext erfasster Raum).
Möbel sind komplett mit allen Einbauteilen zur gebrauchsfertigen Verwendung zu montieren.
Für Schränke hat der Auftragnehmer Aufmaß auf der Baustelle zu nehmen.
Mit einzukalkulieren ist ferner das erforderliche Montagematerial und der Abtransport
sämtlicher Verpackungsmaterialien von der Baustelle.
Der Auftragnehmer stellt einen verantwortlichen Projektbetreuer als bevollmächtigten Ansprechpartner für alle den Auftrag betreffende Fragen. Zu dessen Aufgaben gehört u.a. die
Kontrolle der bauseitigen Vorleistungen auf der Baustelle und die Koordinierung und Überwachung der Liefer- und Montageleistungen.
Zwingend vorgeschrieben ist eine Gesamteinrichtung, in der die einzelnen Einrichtungsgegenstände in Form, Farben und Materialien einander entsprechen, d.h. harmonisch aufeinander abgestimmt sind, um eine zusammenhängende und durchgängige Möblierung der einzelnen Bereiche zu gewährleisten.
Sämtliche Möbel und eingesetzte Materialien müssen auf das Formaldehyd-Emissionsverhalten überprüft worden sein und ein geringeres Emissionspotential als 0,1 ppm HCHO aufweisen, um den vom Gesundheitsamt empfohlenen Richtwert zu unterschreiten. Entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es sind ausschließlich Holzbeizungen und Lackierungen auf Wasserlackbasis anzubieten.
Die angebotenen Serien müssen über einen Zeitraum von mindestens fünf Zeitjahren bis zum Zeitpunkt der Angebotslegung produziert worden sein und sich in der Praxis bewährt haben. Außerdem muss eine Nachkaufgarantie für mindestens fünf Jahre gegeben werden.
Eine Nachkaufgarantie für Ersatzteillieferungen und kleinteiliges Material (bspw. Kunststofffußkappen, etc.) muss für mindestens 5 Jahre gewährleistet sein.
Die Qualität der Materialien muss Emissionsklasse E1 entsprechen.
Alle verwendeten Materialien, Beschichtungen, Dichtungen und Klebstoffe müssen toxigologisch unbedenklich und frei von geruchsbelästigenden Emissionen sein. Sie müssen über die
erforderlichen Prüfzeugnisse verfügen.
Für alle angebotenen Produkte gilt eine Mängelhaftung von drei Jahren.
Es ist nur ein Hauptangebot zugelassen! Nebenangebote sind nicht zugelassen!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister
- Vorlage der Gewerbeanmeldung
- Vorlage der Eigenerklärung zur Eignung oder der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE), siehe hierzu Ziffer 7 der Teilnahmebedingungen EU
- Rechtsform einer Bietergemeinschaft: Nennung des bevollmächtigten Vertreters;
Vorlage einer rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung.
- Vorlage von drei Referenzen innerhalb der letzten fünf Jahre, die in Art und Umfang vergleichbar sind mit der ausgeschriebenen Leistung; Angaben: Vorhaben mit Bezeichnung, Anschrift, Bauherr, Leistung, Ausführungszeitraum, Auftragsgröße, Wertumfang.
- Vorlage der Produktdatenblätter der angebotenen Fabrikate
- Vorlage der bauaufsichtlichen Zulassungen für die einzelnen angebotenen Fabrikate
- Vorlage kostenloser Musterstücke und Materialmuster: Auf Verlangen des Auftraggebers sind kostenlos Musterstücke auf der Baustelle aufzustellen, bzw. Materialmuster vorzulegen.
- Sämtliche Möbel und eingesetzte Materialien müssen auf das Formaldehyd-Emissionsverhalten überprüft worden sein und ein geringeres Emissionspotential als 0,1 ppm HCHO aufweisen, um den vom Gesundheitsamt empfohlenen Richtwert zu unterschreiten. Entsprechende Zeugnisse und Bescheinigungen sind auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es sind ausschließlich Holzbeizungen und Lackierungen auf Wasserlackbasis anzubieten.
- Die Qualität der Materialien muss Emissionsklasse E1 entsprechen.
Alle verwendeten Materialien, Beschichtungen, Dichtungen und Klebstoffe müssen toxigologisch unbedenklich und frei von geruchsbelästigenden Emissionen sein. Sie müssen über die
erforderlichen Prüfzeugnisse verfügen.
- Vorlage der unterzeichneten Eigenerklärung (Anlage 2) der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren.
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Ausschluss der Öffentlichkeit
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Zuständige Stelle für Rechtsbehelfe ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen.
Die Vergabekammern sind bei der Landesdirektion Sachsen angesiedelt.
Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Zuschlagserteilung gemäß
§ 134 Abs. 1 S. 1 GWB informiert. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der zuständigen Vergabekammer überprüfen lassen. Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsverfahren ist, dass der vergaberechtliche Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird.
Auf § 160 Absatz 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird hiermit hingewiesen. Der Nachprüfungsantrag ist danach unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder
zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht
spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht
abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der
Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Der Nachprüfungsantrag muss bei der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen, Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig, eingelegt werden. Für weitere Informationen vgl.: https://www.lds.sachsen.de/?ID=4421&art_param=363
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Pirna
Postleitzahl: 01796
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]