SKH Rodewisch, MRV A 12, Erneuerung Sicherheitstechnik, 21O90029-1 Referenznummer der Bekanntmachung: 21O90029
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
NUTS-Code: DED45 Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.sib.sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
SKH Rodewisch, MRV A 12, Erneuerung Sicherheitstechnik, 21O90029-1
SKH Rodewisch, MRV A 12, Erneuerung Sicherheitstechnik
Elektrotechnikinstallation
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
SKH Rodewisch, MRV A 12, Erneuerung Sicherheitstechnik
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 07551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: +49 3419770
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
Postleitzahl: 01097
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Zwickau
Postleitzahl: 08056
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]00
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Elektrotechnikinstallation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gera
NUTS-Code: DEG0 Thüringen
Postleitzahl: 07551
Land: Deutschland
Bei den im 1. Nachtragsangebot angebotenen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen der Gebäudeleittechnik gemäß VOB/B § 2 Abs. 6. Im Rahmen der Ausschreibung konnte der vollständige und notwendige Leistungsumfang aufgrund der Inkompatibilität der Störungsmeldesystem mit der Gebäudeautomationsstationen mit altem Leitsystem nicht vorausgesehen werden. Die Nachtragsleistungen lassen sich aus gewährleistungstechnischen Gründen nicht von der Hauptleistung trennen.
Bei den im 1. Nachtragsangebot angebotenen Leistungen handelt es sich um zusätzliche Leistungen der Gebäudeleittechnik gemäß VOB/B § 2 Abs. 6. Im Rahmen der Ausschreibung konnte der vollständige und notwendige Leistungsumfang aufgrund der Inkompatibilität der Störungsmeldesystem mit der Gebäudeautomationsstationen mit altem Leitsystem nicht vorausgesehen werden. Die Nachtragsleistungen lassen sich aus gewährleistungstechnischen Gründen nicht von der Hauptleistung trennen.