Marinestützpunkt Eckernförde, Neubau technischer Bereich, Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: FG 2884 22D00726
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marinestützpunkt Eckernförde, Neubau technischer Bereich, Fachplanung Tragwerksplanung
Fachplanung – Tragwerksplanung
für die fünf Teilmaßnahmen der Einzelmaßnahme: hier B,D,E+F, I und O
Eckernförde
Am Marinestützpunkt Eckernförde sind sowohl Neubau-, als auch Sanierungsmaßnahmen des Technischen Bereichs geplant. Die Maßnahme „Technischer Bereich“ umfasst folgende Einzelmaßnahmen:
1. Bauabschnitt „Neubau“
- Teilmaßnahme B - Sanierung Gebäude 58 (inklusive Abbruch Gebäude 63) und Erweiterung Bootshallen und Werkstatt (Genehmigte Kosten 10.070.360,85 €)
- Teilmaßnahme D - Neubau Schutzdächer und Abstellflächen SEK-M (heute KSM)
(Genehmigte Kosten 3.890.430,63 €)
- Teilmaßnahme E+F - Neubau Schutzdächer und Abstellflächen MSK, Sonstige Einlieger, Lager KranTrp und Containerabstellflächen
(Genehmigte Kosten 5.436.870,84 €)
- Teilmaßnahme I - Neubau Einrichtung für Fahrzeug- und Gerätewäsche (Genehmigte Kosten 2.017.634,54 €)
- Teilmaßnahme K + Ka - Neubau Fallschirmtrockenturm und Fallschirmprüfgruppe
(Genehmigte Kosten 4.913.438,69 € Fallschirmtrockenturm / Zur Genehmigung eingereichte Kosten Fallschirmprüfgruppe 10.451.000,00) separate Ausschreibung, nicht Teil dieser Ausschreibung
2. Bauabschnitt „Sanierung“
- Teilmaßnahme O - Sanierung Gebäude 65 (Genehmigte Kosten 3.156.458,63 €)
Bei der geplanten Maßnahme handelt es sich um eine große Baumaßnahme (GNUE) des BMVg. Die EW-Bau ist genehmigt. Es liegt ein Ausführungsauftrag vom 08.02.2021 gemäß RBBau Abschnitt E4 vor in welchem die Gesamtsumme der genehmigten Kosten in Höhe von 29.486.000€ ausgewiesen ist.
Die ES-Bau zur Maßnahme Ka – Fallschirmprüfgruppe wurde zur Genehmigung eingereicht mit Kosten in Höhe von 10.451.000€. Diese Maßnahme ist aufgrund der technischen Zusammenhänge in die Maßnahme des Technischen Bereiches, konkret zur Maßnahme K – Fallschirmtrockenturm, inkludiert worden.
Der Auftraggeber beabsichtigt, die nachgenannten Planungsleistungen für die Tragwerksplanung gemäß Vertragsentwurf zu vergeben.
Honorarzonen und Baukosten:
Teilmaßnahme B: Honorarzone II, KG 300 ca. 4.900.000€ brutto, KG 400 ca. 2.370.000 € brutto, es wird ein Umbau- und Modernisierungszuschlag gewährt
Teilmaßnahme D: Honorarzone II, KG 300 ca. 1.000.000€ brutto, KG 400 ca. 106.000€ brutto
Teilmaßnahme E+F: Honorarzone II, KG 300 ca. 1.310.000€ brutto, KG 400 ca. 690.000 € netto
Teilbaumaßnahme I: Honorarzone III, KG 300 ca. 6.26.000€ brutto, KG 400 ca. 810.000 € brutto
Teilmaßnahme O: Honorarzone II, KG 300 ca. 1.760.000€ brutto, KG 400 ca. 890.000€ brutto, es wird ein Umbau- und Modernisierungszuschlag gewährt
Stufenbeauftragung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Marinestützpunkt Eckernförde, Neubau technischer Bereich, Fachplanung Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24118
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der ausgefüllte Teilnahmeantrag mit Anlagen ist in Textform mithilfe elektronischer Mittel über die E-Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de einzureichen. Hierzu ist eine einmalige Registrierung erforderlich. Auf der E-Vergabeplattform befindet sich zur jeweiligen Vergabenummer für den Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen ein einziger Platzhalter. Über diesen ist der Teilnahmeantrag einschließlich aller Anlagen entweder als eine Gesamtdatei im PDF-Format oder als ZIP-Datei mit Ordnerstruktur hochzuladen. Bewerbergemeinschaften haben für ihre Bewerbung den Teilnahmeantrag des bevollmächtigten Mitglieds der Bewerbergemeinschaft einschließlich seiner Anlagen hochzuladen. Diesem sind die Teilnahmeanträge aller Mitglieder der Bewerbergemeinschaft als Anlagen beizufügen. Entsprechendes gilt im Fall der Eignungsleihe für die anderen Unternehmen.
Allgemeine Verfahrenshinweise für die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Bedingungen:
- Die unter III.1.1) bis III.1.3) sowie III.2.1) bis III.2.2) genannten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind unter Verwendung des Formblattes Teilnahmeantrag II-1 bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist bei der Vergabestelle einzureichen und müssen aktuell (nicht älter als 12 Monate, außer Diplom-Urkunden und Kammereintragungen) und noch gültig sein.
- Soweit in den Vergabeunterlagen auf Formblätter verwiesen wird, sind diese zu verwenden.
- Die geforderten Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstigen Unterlagen sind für alle Leistungsbilder vorzulegen.
- Ausländische Bewerber können an Stelle der geforderten Eignungsnachweise auch vergleichbare Eignungsnachweise vorlegen. Sie werden anerkannt, wenn sie nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, erstellt wurden. Bestätigungen in anderer als deutscher Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen.
- Geforderte Angaben, Erklärungen, Nachweise und sonstige Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag als Anlage beizufügen, sofern diese im Formblatt Teilnahmeantrag II-1 nicht bereits enthalten sind. Zu jeder Anlage ist die Anlagennummer einzutragen. Am Ende des Teilnahmeantrags sind die Anlagen in der Reihenfolge aufzuführen, in der sie auf den vorherigen Seiten angegeben wurden.
- Gem. § 50 Abs. 3 VgV müssen Bewerber oder Bieter u.a. dann keine Eignungsnachweise beibringen, soweit die Zuschlag erteilende Stelle bereits im Besitz dieser Nachweise ist. Dies kann dann der Fall sein, wenn Bewerber oder Bieter diese Nachweise bereits in einem früheren Vergabeverfahren eingereicht haben. Wollen sich Bewerber oder Bieter in einem laufenden Vergabeverfahren auf diese Verfahrenserleichterung berufen, so haben sie die Vergabenummer desjenigen Vergabeverfahrens anzugeben, in dem sie diese Nachweise eingereicht haben. Ohne Angabe der vorgenannten Vergabenummer kann auftraggeberseits nicht nachvollzogen werden, ob und welche Nachweise von den Bewerbern oder Bietern in früheren Vergabeverfahren vorgelegt wurden. Zu beachten ist, dass die Nachweise, auf deren Vorliegen sich Bewerber oder Bieter berufen, für das jeweilige Vergabeverfahren aktuell sein müssen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach
§ 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
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Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de