Neubau Laborgebäude und Gewächshäuser inklusive Arrondierung der Außenanlagen im denkmalgeschützten Ensemble Thünen-Institut für Forstgenetik in Großhansdorf
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://architekten-richter.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Laborgebäude und Gewächshäuser inklusive Arrondierung der Außenanlagen im denkmalgeschützten Ensemble Thünen-Institut für Forstgenetik in Großhansdorf
Mit dem Neubau eines Laborgebäudes und eines Gewächskomplexes, der Sanierung der denk-malgeschützten Villa, soll eine anspruchsvolle und zukunftsorientierte Neuordnung der Liegen-schaft des Thünen-Instituts für Forstgenetik in Großhansdorf mit 72 Arbeitsplätzen in puncto nachhaltiger Energieversorgung, unter Berücksichtigung einer historischen denkmalgeschützten Gartenanlage mit sensibler Verkehrsführung und optimierter Nutzungszonierung einhergehen. Alle erforderlichen Baumaßnahmen müssen im laufenden Betrieb in Bauabschnitten realisiert werden.
Um eine funktional und gestalterisch hochwertige sowie nachhaltige Gesamtplanung aus Architek-tur, technischer Gebäudeausrüstung, liegenschaftsübergreifender Infrastruktur und anspruchsvol-ler Außenanlagengestaltung umzusetzen, soll als erster Schritt für diese Aufgabe ein nichtoffener, interdisziplinärer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013 durchgeführt werden.
Planungsgegenstand im Realisierungswettbewerb sind die im Vorentwurf darstell- und prüfbaren Leistungen für die Objektplanung Laborgebäude, Gewächshausneubauten und die Arrondierung der einbezogenen Freiflächen und Wegeführung. Alle Gebäude im Planungsgebiet dürfen, sofern funktional notwendig, zur Realisierung des im ersten Absatz genannten Anlass einbezogen werden.
Für das Gesamtprojekt wurde im Rahmen der ES-Bau (Stand Februar 2022) ein Budget von 25.002 Mio. € Brutto festgesetzt. Die Kosten wurden für folgende Teilmaßnahmen angesetzt:
• Neubau Laborgebäude
• Neubau Gewächshauskomplex und Schattenhalle
• Neubau Kühlhaus/Trafo
• Sanierung Villa „Graues Haus“
• Herrichtung von Gebäuden im Bestand
• Herrichtung Infrastruktur und Außenanlagen
Für die Maßnahme wurde ein Raumbedarf von 5.934 m² genehmigt. Die Flächen verteilen sich wie folgt:
- Labor/Büro/Werkstätten/Lager 2.489 m²
- Gewächshauskomplex/Schattenhalle 1.320 m²
- Freiflächen (Container- und Freilandanzucht) 2.125 m²
Die Ausloberin erwartet von dem Wettbewerb zukunftsweisende Entwurfskonzepte in einer nach-haltigkeitsorientierten Planung, die mit einem möglichst geringen Einsatz von Energie und Ressourcen optimale Gesamtwirtschaftlichkeit, Lebenszykluskosten, Funktionsfähigkeit und Architekturqualität erzielen.
Der Neubau wird nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) des Bundes zertifiziert. Zu erreichen ist der Qualitätsstandard Silber. Die Baumaßnahme soll bis 2030 fertiggestellt sein.
Aufgabenfelder des Wettbewerbs sind:
- Planung von Gebäuden und Innenräumen
- Landschafts- und Freiraumplanung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Anforderungen an die Wettbewerbsteilnahme
Gesucht werden Bewerbergemeinschaften aus: Architekt/innen in zwingender Zusammenarbeit mit Landschaftsarchitekt/innen. Fachplaner/innen TGA/Labortechnik sind beratend einzubinden. Die Fachplaner/innen sind erst nach dem Losverfahren in der Teilnahmebestätigung zu benennen.
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die am Tage der Auslobung:
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in berechtigt und Mitglied einer Architektenkammer in Deutschland sind; - die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in, bzw. Landschaftsarchitekt/in und Geschäftssitz / Wohnsitz in dem vom EWR-Abkommen erfassten Gebiet haben;
- zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/in bzw. Landschaftsarchitekt/in nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates berechtigt und in einem der vorgenannten ausländischen Gebietsbereiche ansässig ist; ist die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, bestimmen sich die fachlichen Anforderungen nach der einschlägigen EU-Richtlinie.
Teilnahmeberechtigt sind juristische Personen, die am Tage der Auslobung folgende Zulassungsvoraussetzungen erfüllen:
- der Geschäftssitz befindet sich im Zulassungsbereich,
- zum satzungsgemäßen Geschäftszweck gehören der Wettbewerbsaufgabe entsprechende Planungsleistungen,
- der/die von der Gesellschaft zu benennende bevollmächtigte Vertreter/in und die darin tätige Verfasserin/der darin tätige Verfasser erfüllen die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt sind.
Wer am Tage der Auslobung bei einem Teilnehmer/in angestellt ist oder in anderer Form als Mitarbeiter/in an dessen/deren Wettbewerbsarbeit teilnimmt, ist von der eigenen Teilnahme ausgeschlossen. Bei Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein; dies gilt auch bei der Beteiligung freier Mitarbeiter/innen. Mitglieder von Bewerbergemeinschaften sowie freie Mitarbeiter/innen, die an der Ausarbeitung einer Wettbewerbsarbeit beteiligt waren, dürfen nicht zusätzlich am Wettbewerb teilnehmen. Verstöße hiergegen haben den Ausschluss sämtlicher Arbeiten der Beteiligten zur Folge.
b) Wettbewerbsverfahren / Auswahl der Teilnehmer/innen
Der Wettbewerb wird als nichtoffener Wettbewerb mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ausgelobt. Von der Ausloberin wird eine Teilnehmerzahl von 15 angestrebt, davon werden 4 Büros gesetzt, 11 Teilnehmer/innen werden durch ein anonymes Losverfahren ausgewählt.
Die Bewerbung um Teilnahme ist bis zum 24.02.2023 12:00 Uhr ausschließlich per Email an: [gelöscht] des betreuenden Büros RICHTER Architekten+Stadtplaner PartGmbB, mit der Betreffzeile: "WBW Thünen-Institut Großhansdorf - Bewerbung", möglich. Zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung ist ausschließlich das Bewerbungsformblatt (2 Seiten DIN A4 zuzüglich 2 Referenzblätter DIN A3) zu verwenden. Anhand der Angaben und der Referenzblätter wird die grundsätzliche Eignung geprüft. Sollten mehr als 11 Bewerber die Eignungskriterien erfüllen, so werden 11 Teilnehmer/innen sowie 4 Nachrücker im anschließenden Losverfahren im Beisein eines Rechtsvertretenden der AIK SH aus den zugelassenen Bewerbungen ausgelost und kurzfristig benachrichtigt um die Teilnahme zu bestätigen. Die gelosten Teilnehmerbüros werden auf der Vergabeplattform der GMSH veröffentlicht. Die Ausloberin erteilt den nicht berücksichtigten Bewerber*innen nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens keine Absage.
Teilnahmeberechtigt sind ausschließlich Teams bestehend aus Architekten, Landschaftsarchitekten.und Fachplanern. Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverantwortlich zu prüfen. Er gibt eine Verfassererklärunggemäß § 5 Absatz 3 RPW ab. Die Arbeitsgemeinschaften gelten jeweils als ein Wettbewerbsteilnehmer. Die Einbindung einer Fachberatung TGA Labortechnik wird dringend empfohlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Das Preisgericht wird sein Urteil aus der Qualität aller Wettbewerbsarbeiten bilden. Der Entscheidungsfindung dient folgender Bewertungsrahmen, dessen Beurteilungskriterien auch unterschiedliche Gewichtungen zugemessen werden können.
• Formalleistungen (Leistungs- und Programmerfüllung)
• Gesamtkonzept, Idee und architektonische Qualität
• Raumprogramm und funktionale Anforderungen
• Gestalterische und räumliche Qualität
• Einfügen in die Umgebung
• Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen
• Ressourcen und Energie (Flächenversiegelung, Baustoffe, Energie)
• Qualitative Bedarfsanforderungen (baulicher Standard)
• Barrierefreiheit
• Wirtschaftlichkeit (anhand von Orientierungs-, Kenn- und Planungsdaten, z.B. NUF/BGF; BRI/BGF)
• Investitions- und Folgekosten (Lebenszykluskosten) soweit im Rahmen Vorentwurf prüfbar
Die Wettbewerbssumme ist gemäß RPW 2013 auf der Basis der geltenden HOAI 2021
ermittelt.
Für Preise stellt die Ausloberin als Wettbewerbssumme einen Betrag in Höhe von
187.000,- € netto zur Verfügung.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme erfolgt gemäß RPW 2013
87.000,- Euro werden als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer, die
einen für die Beurteilung im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben.
100.000,- Euro für Preise, Aufteilung gemäß RPW 2013
1. Preis 40 % = 40.000,- €
2. Preis 30 % = 30.000,- €
3. Preis 20 % = 20.000,- €
4. Preis 10 % = 10.000,- €
Preisträgerinnen/Preisträger, die in Deutschland Umsatzsteuer abführen, erhalten diese zusätzlich.
Dem Preisgericht bleibt bei einstimmigem Beschluss (RPW § 7 Absatz 2) eine andere Verteilung der Wettbewerbssumme vorbehalten.
Von der Wettbewerbssumme werden 87.000,- Euro als Aufwandsentschädigung verteilt auf die Teilnehmer, die einen für die Beurteilung im Preisgericht zugelassenen Wettbewerbsbeitrag eingereicht haben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die Leistungsfähigkeit des Teams muss durch die Bearbeitung vergleichbarer Aufgaben wie z.B. Hochschul und Bildungsbauten sowie Freiraumplanungen für Parkanlagen, botanische Gärten, Freiflächen im Zusammenhang mit historischen Anlagen etc. nachgewiesen werden. An die Stelle eines realisierten Projektes kann auch die Teilnahme an einem entsprechenden hochbaulichen und oder freiraumplanerischen Wettbewerb nach RPW 2013 treten. Die Fertigstellung der Projekte bzw. die erfolgreichen Wettbewerbsteilnahmen dürfen am Tag der Bekanntmachung des Wettbewerbs nicht länger als 10 Jahre zurückliegen. Stichtag ist der 01.10.2012
Die Referenzen sind innerhalb des zur Verfügung gestellten Bewerbungsbogens anhand des auszufüllenden Projektdatenbogens sowie anhand von Plänen / Perspektiven / Fotos in Bilddateien darzustellen. In den Projektdatenbögen (R.1 / R.2) für das freiraumplanerische sowie für das hochbauliche Projekt sind folgende Angaben zu machen: Bezeichnung des Projektes, Planungsgebiet Größe in ha, Art der Nutzung(en), Ort, Land, Auftraggeber*in mit Ansprechpartner*in, Projektbeginn / Tag der Auslobung, Fertigstellungszeitpunkt (Tag / Monat / Jahr), Projekt- / Wettbewerbsbearbeiter*innen, Kurzbeschreibung des Projektes.
b) Beizubringende Nachweise im anschl. Verhandlungsverfahren:
Weitere Eignungskriterien und Bedingungen zur Beauftragung im an den Wettbewerb anschließenden VgV-Verfahren sind in den Auslobungsunterlagen beschrieben.
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/7/tenderId/121004636
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 ff. GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Ist der Zuschlag bereits erteilt, kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.gmsh.de