Baubegleitende bodenmechanische und geotechnische Untersuchungen entsprechend Qualitätssicherungsprogramm (QSP) für die Jahre 2023 bis 2026 auf den industriellen Absetzanlagen der Wismut GmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 1816826-U57

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Chemnitz
NUTS-Code: DED41 Chemnitz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: D-09117
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wismut.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wismut.de/Ausschreibungen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Die Wismut GmbH ist ein Unternehmen des Bundes in Sachsen und Thüringen. Ihre Hauptaufgabe besteht in der Stilllegung, Sanierung und Rekultivierung von Urangewinnungs- und Uranaufbereitungsbetrieben.
I.5)Haupttätigkeit(en)
Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Baubegleitende bodenmechanische und geotechnische Untersuchungen entsprechend Qualitätssicherungsprogramm (QSP) für die Jahre 2023 bis 2026 auf den industriellen Absetzanlagen der Wismut GmbH

Referenznummer der Bekanntmachung: 1816826-U57
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Im Zusammenhang mit der Realisierung der Konturierung und Endabdeckung zur Gewährleistung der Langzeitsicherung der IAA Culmitzsch, IAA Helmsdorf und IAA Trünzig, sind die geplanten Baumaßnahmen sowie die durchzuführenden Prüfungen entsprechend den Vorgaben der Ausführungsplanungen und den dazugehörigen Qualitätssicherungsprogrammen geotechnisch zu begleiten, zu überprüfen und zu bestätigen. Das betrifft auch die genehmigungsbedingt entsprechend des Sanierungsfortschrittes eventuell notwendigen Anpassungen des QSP.

Die Leistungen und Ergebnisse der Qualitätsprüfung sind mit dem Ziel der projektgemäßen Abnahme der Bauleistungen durch den Eigenüberwacher zu dokumentieren.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71350000 Wissenschaftliche und technische Dienstleistungen im Ingenieurwesen
71351000 Geologische, geophysikalische und sonstige wissenschaftliche Prospektionstätigkeiten
71351500 Bodenuntersuchungen
71351710 Geophysikalische Untersuchungen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEG0L Greiz
Hauptort der Ausführung:

Wismut GmbH

Bereich Sanierung Ronneburg

Paitzdorfer Str. 34

07580 Ronneburg

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Auf der Grundlage der maßnahmenbezogenen Ausgangsunterlagen sind vom AN baubegleitende Untersuchungen gemäß Qualitätssicherungsprogramm bei der Umsetzung der einzelnen Hauptverwahrungsschritte und weiteren tangierenden Maßnahmen qualitäts- und termingerecht zu erbringen. Der konkrete Umfang der abzufordernden Leistungen ist dabei insbesondere von den Vorgaben der Genehmigungen und der maßnahmenbezogenen Qualitätssicherungsprogramme sowie vom Baufortschritt beim AG abhängig. Der in der Anlage 1 der Vergabeunterlagen dargestellte jährliche Untersuchungsumfang ist demzufolge ein geschätzter Wert, für dessen Unterschreitung seitens des Auftragnehmers kein Schaden geltend gemacht werden kann.

Zur Umsetzung der für die Jahresscheibe 2023 geplanten Arbeiten kann, auf Basis der bestehenden Genehmigungen und der bestätigten Qualitätssicherungsprogramme, der im Leistungsverzeichnis (Anlage 1) aufgeführte mögliche Jahresbedarf an baubegleitenden Untersuchungen abgeschätzt werden.

Folgende Randbedingungen sind vom Auftragnehmer der Leistung zu beachten und im Angebot nachvollziehbar darzustellen:

Die Probenahme bzw. Feldbestimmung erfolgt durch den Auftragnehmer. Dazu ist neben der kompletten eigenen technischen Ausrüstung ein eigenes geländegängiges Fahrzeug notwendig. Entsprechend dem jeweils aktuellen Baugeschehen auf den Absetzanlagen und den Witterungsbedingungen kann die Aufforderung zur Probenahme bzw. Feldbestimmung sehr kurzfristig (1 - 2 Werktage) notwendig sein.

Der Probentransport ist generell durch den Auftragnehmer vorgesehen. Nicht selbst genommene Proben holt der Auftragnehmer nach der Probenbereitstellung am Standort Crossen bzw. Seelingstädt ab und ist für den ordnungsgemäßen Weitertransport zum Laborstandort des Auftragnehmers ausschließlich selbst verantwortlich.

Die Arbeiten zur Konturierung und Endabdeckung der IAA‘s zeichnen sich sowohl in Bezug auf den zu bearbeitenden Baugrund als auch auf die zu bewegenden Materialien durch einen höheren Kompliziertheitsgrad aus. Neben Haldenmaterialien und anzuliefernden Fremdmaterialien sind dabei insbesondere die spezifischen Eigenschaften der technogenen Sedimente der hydrometallurgischen Uranerzaufbereitung bei der Durchführung der geotechnischen Untersuchungen zu beachten. Es wird deshalb außerdem vom Auftragnehmer erwartet, dass die gewonnenen Laborparameter, insbesondere im Hinblick auf Standsicherheits- bzw. Setzungsfragen für das laufende Baugeschehen, geotechnisch weiter ausgewertet bzw. aufbereitet werden können.

Logistik und Kapazitäten in der Kette Probenahme, Parameterermittlung, Auswertung und Bereitstellung der anwendungsbereiten Daten müssen den planmäßigen Baufortschritt gewährleisten. Entsprechende Darstellungen zur Untersetzung sind dem Angebot beizufügen. Ergebnis einer Untersuchung ist i. d. R. ein unterschriebenes Protokoll.

Die Möglichkeit, bereits beim Auftragnehmer untersuchtes Probenmaterial für weitergehende Untersuchungen dem Auftraggeber bzw. einem von ihm Beauftragten bereitzustellen, ist ebenfalls vorzusehen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Arbeiten sind in einem Betriebsgelände auszuführen, das unter Bergaufsicht steht. Demzufolge sind alle gesetzlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und Regelungen aus dem Bergrecht für den Auftragnehmer bindend.

Die Arbeiten werden zudem im Strahlenschutzbereich des Betriebsgeländes ausgeführt.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 223-643137
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Baubegleitende bodenmechanische und geotechnische Untersuchungen entsprechend Qualitätssicherungsprogramm (QSP) für die Jahre 2023 bis 2026 auf den industriellen Absetzanlagen der Wismut GmbH

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: D-53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: Einleitung; Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
24/01/2023

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