Fuhrpark Kreis Dithmarschen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heide
NUTS-Code: DEF05 Dithmarschen
Postleitzahl: 25746
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dithmarschen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fuhrpark Kreis Dithmarschen
Full-Service-Leasing Fuhrpark Kreis Dithmarschen für insgesamt 21 Fahrzeuge (Lose 1 - 6)
Transporter / Sprinter-Klasse
Kreis Dithmarschen
1 Fahrzeug Transporter / Sprinter-Klasse
Eine einmalige Vertragsverlängerung ist vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für ein weiteres Jahr möglich.
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Geländewagen Kombi
Kreis Dithmarschen
1 Geländewagen mit Allradantrieb und Sitzheizung
Eine einmalige Vertragsverlängerung ist vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für ein weiteres Jahr möglich.
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Kompaktklassefahrzeuge (Kombi)
Kreis Dithmarschen
5 Fahrzeuge der Kategorie Kompaktklasse Kombi
Eine einmalige Vertragsverlängerung ist vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für ein weiteres Jahr möglich.
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Kompaktklassefahrzeuge (Kombi)
Kreis Dithmarschen
4 Fahrzeuge der Kategorie Kompaktklasse Kombi
Eine einmalige Vertragsverlängerung ist vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für ein weiteres Jahr möglich.
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Kompaktklassefahrzeuge (Fließheck)
Kreis Dithmarschen
7 Fahrzeuge der Kategorie Kompaktklasse Fließheck
Eine einmalige Vertragsverlängerung ist vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für ein weiteres Jahr möglich.
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Kleinwagen (Fließheck)
Kreis Dithmarschenen
3 Kleinwagen (Fließheck)
Eine einmalige Vertragsverlängerung ist vier Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit für ein weiteres Jahr möglich.
Einmalige Verlängerungsoption um 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter hat einen aktuellen Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate - bezogen auf das Ende der Angebotsfrist) bzw. bei ausländischen Bietern einen gleichwertigen Nachweis des Herkunftslandes in Kopie einzureichen oder eine Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt Eigenerklärung zur Eignung (FB124LD) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in dem amtlichen Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen, auch für die Nachunternehmen, durch Vorlage der in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt.
Folgende Unterlagen sind auf Verlangen der Zentralen Vergabestelle binnen 6 Kalendertagen einzureichen:
• Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal,
• Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer,
• rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde),
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
• Freistellungsbescheinigung nach § 48 b Einkommensteuergesetz,
• Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen,
• Nachweis über Haftpflichtversicherung
- Eigenerklärung zur Tariftreue und Zahlung des Vergabemindestlohns (FB 251).
- Nachweis über die Erteilung einer Erlaubnis zum Erbringen von Finanzdienstleistungen gemäß § 32 Abs.1 des Gesetzes über das Kreditwesen (KGW).
Text wie zu III.1.1) und III.1.2)
Voraussetzung für die Auftragserteilung ist eine mindestens drei Jahre bestehende Geschäftstätigkeit der Bieter und der von ihnen eingesetzten anderen Unternehmen zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe. Angaben über die Ausführung von Leistungen (mindestens 3 Referenzen), welche in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren erbracht worden sind, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Zur Nachweisführung genügt die Vorlage einer entsprechenden Referenzliste mit Angaben zum Auftraggeber mit Ansprechpartner, Telefon-Nr. oder E-Mail-Adresse.
Der Auftraggeber wird ab einem Auftragswert von mehr als 30.000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz sowie eine Abfrage beim Wettbewerbsregister des Bundes vornehmen.
Nachweise zu Produkteigenschaften sind auf Verlangen vorzulegen.
Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen gemäß § 17 VOL/B.
Abschnitt IV: Verfahren
Papierangebote sind nicht zugelassen!
Nur Vertreter des Auftraggebers
Abschnitt VI: Weitere Angaben
November 2026
Vergabeunterlagen nur erhältlich in elektronischer Form. Informationen zum Abruf der Vergabeunterlagen: siehe I.3).
Angebote können abgegeben werden: Elektronisch in Textform. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist nur über das unter I.3) genannte Vergabeinformationssystem einzureichen.
Informationen zu den Registrierungsmöglichkeiten sind zu finden unter: https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern gemäß § 155 ff. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Ort: Nicht bekannt
Land: Deutschland