Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Lecker und Bredstedter Geest und Flensburger Hügelland
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Schleswigsche Vorgeest und westliches Angelner Hügelland
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Geest zwischen Hohenwestedt und Rendsburg
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Holsteinische Vorgeest
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Holsteinische Schweiz
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Südholsteinische Geest und Büchener Sander
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Ahrensböker Moränengebiet bis Nordoldenburg und Fehmarn
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Dänischer Wohld, Probstei und Seen der unteren Schwentine
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Angeln und Schwansen (inkl. Füsinger Au und Schwansener See)
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Ostholsteinisches Hügel- und Seenland
Umsetzung und Durchführung der Gewässerschutzberatung für die Landwirtschaft in Schleswig-Holstein zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (RL 2000/60/EG) vom 23.10.2000.
Angebot und Durchführung einer auf die Anforderungen des Gewässerschutzes ausgerichteten Fachberatung für Landwirtinnen und Landwirte, Betriebe und sonstige Flächenbewirtschafter in der Landwirtschaft zur Vermittlung einer gewässerschonenden Landbewirtschaftung (Schwerpunkte: Optimierung des Dünge- und Bewirtschaftungsmanagements, Stickstoffeffizienz und Pflanzenschutzmitteleinsatz). Dafür sind auf regionaler Ebene in dieser Kulisse feststehende 12 Beratungsgebiete eingerichtet, in denen die Beratung anzubieten und durchzuführen ist. Pro Beratungsgebiet wird jeweils ein Beratungsanbieter/ Beratungseinrichtung mit der durchzuführenden Beratung beauftragt. Die Beratung erfolgt auf der Grundlage verschiedener vorgegebener Beratungsmodule, die zielgruppenorientiert und themenspezifisch in drei Modulgruppen untergliedert sind. Die Gewässerschutzberatung soll über diese verschiedenen Beratungsmodule eine qualifizierte, an den Erfordernissen des Gewässerschutzes optimal ausgerichtete und an den Bedürfnissen der Landwirtinnen und Landwirte orientierte fachliche Beratung gewährleisten.
Die Gewässerschutzberatung soll mit europäischen Mitteln gefördert werden. Dies würde bedeuten, dass im Falle einer späteren Beauftragung nach dem zweiten Verfahrensschritt, die Auftragnehmer Zuwendungsempfänger und somit Begünstigte dieser Förderung sein werden.
Die Gewässerschutzberatung soll mit Mitteln aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) gefördert werden. Die Finanzierung steht unter Vorbehalt der Zustimmung zum GAP-Strategieplan durch die Europäische Kommission.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lecker und Bredstedter Geest und Flensburger Hügelland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schleswigsche Vorgeest und westliches Angelner Hügelland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Geest zwischen Hohenwestedt und Rendsburg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holsteinische Vorgeest
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Holsteinische Schweiz
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Südholsteinische Geest und Büchener Sander
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen-Reinhausen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ahrensböker Moränengebiet bis Nordoldenburg und Fehmarn
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30163
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dänischer Wohld, Probstei und Seen der unteren Schwentine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Angeln und Schwansen (inkl. Füsinger Au und Schwansener See)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rendsburg
NUTS-Code: DEF0B Rendsburg-Eckernförde
Postleitzahl: 24768
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nordfriesische Marschen und Eider-Treene-Niederung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Göttingen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37073
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Dithmarscher Marschen und Holsteinische Elbmarsch
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24114
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ostholsteinisches Hügel- und Seenland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gleichen-Reinhausen
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37130
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: n.n.
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]