Verwertung von Content (Programmen und Angeboten) des Kinderkanals von ARD und ZDF Referenznummer der Bekanntmachung: Konzession KiKA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04275
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.mdr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verwertung von Content (Programmen und Angeboten) des Kinderkanals von ARD und ZDF
Verwertung von Programmen und Angeboten des KiKA
Kinderkanal von ARD und ZDF (KiKA) Gothaer Straße 36 99094 Erfurt
Der MDR als Federführer sucht eine Verwertungsagentur, die über entsprechende Expertise verfügt, um exklusiv und weltweit die Verwertung von Rechten in allen vermarktungsrelevanten Bereichen, Themen und Aufgaben zu übernehmen. KiKA erwartet entsprechend seines eigenen Qualitätsanspruchs strategische und operative Konzepte, Beratung und Unterstützung sowie vollumfängliche Erfüllung von allen vermarktungsbedingten Dienstleistungen im gesamten Vermarktungs-, Marketing-, Vertriebs- und Abrechnungsprozess.
Dazu zählen u.a. insbesondere folgende Aufgaben:
- nationale und internationale Programmrechteverwertung (Programmvertrieb, Formatvertrieb etc.)
- öffentliche Zugänglichmachung (Video-on-Demand-Auswertung)
- nationale und internationale Lizenz-/ Merchandisingverwertung
- Eventvermarktung
- Verwertung von Sprachfassungen
- Auswertung der Musikverlagsrechte
- Entwicklung von Vermarktungsstrategien sowie Aufzeigen neuer Geschäftsfel-der
- Full-Service-Leistungen (z.B. Abrechnungen von Erlösbeteiligten/ Dritter)
- Ggf. Koproduktionsbeteiligung
Es handelt sich um eine Konzession.
Der MDR beabsichtigt, die Leistungen für vier Jahre mit der Option einer zweimaligen Verlängerung des Vertrages um jeweils ein weiteres Jahr abzuschließen.
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berufs- oder Handelsregister (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis, dass der Bewerber im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist (Handelsregisterauszug)
Abschnitt IV: Verfahren
nicht an GWB und Konzessionsverordnung gebunden
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der MDR stellt klar, dass der insoweit einschlägige Schwellenwert nicht überschritten ist und die Vergabe nicht nach dem GWB und der Konzessionsverordnung abgewickelt werden muss und auch nicht abgewickelt wird. Gleichwohl hat sich der MDR entschieden, ein transparentes und wettbewerbliches Verfahren durchzuführen. Die Bewerber oder Bieter haben keinen Anspruch auf Einhaltung der Regelungen des GWB und der Konzessionsverordnung. Es gelten allein die Vorgaben der Bekanntmachung und der Vergabeunterlagen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5FYWVT3DJEL
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: entfällt
Postleitzahl: entfällt
Land: Deutschland