Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Finanzamts Gera Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B028/2022 Z 2.41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fianzen.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://tlf.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Finanzamts Gera
Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die arbeitstägliche Abholung und Versendung der Ausgangspost des Finanzamtes Gera sowie die Abholung von Briefeingangspost aus dem Postfach und deren Übergabe an den Empfänger. Das Finanzamt Gera kommuniziert mit den Steuerpflichtigen und seinen Bediensteten weitestgehend per Briefwechsel. Es versendet und empfängt daher arbeitstäglich Briefe in erheblichem Umfang. Briefe werden per einfachem Brief, per Einschreiben oder mittels förmlicher Postzustellung versendet.
Bei besonderen nicht im Einzelnen vorhersehbaren Anlässen kann es zu einer geballten Versendung von Schreiben in hoher Stückzahl kommen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung bedienen muss.
Briefsendungen, die das Finanzamt Gera erhält und versendet, enthalten besonders sensible Daten und lösen teilweise verbindliche Fristen für ihre Empfänger aus. Die Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Auftragnehmer und eine qualitativ hochwertige Erbringung der Leistungen ist für den Auftraggeber daher besonders wichtig.
Der geschätzte Gesamtwert beträgt insgesamt 365.571,03 EUR. Der maximale Gesamtwert ergibt sich aus Abschnitt II.1.5 dieses Formulars.
Der Auftragnehmer ist für die Beförderung des jeweils tatsächlich anfallenden Gesamtaufkommens über den gesamten Vertragszeitraum verantwortlich. Die konkrete Anzahl der zu befördernden Briefsendungen ist nicht bestimmbar und variiert. Der Auftraggeber erwartet in den nächsten Jahren ein durchschnittliches Briefausgangsvolumen in Höhe von 122.000 Briefen pro Jahr. Die Schätzung basiert auf den in den vergangenen Jahren angefallenen Mengen.
Die angegebene Schätzung vermittelt keinen Anspruch auf Abruf eines entsprechenden Volumens pro Jahr. Das tatsächliche Postausgangsvolumen kann von der Schätzung nach oben und nach unten abweichen.
Die versendeten Briefsendungen können folgende Formate umfassen:
Brief bis 20 Gramm (max. 235 x 125 x 5 mm)
Brief bis 50 Gramm (max. 235 x 125 x 10 mm)
Brief bis 500 Gramm (max. 353 x 250 x 20 mm)
Brief bis 1.000 Gramm (max. 353 x 250 x 50 mm)
Die Briefsendungen sind im gesamten Bundesgebiet, der Europäischen Union und weltweit auszuliefern. Der Empfänger einer Briefsendung ergibt sich eindeutig aus dem Adressfeld der zuzustellenden Briefe.
Ca. 85-90 % der auszuliefernden Briefsendungen sind an Empfänger im Freistaat Thüringen adressiert. Weniger als 1 % der Briefsendungen müssen außerhalb von Deutschland, also innerhalb der EU und weltweit, ausgeliefert werden. Alle anderen Briefsendungen sind an Adressaten im Bundesgebiet aber außerhalb Thüringens gerichtet.
Mehrkosten, die durch den Versand außerhalb Deutschlands entstehen, werden von dem Finanzamt Gera nach Vorlage entsprechender Nachweise durch den Auftragnehmer auf Basis einer Erstattung der entstehenden bzw. entstandenen Kosten (ohne Zuschläge) ersetzt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Finanzamts Gera
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer in Formblatt E - Angaben zur Eignung anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) - Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim TLF zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem TLF geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Thüringer Finanzministerium geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das TLF.