Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Finanzamts Gera Referenznummer der Bekanntmachung: O1080B028/2022 Z 2.41
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erfurt
NUTS-Code: DEG01 Erfurt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]7
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://fianzen.thueringen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://tlf.thueringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Postdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Versand kuvertierter Briefsendungen des Geschäftsbereichs des Finanzamts Gera
Die ausgeschriebenen Leistungen betreffen die arbeitstägliche Abholung und Versendung der Ausgangspost des Finanzamtes Gera sowie die Abholung von Briefeingangspost aus dem Postfach und deren Übergabe an den Empfänger. Das Finanzamt Gera kommuniziert mit den Steuerpflichtigen und seinen Bediensteten weitestgehend per Briefwechsel. Es versendet und empfängt daher arbeitstäglich Briefe in erheblichem Umfang. Briefe werden per einfachem Brief, per Einschreiben oder mittels förmlicher Postzustellung versendet.
Bei besonderen nicht im Einzelnen vorhersehbaren Anlässen kann es zu einer geballten Versendung von Schreiben in hoher Stückzahl kommen, die der Auftragnehmer im Rahmen seiner Leistungserbringung bedienen muss.
Briefsendungen, die das Finanzamt Gera erhält und versendet, enthalten besonders sensible Daten und lösen teilweise verbindliche Fristen für ihre Empfänger aus. Die Zusammenarbeit mit einem zuverlässigen Auftragnehmer und eine qualitativ hochwertige Erbringung der Leistungen ist für den Auftraggeber daher besonders wichtig.
Der geschätzte Gesamtwert beträgt insgesamt 365.571,03 EUR. Der maximale Gesamtwert ergibt sich aus Abschnitt II.1.5 dieses Formulars.
Der Auftragnehmer ist für die Beförderung des jeweils tatsächlich anfallenden Gesamtaufkommens über den gesamten Vertragszeitraum verantwortlich. Die konkrete Anzahl der zu befördernden Briefsendungen ist nicht bestimmbar und variiert. Der Auftraggeber erwartet in den nächsten Jahren ein durchschnittliches Briefausgangsvolumen in Höhe von 122.000 Briefen pro Jahr. Die Schätzung basiert auf den in den vergangenen Jahren angefallenen Mengen.
Die angegebene Schätzung vermittelt keinen Anspruch auf Abruf eines entsprechenden Volumens pro Jahr. Das tatsächliche Postausgangsvolumen kann von der Schätzung nach oben und nach unten abweichen.
Die versendeten Briefsendungen können folgende Formate umfassen:
Brief bis 20 Gramm (max. 235 x 125 x 5 mm)
Brief bis 50 Gramm (max. 235 x 125 x 10 mm)
Brief bis 500 Gramm (max. 353 x 250 x 20 mm)
Brief bis 1.000 Gramm (max. 353 x 250 x 50 mm)
Die Briefsendungen sind im gesamten Bundesgebiet, der Europäischen Union und weltweit auszuliefern. Der Empfänger einer Briefsendung ergibt sich eindeutig aus dem Adressfeld der zuzustellenden Briefe.
Ca. 85-90 % der auszuliefernden Briefsendungen sind an Empfänger im Freistaat Thüringen adressiert. Weniger als 1 % der Briefsendungen müssen außerhalb von Deutschland, also innerhalb der EU und weltweit, ausgeliefert werden. Alle anderen Briefsendungen sind an Adressaten im Bundesgebiet aber außerhalb Thüringens gerichtet.
Mehrkosten, die durch den Versand außerhalb Deutschlands entstehen, werden von dem Finanzamt Gera nach Vorlage entsprechender Nachweise durch den Auftragnehmer auf Basis einer Erstattung der entstehenden bzw. entstandenen Kosten (ohne Zuschläge) ersetzt.
Der Auftraggeber hat zwei einmalige einseitige Verlängerungsoptionen. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch zweimal um jeweils ein Kalenderjahr, also bis zum 30. November 2024 und bis zum 30. November 2025, es sei denn der Auftraggeber erklärt in Textform mit einer Frist von drei Monaten zum 30. November des jeweiligen Jahres die Kündigung des Auftrags.
Alle Bewerber, die die aufgestellten Eignungsanforderungen (insbesondere die aufgestellten Mindeststandards) erfüllen, werden zur Abgabe von Angeboten aufgefordert; eine Mindest- oder Maximalzahl wird nicht vorgebeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung):
1. Erklärung zur Eintragung ins Handelsregister Erklärung,
a) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern;
b) dass der Bieter im Handelsregister eingetragen ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist ein aktueller Handelsregisterauszug dem Angebot beizufügen (zum Datum der Frist zur Einreichung der Angebote nicht älter als 6 Monate).
2. Erklärung Eintragung ins Berufsregister Erklärung,
a) dass der Bieter nicht zur Eintragung in das Berufsregister verpflichtet ist. Dies ist in einer gesonderten Anlage zu erläutern.
b) dass der Bieter im Berufsregister eingetragen ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist ein aktueller Auszug aus dem Berufsregister beizufügen (am Datum der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate).
Hinweis: Bei Unternehmen, die ihre Niederlassung nicht in Deutschland haben, ist nach den jeweiligen Rechtsvorschriften des Staats, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staats nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen.
3. Eigenerklärung Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen Erklärung,
a) dass eine Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 PostG vorliegt. Zum Nachweis dieser Erklärung ist eine Kopie dieser Lizenz dem Angebot beizufügen.
b) dass eine Lizenz zur Beförderung von Briefsendungen nach § 5 Abs. 1 PostG nicht erforderlich ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist die Anzeige nach § 36 PostG dem Angebot beizulegen (einfache Kopie).
4. Eigenerklärung Entgeltgenehmigung Postdienstleistungen Erklärung,
a) dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach § 19 PostG vorliegt. Zum Nachweis dieser Erklärung ist die Anzeige dem Angebot beizulegen (in Kopie).
b) dass der Bieter für die angegebenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 19 PostG benötigt und eine marktbeherrschende Stellung nach § 19 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen nicht vorliegt.
5. Eigenerklärung Entgeltgenehmigung förmliche Postzustellung
Erklärung,
a) dass für die angebotenen Preise eine Entgeltgenehmigung nach § 34 PostG vorliegt. Zum Nachweis dieser Erklärung ist die Genehmigung dem Angebot beizulegen (in Kopie).
b) dass der Bieter für die angegebenen Preise keine Entgeltgenehmigung nach § 34 PostG benötigt und eine marktbeherrschende Stellung nach § 19 GWB bei der gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen nicht vorliegt.
Einzureichende Unterlagen (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung):
1. Eigenerklärung Gesamtumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre.
2. Eigenerklärung Gesamtumsatz mit vergleichbaren Leistungen
Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die mit den hier ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
3. Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung,
a) dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter nicht in Liquidation befindet.
b) dass ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde und auf Verlangen vorgelegt wird.
4. Eigenerklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Erklärung, dass der Bieter die Verpflichtung Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterfällt, ordnungsgemäß erfüllt hat. Zum Nachweis dieser Erklärung ist auf Verlangen wird eine Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen vorzulegen.
5. Eigenerklärung zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung, dass der Bieter Mitglied der Berufsgenossenschaft ist. Zum Nachweis dieser Erklärung ist eine Kopie der Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen, wenn sein Angebot in die engere Wahl kommt.
Einzureichende Unterlagen:
1. Referenzprojekte über vergleichbare Leistungen sind durch das vollständig ausgefüllte Formblatt R nachzuweisen. Für jede Referenz ist jeweils ein separates Formblatt R beizubringen.
AN des eingereichten Referenzauftrags können folgende Beteiligte sein:
- der Bieter,
- ein Mitglied der Bietergemeinschaft,
- ein Drittunternehmen, auf dessen technische und berufliche Eignung sich der Bieter beruft.
- Für jede Referenz ist jeweils ein neues Formblatt einzureichen. Dabei sind die grün gekennzeichneten Felder vollständig und wahrheitsgemäß anzukreuzen bzw. auszufüllen.
Bei der Abgabe eines Angebots für mehrere Lose kann dieselbe Referenz für mehrere Lose benannt werden. Sie muss dann jedoch für jedes Los einzeln eingereicht werden.
Der AG behält sich vor, die benannten Referenzen zu prüfen, auch im Hinblick auf die Zufriedenheit des Vertragspartners, der Qualität der erbrachten Leistung sowie der Vertrags- und Termintreue und der Zuverlässigkeit. Die gewonnen Erkenntnisse können im Rahmen der Eignungsprüfung berücksichtigt werden.
Die eingereichten Referenzen müssen die nachfolgenden Mindestanforderungen erfüllen:
Mindestanforderung 1
Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen einzureichen. Eine Leistung ist mit der hier ausgeschriebenen Leistung vergleichbar, wenn sie dieser so weit ähnelt, dass sie einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leistung eröffnet. Die Entscheidung, ob eine Referenz vergleichbar ist, trifft der AG anhand der Angaben der Bieter in Formblatt R. Es obliegt insofern dem Bieter, hinreichend vollständige und aussagekräftige Angaben zu machen, um dem AG die Entscheidung zu ermöglichen. Die Überprüfung der Referenz durch Kontaktaufnahme mit dem Auftraggeber der Referenz muss zwingend möglich sein, sonst wird die Referenz nicht gewertet.
Mindestanforderung 2
Berücksichtigt werden nur Referenzaufträge der letzten drei Jahre, hier konkret im Zeitraum zwischen 06.2019 und 06.2022. Dabei ist es ausreichend, wenn die Leistungen des jeweiligen Referenzprojektes bereits vor dem vorstehenden Dreijahreszeitraum begonnen wurden, soweit sie noch innerhalb dieses Zeitraums weiter durchgeführt wurden. Ebenso ausreichend ist es, wenn die Leistungen bis zur Abgabe des Angebots noch nicht abgeschlossen sind, solange sie innerhalb des Zeitraums begonnen wurden.
Mindestanforderung 3
Ungeachtet der vorstehenden Mindestanforderung 2 werden nur Referenzaufträge berücksichtigt, die seit mindestens 24 Monaten bestehen oder mindestens 24 Monate bestanden haben.
Mindestanforderung 4
Der Bieter muss mit den drei eingereichten Referenzaufträgen, die die vorstehenden Mindestanforderungen erfüllen, in der Summe mindestens das folgende durchschnittliche Briefausgangsvolumen p.a. von 73.200 EUR aufweisen, für das der Bieter ein Angebot abgibt.
2. Eigenerklärung zu sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten insgesamt (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigter - Vollzeitäquivalent - in den Jahren 2019, 2019 und 2020.
3. Eigenerklärung zu sozialversicherungsrechtlich Beschäftigten mit vergleichbaren Leistungen (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)
Erklärung über die durchschnittliche jährliche Anzahl sozialversicherungsrechtlicher Beschäftigter - Vollzeitäquivalent - in den Jahren 2019, 2020 und 2021 -, die mit Leistungen befasst waren, die mit der auszuschreibenden Leistung vergleichbar sind.
Einzureichende Unterlagen:
1. Erklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG (siehe Formblatt M - Erklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz)
Bieter müssen erklären, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG nicht vorliegen.
Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
2. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)
Erklärung,
a) dass für den Bieter keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegen. ACHTUNG: Soweit der Bieter diese Erklärung nicht vorbehaltlos abgeben kann, muss er auf einem gesonderten, von ihm selbst erstellen Dokument Angaben dazu machen, welche Verfehlungen er begangen hat und ob/welche Maßnahmen der Bieter zur Selbstreinigung ergriffen hat, durch die für ihn die Zuverlässigkeit hergestellt wurde oder die ihm zuzurechnen sind. Dadurch soll dem Aufraggeber ermöglicht werden, darüber zu entscheiden, wie mit dem Angebot zu verfahren ist.
b) dass der Bieter in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag in das Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500,00 Euro belegt worden ist.
c) dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss gemäß den §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitende entsandte und regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AentG) nicht vorliegen.
Zum Nachweis dieser Erklärung wird der Auftraggeber ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
3. Eigenerklärung Teilleistungsvertrag (siehe Formblatt E - Angaben zur Eignung)
Erklärung,
a) dass für die Leistungserbringung nicht auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird.
b) dass für die Leistungserbringung auf die Beförderungsleistungen von marktbeherrschenden Lizenznehmern für Postdienstleistungen zurückgriffen wird. Ein entsprechender Teilleistungsvertrag gem. § 28 PostG besteht. Zum Nachweis dieser Erklärung ist der Teilleistungsvertrag auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle vorzulegen (in Kopie).
4. Bei Bietergemeinschaften: ausgefüllte Bietergemeinschaftserklärung (Formblatt BGE)
5. Bei Unteraufträgen und Eignungsleihe (mit oder ohne Unteraufträge) sind die Formblätter UA und VNU ausgefüllt einzureichen.
6. Sofern der Bieter eine Umsatzsteuerbefreiung geltend machen kann, hat er dem Angebot einen Berechtigungsnachweis beizufügen.
7. Erklärung in Bezug auf die Sanktionen in Verbindung mit dem russischen Angriffskrieg.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Präqualifizierung wird durch die Angabe der Zertifikatsnummer in Formblatt E - Angaben zur Eignung anerkannt. Beruft sich ein Bieter auf die Präqualifizierung ist zwingend zu beachten, dass die geforderten Angaben und Erklärungen mit den in der Präqualifizierungsdatenbank (z. B. AVPQ) gespeicherten Angaben übereinstimmen, d. h. geforderte Eignungsnachweise, die nicht durch die Präqualifikation abgedeckt sind, sind einzureichen. Besonders zu beachten ist Ziffer III.1.3.) - Referenzen und Mindestanforderungen. Weitere durch die Präqualifikation erworbene Nachweise, die hier nicht gefordert sind, haben keinen Einfluss auf die Eignungsprüfung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]9
Internet-Adresse: https://landesverwaltungsamt.thueringen.de/wirtschaft/vergabekammer
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim TLF zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem TLF geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das TLF dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Thüringer Finanzministerium geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das TLF.