Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein Referenznummer der Bekanntmachung: ES 230221
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sierksdorf
NUTS-Code: DEF08 Ostholstein
Postleitzahl: 23730
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Rahmenvereinbarung Übernahme und Verwertung von Sperrmüllabfällen aus dem Kreis Ostholstein
Sperrmüll der Recyclinghöfe
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der AN übernimmt den vom AG erfassten Sperrmüll an den drei vom AG betriebenen Recyclinghöfen. Hierfür stellt der AN auf jedem der drei Recyclinghöfe (Bad Schwartau, Neustadt und Neuratjensdorf) jeweils zwei leere Wechselcontainer (Größe 36 m³). Auf den Recyclinghöfen wird ein Wechsel der vollen Container vom AN auf rechtzeitige Anforderung des AG durchgeführt. Für den Recyclinghof in Bad Schwartau gewährleistet der AN, dass bei Bedarf des AG ein dritter Container (Größe 36 m³) vom AN gestellt wird. Der AG übernimmt die Verladung des Sperrmülls auf den Recyclinghöfen.
Verlängerung um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
Umfang des Nebenangebotes:
Nebenangebote sind in Abweichung zum Hauptangebot ausschließlich für das Los 1 in Bezug auf den Transport möglich. Im Hauptangebot ist ausgeschrieben, dass der Abfall von den Recyclinghöfen abgeholt und zur Entsorgungsanlage transportiert wird. Im Nebenangebot kann auf diesen Transport verzichtet werden. Der Transport würde dann durch den Auftraggeber in AG eigenen Containern erfolgen. Für die Vergleichbarkeit der Angebote werden dann die Transportkosten des ZVO eingerechnet.
Somit ist die Bewertung abhängig vom Angebotspreis und der Entfernung der Recyclinghöfe zur Übernahmestelle. Im Nebenangebot muss der Einheitspreis und die Adresse der Übernahmestelle angegeben werden. Das Leistungsverzeichnis enthält entsprechende Positionen hierfür.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Anlieferung des Sperrmülls aus der Sammlung Nord
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg.
Verlängerung um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Anlieferung des Sperrmülls aus der Sammlung Süd
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der ZVO sammelt im Kreis Ostholstein den Sperrmüll mit Sammelfahrzeugen beim Kunden vor Ort ein und liefert diesen direkt zu den Anlagen des AN. Der AG unterteilt den Kreis Ostholstein in zwei Bereiche den Nördlichen und Südlichen. Zur Abgrenzung der beiden Bereiche dient eine gedachte Linie zwischen Lensahn und Oldenburg.
Verlängerung um ein Jahr, wenn er nicht 6 Monate vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.
Die Angebotsabgabe ist ausschließlich elektronisch über das Portal zugelassen. Die Kommunikation erfolgt in deutscher Sprache über das Portal.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben auf dem Formblatt 124, alternativ Zugangsdaten PQ-Verein
- Ausführung vergleichbarer Leistungen in den letzten 2 Jahren / Referenznachweise
- Insolvenz / Liquidation
- Schwere Verfehlungen
- Steuern und Abgaben sowie Beiträge zur Sozialversicherung
Es wird vorbehalten, dass einzelne Nachweise nach der Angebotsabgabe durch die Vergabestelle nachgefordert werden.
-die Art der Behandlung, Beschreibung des Verfahrens (z.B. Zerkleinerung, Sortierung)
-die konkrete Behandlungsanlage (Betreiber, Anschrift) und die eingesetzte Technik,
-Vermarktungswege mit Mengennachweis, unter Berücksichtigung des Datenschutzes
-Referenzen (aus den letzten zwei Jahren und die ausgeschriebene Leistung betreffend)
gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat, Anlagen- und Transportgenehmigungen (ggf. ergänzt um die notwendige Genehmigung der Übernahmestelle in dem Falle, dass die Entsorgungsanlage und die Übernahmestelle örtlich getrennt sind),
Betriebshaftpflichtversicherung: Der AN weist vor Leistungsbeginn, den auf seine Kosten erfolgten Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Dauer der Leistung, in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden, nach. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für das Leisten von Zahlungen durch den/die Auftraggeber/in.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.