Steuerung Leistungserbringung Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000115
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Steuerung Leistungserbringung
Die Digitalisierung bietet viele Chancen für eine moderne Verwaltung. Für mehr Services für
Bürger und Unternehmen und für effiziente und automatisierte Prozesse, die Ihre
Mitarbeiter entlasten. Dataport begleitet seine Kunden von der ersten Beratung zur
Konzeption, über die Umsetzung bis hin zum Betrieb und der Wartung von entsprechenden
Systemen.
Um die zugehörigen Entwicklungsleistungen zu gestalten, beauftragt Dataport neben
internen Entwicklungsteams auch externe Dienstleister. Das betrifft einzelne
Entwicklungsleistungen oder auch die Übernahme kompletter Entwicklungsprojekte. Dabei
wird die gesamte Palette von Dienstleistungen rund um die Software-Entwicklung von den
externen Entwicklungspartnern erbracht. Ein Schwerpunkt liegt aktuell in der OZG-Umsetzung.
Um diese internen und externen Entwicklungsleistungen zu koordinieren und zu steuern,
benötigt Dataport einen Dienstleister.
Zu diesem Zwecke soll ein Rahmenvertrag über eine Laufzeit von 2+1 Jahre geschlossen werden. Die Vertragslaufzeit beginnt mit dem Zuschlag, jedoch frühestens zum 01.07.2023.
Die Digitalisierung bietet viele Chancen für eine moderne Verwaltung. Für mehr Services für Bürger und Unternehmen und für effiziente und automatisierte Prozesse, die Ihre Mitarbeiter entlasten. Dataport begleitet seine Kunden von der ersten Beratung zur Konzeption, über die Umsetzung bis hin zum Betrieb und der Wartung von entsprechenden Systemen.
Um die zugehörigen Entwicklungsleistungen zu gestalten, beauftragt Dataport neben internen Entwicklungsteams auch externe Dienstleister. Das betrifft einzelne Entwicklungsleistungen oder auch die Übernahme kompletter Entwicklungsprojekte. Dabei wird die gesamte Palette von Dienstleistungen rund um die Software-Entwicklung von den externen Entwicklungspartnern erbracht. Ein Schwerpunkt liegt aktuell in der OZGUmsetzung.
Um diese internen und externen Entwicklungsleistungen zu koordinieren und zu steuern, benötigt Dataport einen Dienstleister.
Die Steuerungsaufgaben werden im jeweiligen Einzelabruf konkret definiert. Sie sind
grundsätzlich fachlicher Natur um die Aufgaben eigenständig abzuarbeiten und umfassen vor
allem:
- die Steuerung von internen Teams und großen externen Entwicklungspartnern im europäischen Maßstab und Durchsetzung aller fachlichen Vorgaben,
- das Controlling und die Koordination von großen Entwicklungsvorhaben im (insbesondere im EfA-Kontext) Multiprojektmanagement,
- die technische Begleitung und Beratung komplexer Entwicklungsvorhaben der Entwicklungspartner im Sinne des Supports zu technisch-architekonischen Vorgaben
Zur Erledigung dieser Aufgaben benötigt Dataport eine ganze Reihe unterschiedlicher
Dienstleistungen, für die bei Dataport im Rahmen der Projektlaufzeit compliancekonforme
Ressourcenunterstützung erforderlich wird.
Die fachliche Steuerung betrifft zwei Ebenen. Zum einen die Unterstützung eines Multiprojektmanagements für die unterschiedlichen internen und externen Entwicklungsprojekte, zum anderen das Management verschiedener Lieferanten.
Die fachliche Abstimmung im jeweiligen Projekt mit internen Schnittstellen basiert im Wesentlichen auf der Übernahme, Prüfung und Weitergabe von Anforderungsbeschreibungen der Kunden an die Entwicklungspartner, sowie in der Übernahme und Weiterleitung der seitens Dataport bereitgestellten Entwicklungsinformationen an die Entwicklungspartner.
-Multiprojektmanagement
Multiprojektmanagements umfasst alle Aufgaben zu den Bereichen Planung, Monitoring, Controlling und Abschluss der Projekte. Es wird erwartet, dass der Steuerungspartner grundsätzlich folgende Aufgaben erfüllt:
- Die Steuerung externer konkreter Entwicklungsprojekte und der jeweiligen
Leistungserbringer von der Angebotsphase bis zur Abnahme.
- Die externen Entwicklungspartner müssen für die Einzelentwicklungen individuelle
Angebote abgeben. Hier sind im jeweiligen Fall Angebotsanfragen, als auch
Angebotsbewertungen nötig.
- Die von den Kunden bereitgestellten Leistungsbeschreibungen müssen bezüglich
ihrer Form, als auch bezüglich der Inhalte geprüft werden.
- Organisation und Leitung von projektbezogenen, fachlichen Steuerungsmeetings mit
Entwicklungspartnern.
- Die architektonische und technische Ausgangssituation pro Entwicklungsprojekt
kann und wird unterschiedlich sein. Hier sind passende Betreuungsformate zu
entwickeln.
Die Aufgabenstellung ist jeweils mit den passenden Rollen, Skills und Fähigkeiten zu
besetzen.
Passende Steuerungsmethoden und ein zugehöriges Berichtswesen sind nötig.
-Lieferantenmanagement
Zum Lieferantenmanagement ist vom Steuerungspartner eine entsprechende Steuerungsstruktur weiterzuentwickeln.
Für die fachlichen Steuerungsaufgaben sind unterschiedliche Funktionen erforderlich. Für Steuerungsaufgaben ist teilweise technisches Knowhow notwendig (z.B. Sicherstellung der gelieferten Qualität und Durchführung von technischen Reviews). Für ein einheitliches
Verständnis sind die wichtigsten Funktionen nachfolgend grob beschrieben.
Die sprachlichen Anforderungen sind für alle Rollen Deutsche Sprache auf dem Niveau native Speaker bzw. mind. CEF-Level (Common European Framework of Reference for Language) C1.
Im Zentrum des Abrufs werden grundsätzlich die zu erbringenden Leistungen (das "Was") und nicht die ausführenden Personen (das "Wer") stehen, wenn also im Folgenden bspw. von einem Multi-Projektmanager die Rede ist, ist damit immer die Fähigkeit oder Rolle gemeint, nicht aber eine (bestimmte) Person.
- Managementberatung
Umfasst die strategische Beratung des Partnermanagements zu Prozessen, Organisation, Tools, Ausschreibungen, Lieferantensteuerung und Controlling.
- Multi-Projektmanagement
Steuerung von parallelen Entwicklungen, Kommunikation mit den Vertretern des Lieferanten und des Partnermanagements von Dataport. Fungiert als primärer Ansprechpartner, wenn mehrere parallele Entwicklungen beim Partner ausgeführt werden.
- Projektsteuerung
Planung und Koordination von einzelnen Entwicklungsvorhaben, Abstimmung der nötigen Zulieferungen, Kommunikation mit den koordinierenden und operativen Einheiten des Lieferanten und dem Partnermanagement von Dataport.
- Architekturleistung
Definieren der technischen Strategie und Architektur von Online-Diensten oder anderen
Software-Projekten, Unterstützung der Zusammenarbeit der an der Entwicklung Beteiligten
in allen technischen Fragen zur Entwicklungsumgebung, zu Schnittstellen und der
Entwicklungstestumgebung, Durchführung von Code- und Architektur-Reviews.
- Senior-Entwicklung oder Senior-Qualitätssicherung
Sicherstellen der Qualität der Entwicklungsergebnisse, Abstimmen der Testfälle und
Testdaten, Schätzen der Testaufwände, Testen von Features in Online-Diensten, Test auf den
verschiedenen Testumgebungen, Unterstützung des Kunden bei der Abnahme bzw. Freigabe.
Organisatorische und prozessuale Sicherstellung der Qualität der Entwicklungsergebnisse,
Dokumentation der Tests, Reporting der QS bezogenen Maßnahmen und Ergebnisse.
- Technische Spezialleistung
Erfahrende Spezialisten für z.B. eingesetzte Tools, Kollaboration, Aufbereitung von
Dokumentation, Betreuung und Weiterentwicklung der Test- oder EntwicklungsUmgebungen (DevOps) etc., um die infrastrukturellen Voraussetzungen für die Steuerung
der Entwicklungspartner auszubauen und zu betreiben.
Der Auftraggeber erhält die Option, die Laufzeit um ein Jahr zu verlängern.
Aus dem Kreis der Bewerber, die die Anforderungen an die Eignung formell und materiell erfüllen, werden die 4 Bewerber mit der höchsten Punktzahl ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert (§ 51 VgV). Die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber erfolgt objektiv und diskriminierungsfrei anhand der oben dargestellten Bewertungskriterien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
Betriebshaftpflichtversicherung
[Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden
Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von
14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
3 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2 Mio Euro für Vermögensschäden
je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Angebot vollständig
ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der
Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot
ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bietergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bietergemeinschaft einzureichen.
Der Auftraggeber und die Vergabestelle behalten sich vor, jederzeit weitere
Informationen oder Nachweise von einem Bieter zu verlangen, um seine Angaben überprüfen zu können.
Bewertungskriterien
a) Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der ANLAGE Umsatz] 20%
Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0,
3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:
5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist über alle der
drei angegebenen Geschäftsjahre jeweils ansteigend. (Beispiel: Angegeben sind die
Geschäftsjahre 2020, 2021 und 2022. Das Kriterium ist erfüllt, wenn der Umsatz im
Jahre 2021 über dem aus dem Jahre 2020 liegt und der aus dem Jahre 2022 über
dem aus dem Jahre 2021.)
3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht
jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres höher sind als die des
ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.
0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie
zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist
die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder
bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
Lässt die Bewertung der ANLAGE Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber
den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende
Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der
weiteren Wertung ausgeschlossen.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität
ausführen zu können.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die
erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen
verfügt.
Mindestanforderungen an die Eignung
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung]
Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt
(ggf. mehrfach) einzureichen.
Der Bieter benennt in der ANLAGE Referenzen mindestens ein vergleichbares Referenzprojekt. Das Referenzprojekt darf nicht älter als drei Jahre sein, d. h. die Leistungserbringung darf nicht vor dem 20.01.2020 liegen. Ein früherer Vertragsbeginn
ist unschädlich, sofern die Leistung innerhalb des Zeitraums vom 20.01.2020 und
20.01.2023 erbracht wurde. Laufende Referenzprojekte müssen eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten nachweisen, d. h. sie dürfen nicht nach dem 20.07.2022 begonnen haben.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
- wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Umfang der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
- wenn der Schwerpunkt der Referenzleistung in der Steuerung von externer
Leistungserbringung in Projekten im Public Sector liegt.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die
erforderliche Eignung nachzuweisen. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bieter
allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen,
kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und
berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt
werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Bewertungskriterien
Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand:
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] 80 %
Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“
erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe
unten).
Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Mindestanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen.
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor.
Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der
Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von einer vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem
Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als einer Referenz keine Nachteile
entstehen. Der Hinweis, möglichst eine vergleichbare Referenzen einzureichen, ist
dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht
erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung
hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die
Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen. Lässt die Bewertung der ANLAGE
Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der
Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der
Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck
ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine Ansprechperson
beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung einer Ansprechperson auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern
eine Ansprechperson nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die
Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung
Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung,
kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellen bzw. evidente Qualitätsmängel
oder falsche Angaben vorliegen.
Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:
5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt.
Zusätzlich werden an dieses Referenzprojekt folgende Anforderungen gestellt:
- der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt in der Multiprojektsteuerung von externer Leistungserbringung mit speziellem Bezug zu den
Bereichen EfA und OSI im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) für mehrere Bundesländer (oder vergleichbar)
und
- der Auftraggeber erfüllt die Eigenschaften: Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder;
Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar.
3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt.
Zusätzlich werden an dieses Referenzprojekt folgende Anforderungen gestellt:
- der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt in der Steuerung von
externer Leistungserbringung mit speziellem Bezug zu den Inhalten
des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und
- der Auftraggeber erfüllt die Eigenschaften: Körperschaften, Anstalten
und Stiftungen des öffentlichen Rechts des Bundes oder der Länder;
Oberste Bundes- oder Landesbehörden oder vergleichbar.
1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt.
Zusätzlich werden an dieses Referenzprojekt folgende Anforderungen gestellt:
- der Schwerpunkt der Leistungserbringung liegt in der Steuerung von
externer Leistungserbringung mit speziellem Bezug zu den Inhalten
des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
- der Auftraggeber erfüllt die Eigenschaften: Öffentlich-rechtlicher Auftraggeber
0 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 1 vergleichbares Referenzprojekt,
erfüllt jedoch andere der oben genannten Voraussetzungen nicht.
Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“.
Neben den o.a. Unterlagen/Angaben wertet der Auftraggeber für die Feststellung
der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unterauftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewerber-Bietergemeinschaft aus.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
- deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
- Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
- dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung
für seine Unterauftragnehmer,
- Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
- Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
- Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
- Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
- Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) hin. Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor
Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber
nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist
nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten
Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt
werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags
nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten
zu senden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html