FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Abschnitt II: Gegenstand
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Süderlügumer Binnendünen
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Küstenbereiche Flensburger Förde von Flensburg bis Geltinger Birk
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Leckfeld
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Staatsforst südöstlich Handewitt
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Lütjenholmer und Bargumer Heide
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Standortübungsplatz Husum
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Quell- und Niedermoore der Arlauniederung
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Küstenstreifen West- und Nordfehmarn
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Moore der Eider-Treene-Sorge-Niederung
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Küstenlandschaft Nordseite der Wagrischen Halbinsel
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Untereider
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Grebiner See, Schluensee und Schmarkau
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Röbeler Holz und Umgebung
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
NSG Neustädter Binnenwasser
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Rantzau-Tal
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Osterautal
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Schwartautal und Curauer Moor
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Klein Offenseth-Bokelsesser Moor
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Kaltenkirchener Heide
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Schleswig-Holsteinisches Elbästuar und angrenzende Flächen
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Wälder im Sachsenwald und Schwarze Au
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
FFH-Monitoring Gebietskartierung 2023
Besenhorster Sandberge und Elbinsel
Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungszustand in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im Erhaltungszustand bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.
Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
2.
Eigenerklärung, dass:
- Sie Ihren Verpflichtungen gem. § 128 GWB zur Zahlung der Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind und
- keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen.
3. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern behält sich die GMSH vor, vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung und entsprechende Eignungsnachweise von den Nachunternehmern nachzufordern. Diese sind dann fristbewehrt der GMSH zu übersenden.
4. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält.
5. Eigenerklärung (Formblatt) über mindestens 3 Referenzen maximal 6 Referenzen der im Wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2020 - 2022) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet FFH-Monitoring Gebietskartierung unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
6. Eigenerklärung mit Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit vegetationskundlichem Schwerpunkt.
7. Eigenerklärung und qualitativer Nachweis botanischer Artenkenntnis.
8. Eigenerklärung über praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Kartierung und Bewertung von FFH-LRT sowie von gesetzlich geschützten Biotopen, der die Kartierung durchführenden Personen.
9. Eigenerklärung, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen der LRT in Norddeutschland vorhanden sind.
10. Eigenerklärung über Erfahrungen Großprojekte Erfassung/Digitalisierung von §-Biotopen und LRT.
11. Eigenerklärung über Einhaltung des zeitlichen Rahmens des Auftrages.
12. Eigenerklärung über die Wahrnehmung von mehrfachen Abstimmungsgesprächen im LfU.
13. Eigenerklärung über die Verwendung von GIS-Software, die auch über entsprechende Werkzeuge zur topologischen Datenbereinigung verfügt, z.B. GIS Software der Fa. ESRI ArcGIS/ArcMap in der Version 10.6 bzw. ArcGISPro in der Version 2.6.1, mit jeweils mind. einer Lizenzstufe Standard (ArcEditor) oder Advanced (ArcInfo), bzw. das Open Source Programm QGIS.
14. Eigenerklärung über die Erfahrung im Umgang mit komplexer vektorieller Digitalisierung.
15. Eigenerklärung über Erfahrung bei der Umsetzung von vorgegebenen Digitalisierungs-Standards auf Basis DTK5.
16. Eigenerklärung über den Umgang und Erfahrung mit komplexen Datenbanken.
17. Eigenerklärung über Projekterfahrungen zum Zusammenführen von GIS-Daten mit Sach-Datenbanken, im konkret vorliegenden Projekt als Access-DB.
18. Eigenerklärung über Projekterfahrungen Qualitätsmanagement / Koordination GIS-Biotopdaten.
19. Eigenerklärung über Projekterfahrung (mindestens 3 Jahre) in der Kartierung gesetzlich geschützter Biotope und LRT innerhalb von Wäldern, des Offenlandes und aquatischer Lebensräume des für die Kartierung eingesetzten Personals (Nachweis über Referenzen).
20. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns sowie die Erklärung zu § 4 VGSH (Übergangsregelung aufgrund des angehobenen Mindestlohnes) ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.
21. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die
die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Kiel
Bei der Öffnung der Angebote dürfen außer dem autorisierten Submissionspersonal keine weiteren Personen anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Bei allen europaweiten Ausschreibungen ist seit 18.10.2018 das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe-Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge/ Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, werden seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht.
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Fragen zur Ausschreibung
Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens 17.02.2023, 10:00 Uhr an die GMSH, z.H. Frau Corinna Witt (e-Vergabesystem oder E-Mail: [gelöscht] ) zu richten. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage-Antwortkatalog erfasst, der ständig unter www.e-vergabe-sh.de unter der Ausschreibung einsehbar ist.
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Mit dem Angebot zusätzlich zu den in Abschnitt III. genannten Nachweisen sind einzureichen:
22. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt)mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB (Formblatt).
23. Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio (Name, Anschrift, Rechtsform, Eigentümerstruktur, Organisatorischer Aufbau, Unternehmensgröße, Personal, Standorte, Gründungsdatum, Historie, Telefon und Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung).
24. Ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Formblatt).
25. Ausgefüllte Anl_01_Ausschreibung_Preistabelle_FFH-Monitoring_2023 (Formblatt).
26. Preisblatt je Los (Formblatt, Excel-Datei).
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Präqualifikation:
Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in das amtliche Verzeichnis präqualifizierter
Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (www.amtliches-verzeichnis.ihk.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: n.n.
Postleitzahl: n.n.
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]