Vermittlung KI & Daten Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000109

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/8eca269a-3c86-4593-b1d0-7ae84d6d7c62
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Informations- und Kommunikationstechnik

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Vermittlung KI & Daten

Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000109
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Dataport will im Rahmen dieser Ausschreibung seinen Kunden, insbesondere seinen Trägerländern und sich selbst die Vielfalt der Leistungen und Anbieter im Bereich KI und Daten erschließen und zugänglich machen. Der Bereich KI und Daten umfasst beispielsweise und damit nicht ausschließlich folgende Themenfelder:

* Bild, wie u.a. Bilderkennung, Bildanalyse, Bildverarbeitung, Bilderstellung, Bildausgabe,

* Sprache, wie u.a. Spracherkennung, Sprachanalyse, Sprachverarbeitung,

* Text, wie u.a. Texterkennung, Textanalyse, Textverarbeitung, Textausgabe,

* Konversationelle KI, wie u.a. Sprachbots, Voicebots, Chatbots,

* Daten, wie u.a. Data Mining, Datenerhebung, Datenanalyse, Datenvisualisierung, Datenprognose,

* Automatisierung, wie u.a. RPA-Anwendungen,

* Sowie innovative Anwendungen.

Es sollen bei der Auswahl der Leistungen innovative Entwicklungen und Trends antizipiert werden und entsprechende Markt-Lösungen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Die Aufgabe des zukünftigen Partners besteht nun darin, genau solche Leistungen im Markt zu identifizieren, zu qualifizieren und schließlich abzuwickeln. Die Herausforderung für den Partner besteht dabei darin, möglichst schnell und möglichst gut bedarfsspezifisch passende Leistungen zu finden, vorzuschlagen und die Nutzung zu ermöglichen.

Die benötigten Leistungen differenzieren sich insbesondere in zwei Schwerpunkte, dies sind:

· Spezifisches Know-How zur Beratung, Vorbereitung, Entwicklung und Betrieb von Eigen- und Fremdanwendungen im Bereich KI- und Datenanwendungen

· Umfassende Softwarelösungen im Bereich KI- und Daten

Es kann aber auch technisches Zubehör angefordert werden.

Nach der Auswahl geeigneter Leistungen und der entsprechenden Beauftragung durch den Kunden, wird der Partner mit der Abwicklung beauftragt - er agiert gegenüber Dataport als einziger Vertragspartner und beauftragt seinerseits die entsprechenden Vermittelten.

Dazu soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden. Die Laufzeit beträgt 4 Jahre und mit beginnt mit der Zuschlagserteilung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Hauptort der Ausführung:

Dataport, seine Trägerländer und Dritte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Erwartungen an die öffentliche Verwaltung verfügbare Daten zu nutzen und Prozessbeschleunigungen zu realisieren steigen. Dies zeigt sich bei Dataport durch die wachsende Nachfrage nach Kompetenzen und Lösungen im Bereich Datennutzung und Künstliche Intelligenz durch Bund, Länder und Kommunen.

Dabei erfordern die an Dataport herangetragenen Bedarfe von KI- & Datenbezogenen Leistungen immer wieder Ressourcen und spezielle Anforderungen, die über bei Dataport bestehende Ressourcen, über die bei Dataport bestehenden Rahmenverträge oder über derzeit ausgeschriebene Dienstleistungen nicht abgedeckt werden können.

Die Gründe dafür können grundsätzlich sehr unterschiedlicher Natur sein, im Regelfall sind jedoch besondere Anforderungen an die Qualifikation der zu vermittelnden Leistung mit Fokus auf die spezifischen technischen und fachlichen Anforderungen von KI- und Datenanwendungen ausschlaggebend.

Dataport hat sich daher dafür entschieden, sein Portfolio an Daten- und KI-Kompetenz und -Leistungen durch diesen Rahmenvertrag systematisch zu erweitern.

Der sich noch entwickelnde Markt für KI- & Datenbezogene Leistungen bietet grundsätzlich das Potential die benötigten Bedarfe bereitzustellen, ist jedoch gleichzeitig sehr divers und besteht neben einigen großen, aus vielen jungen, kleinen, z.T. unbekannten Anbietern.

Gemäß des Startup Reports 2022 des Digitalverbands Bitkom, setzen bereits 43 Prozent der deutschen Start-ups auf KI-Lösungen. Im Vergleich hierzu setzen in der deutschen Gesamtwirtschaft lediglich 11 Prozent der Unternehmen auf KI-Lösungen. Dies zeigt, dass Start-ups und junge Unternehmen bereits jetzt deutlich aufgeschlossener gegenüber der Thematik sind und potentiell höhere Expertisen und Kompetenzen im KI-Umfeld aufweisen. (vgl. Bitkom Startup Report 2022 | Bitkom e.V.)

Das ausgehende Potential der deutschen GovTech Start-ups im KI-Umfeld sollte nicht ignoriert werden. So würde die Bundesrepublik Deutschland nicht nur von der Stärkung des Technologie-Standorts Deutschland profitieren, sondern parallel die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung mithilfe der Innovationskraft und KI-Kompetenzen der GovTech Start-ups beschleunigen. (vgl. Bitkom Startup Report 2022 | Bitkom e.V.)

Dataport will im Rahmen dieser Ausschreibung seinen Kunden, insbesondere seinen Trägerländern und sich selbst die Vielfalt der Leistungen und Anbieter im Bereich KI und Daten erschließen und zugänglich machen. Der Bereich KI und Daten umfasst beispielsweise und damit nicht ausschließlich folgende Themenfelder:

* Bild, wie u.a. Bilderkennung, Bildanalyse, Bildverarbeitung, Bilderstellung, Bildausgabe,

* Sprache, wie u.a. Spracherkennung, Sprachanalyse, Sprachverarbeitung,

* Text, wie u.a. Texterkennung, Textanalyse, Textverarbeitung, Textausgabe,

* Konversationelle KI, wie u.a. Sprachbots, Voicebots, Chatbots,

* Daten, wie u.a. Data Mining, Datenerhebung, Datenanalyse, Datenvisualisierung, Datenprognose,

* Automatisierung, wie u.a. RPA-Anwendungen,

* Sowie innovative Anwendungen.

Es sollen bei der Auswahl der Leistungen innovative Entwicklungen und Trends antizipiert werden und entsprechende Markt-Lösungen zeitnah zur Verfügung gestellt werden.

Die Aufgabe des zukünftigen Partners besteht nun darin, genau solche Leistungen im Markt zu identifizieren, zu qualifizieren und schließlich abzuwickeln. Die Herausforderung für den Partner besteht dabei darin, möglichst schnell und möglichst gut bedarfsspezifisch passende Leistungen zu finden, vorzuschlagen und die Nutzung zu ermöglichen.

Die benötigten Leistungen differenzieren sich insbesondere in zwei Schwerpunkte, dies sind:

· Spezifisches Know-How zur Beratung, Vorbereitung, Entwicklung und Betrieb von Eigen- und Fremdanwendungen im Bereich KI- und Datenanwendungen

· Umfassende Softwarelösungen im Bereich KI- und Daten

Es kann aber auch technisches Zubehör angefordert werden.

Nach der Auswahl geeigneter Leistungen und der entsprechenden Beauftragung durch den Kunden, wird der Partner mit der Abwicklung beauftragt - er agiert gegenüber Dataport als einziger Vertragspartner und beauftragt seinerseits die entsprechenden Vermittelten.

Die Aufgabe des zukünftigen Partners besteht nun darin, genau solche Leistungen im Markt zu identifizieren, zu qualifizieren und schließlich abzuwickeln. Die Herausforderung für den Partner besteht dabei darin, möglichst schnell und möglichst gut bedarfsspezifisch passende Leistungen zu finden, vorzuschlagen und die Nutzung zu ermöglichen.

Die benötigten Leistungen differenzieren sich insbesondere in zwei Schwerpunkte, dies sind:

· Spezifisches Know-How zur Beratung, Vorbereitung, Entwicklung und Betrieb von Eigen- und Fremdanwendungen im Bereich KI- und Datenanwendungen

· Umfassende Softwarelösungen im Bereich KI- und Daten

Es kann aber auch technisches Zubehör angefordert werden.

Nach der Auswahl geeigneter Leistungen und der entsprechenden Beauftragung durch den Kunden, wird der Partner mit der Abwicklung beauftragt - er agiert gegenüber Dataport als einziger Vertragspartner und beauftragt seinerseits die entsprechenden Vermittelten.

Beratungs- und Entwicklungsleistungen:

Der Partner wird die vorgeschlagenen, qualifizierten Beratungs- und Entwicklungsleistungen der zu Vermittelnden den folgenden Rollen zuordnen - diese Einordnung dient einer klaren und eindeutigen Zuordnung der jeweiligen Qualifikationen.

Sollte eine solche Zuordnung nicht möglich sein, steht dies nicht der Abrufbarkeit entgegen. Der Partner ergreift geeignete Maßnahmen, um die jeweiligen Qualifikationen der vorgeschlagenen Leistungen zu verifizieren.

Im Zentrum des Abrufs werden grundsätzlich die zu erbringenden Leistungen (das "Was") und nicht die ausführenden Personen (das "Wer") stehen, wenn also im Folgenden bspw. von einem Projektmanager die Rede ist, ist damit immer die Fähigkeit oder Rolle gemeint, nicht aber eine (bestimmte) Person.

Die Rollen sind:

* Projektmanagement

* Architektur

* Entwicklung

* Data Science

Der Bedarf an zu vermittelnden Leistungen für den Vertragszeitraum verteilt sich nach derzeitiger Planung geschätzt wie folgt:

1. Beratungs- und Entwicklungsleistungen: 55.199.212,83 EUR

2. Softwarelösung: 54.543.278,96 EUR

3. Technisches Zubehör: 15.566.404,28 EUR

Diese Darstellung dient nur zur Einschätzung der geplanten Volumina. Es gibt keine Abnahmeverpflichtung.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 48
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.9)Angabe zur Beschränkung der Zahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
Geplante Anzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern:

5 geeignete Bewerber mit der höchsten Benotung gemäß Ziffer 5.4.2. Teilnahmeunterlage werden zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Mindestumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags:

[Auswertung der ANLAGE Umsatz]

Die ANLAGE Umsatz ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt ein-zureichen sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Ein-satzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben/Vor-drucke/Anlagen für die anderen Unternehmen. Die Angaben werden darauf-hin überprüft, ob der Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre jeweils für sich genommen mindestens 1 Mio. Euro (netto) beträgt.

Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftrag-nehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglie-der bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers ad-diert.

b) Betriebshaftpflichtversicherung:

[Auswertung der ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung]

Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:

5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.

Die ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Anlage geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rück-wirkend, vom Verfahren auszuschließen.

Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (s. ANLAGE Betriebshaftpflichtversicherung) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unternehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.

Bewertungskriterien

Für die Bewertung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wurden folgende Bewertungskriterien festgelegt:

Umsatzentwicklung in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:

[Auswertung der ANLAGE Umsatz] 20 %

Über die Mindestanforderung hinaus wird das Kriterium wie folgt bewertet: Für das Kriterium „Umsatzentwicklung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0, 3 oder 5 nach nachfolgenden Regeln:

5 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich ist jeweils in jedem der drei Geschäftsjahre ansteigend, gemessen an dem jeweiligen Vorjahreswert.

3 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens in dem Tätigkeitsbereich steigt zwar nicht jeweils in jedem Jahr, bleibt aber insgesamt stabil. Das bedeutet in diesem Verfahren, dass entweder die Zahlen des dritten Geschäftsjahres

höher sind als die des ersten Geschäftsjahres oder nicht mehr als 3 % vom ersten Geschäftsjahr abweichen.

0 Punkte: Der Umsatz des Unternehmens im Tätigkeitsbereich ist jeweils nicht wie zu 5 Punkte oder 3 Punkte beschrieben.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage Umsatz für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrent einzureichen. Es werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.

Lässt die Bewertung der ANLAGE Umsatz die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird (stark abfallende Umsatzzahlen, s. o.), so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Antrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert (0, 3 oder 5) ist der bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Umsatzentwicklung“.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfä-higkeit eines Bewerbers festgelegt:

a) Referenzen:

[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung

Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen und enthält mindestens drei im wesentli-chen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 20.02.2020 erfolgreich abgeschlossen hat oder die jetzt noch erbracht werden. Sind die Referenzprojekte noch nicht erfolgreich abgeschlossen, müssen diese gemessen vom Tag des Ab-laufs der Antragsfrist dieser Vergabe seit mindestens 6 Monaten, also dem 20.08.2022 bestehen, um hier berücksichtigt werden zu können.

Erfolgreich abgeschlossen =

bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Vermittlungen planmäßig verlaufen sind und die vereinbarte Vertragslaufzeit geendet hat und nicht vorzeitig beendet worden ist. Sollte eine Überprüfung der Referenz beim Referenz-Ansprechpartner ergeben, dass die vermittelten Leistungen erhebliche Mängel aufwiesen und zu ei-nem nicht unerheblichen Teil nicht vertragskonform erbracht worden ist, gilt die Re-ferenz als nicht „erfolgreich abgeschlossen“ mit den Folgen wie unten unter „Über-prüfung / Referenzansprechpartner“ beschrieben. Dies gilt im gleichen Maße für noch laufende Projekte.

Im Wesentlichen vergleichbar =

> mit dem Auftragsgegenstand ist eine Referenz, wenn sie den sich aus der Beschreibung des Beschaffungsgegenstandes (Ziffer 3.1.) ergebenden Rah-menbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, Gesamtvolumen, ver-gleichbarer Auftraggeber) im Wesentlichen entspricht. Dabei ist es erforder-lich, dass der Schwerpunkt der Referenzleistung auf dem Vergabegegen-stand, nämlich der Vermittlung von IT- Leistungen liegt.

> bedeutet zugleich, dass die referenzierten Leistungen der ausgeschriebe-nen Leistung soweit ähneln müssen, dass sie einen tragfähigen Rück-schluss auf die Leistungsfähigkeit des Bieters für die ausgeschriebene Leis-tung eröffnen.

Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht ge-stellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschlie-ßen.

Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Der Nachweis ANLAGE Referenzen ist im Falle von Bewerbergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen. Voraussetzung für die Bewertung einer Re-ferenz ist ferner, dass sämtliche für die einzelnen Referenzen vorgesehenen Felder ausgefüllt sind.

Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Be-werber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.

Der Auftraggeber und die Vergabestelle werden ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu dient der zu benennende Refe-renzansprechpartner. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weite-ren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundle-gend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.

Bewertungskriterien

Für die Bewertung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit wurden fol-gende Bewertungskriterien festgelegt:

a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen

[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung] 70%

Für das Kriterium „Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Notensystem (siehe unten). Es werden lediglich Referenzen zur Bewertung zugelassen, die die o. a. Min-destanforderungen an die Referenzprojekte zur Vergleichbarkeit erfüllen.

Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Auch bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragneh-mer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.

Lässt die Bewertung der ANLAGE Referenzen die Prognose nicht zu, dass der Be-werber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die

Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung aus-geschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vordruck ANLAGE Referenzen beschrieben wurde.

Die Bewertung nach Punkten erfolgt nach folgenden Regeln:

5 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im We-sentlichen vergleichbar sind.

Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Re-ferenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:

* öffentlich-rechtlicher Auftraggeber

und davon (demnach von diesen drei Referenzprojekten, s.o.) war/ist von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Ver-mittlung von innovativen KI-Leistungen.

Innovativ sind fortschrittliche Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik, die maximal seit acht Jahren am Markt verfügbar sind und für die es bisher keine vergleichbaren Marktleistungen gibt.

4 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im We-sentlichen vergleichbar sind.

Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Re-ferenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:

* öffentlich-rechtlicher Auftraggeber

und davon (demnach von diesen drei Referenzprojekten, s.o.) war/ist von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Ver-mittlung von KI-Leistungen.

Zudem war/ist von den mindestens 5 im wesentlichen vergleichbaren Referenzprojekten von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Vermittlung von innovativen KI-Leistungen.

Innovativ sind fortschrittliche Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik, die maximal seit acht Jahren am Markt verfügbar sind und für die es bisher keine vergleichbaren Marktleistungen gibt.

3 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im We-sentlichen vergleichbar sind.

Zudem enthält sie mindestens 3 Referenzprojekte, bei denen der Re-ferenzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:

* öffentlich-rechtlicher Auftraggeber

und davon (demnach von diesen drei Referenzprojekten, s.o.) war/ist von mindestens 2 Referenzprojekten der Inhalt überwiegend die Ver-mittlung von KI-Leistungen.

2 Punkte: Die Referenzliste enthält mindestens 5 Referenzprojekte, die im We-sentlichen vergleichbar sind.

Zudem enthält sie mindestens 1 Referenzprojekt, bei denen der Refe-renzauftraggeber folgende Eigenschaften erfüllt:

* öffentlich-rechtlicher Auftraggeber

Zudem enthält sie mindestens 1 Referenzprojekt mit dem Inhalt Ver-mittlung von KI-Leistungen.

1 Punkt: Die Referenzliste enthält mindestens 4 Referenzprojekte, die im We-sentlichen vergleichbar sind. Zudem enthält sie mindestens 1 Refe-renzprojekt, bei denen der Referenzauftraggeber folgende Eigen-schaften erfüllt:

- öffentlich-rechtlicher Auftraggeber

0 Punkte: Die Referenzliste enthält nicht mindestens 4 im Wesentlichen ver-gleichbare Referenzprojekte oder erreicht andere der oben angeführ-ten jeweiligen Voraussetzungen nicht.

Der auf diese Weise sich ergebende Punktwert zwischen 0 und 5 ist der

bewertungsrelevante Punktwert für das Kriterium „Referenzen“.

b) Maßnahmen zum Umweltmanagement, während der Auftragsausführung:[Auswertung der ANLAGE Umweltmanagement] 10%

Für das Kriterium „Maßnahmen zum Umweltmanagement während der Auftrags-durchführung“ erhält der Bewerber einen Punktwert von 0 bis 5 gemäß dem Noten-system (siehe unten).

5 Punkte erhält der Bewerber für eine Zertifizierung gemäß DIN EN ISO 14001:2005 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung;

3 Punkte für ein dem Standard DIN EN ISO 14001:2005 entsprechendes System, das zumindest in seiner Grundstruktur gemäß den Hauptkapiteln der DIN EN ISO 14001:2005 dargestellt sein muss;

1 Punkt für ein zwar nicht dem DIN EN ISO 14001:2005 entsprechendes, gleichwohl aber in Grundzügen ausreichendes System zum Umweltmanagement;

0 Punkte, wenn keine geeigneten Umweltmaßnahmen nachgewiesen werden.

Bei Bietergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer ist die Anlage / der Nachweis von den/dem Unternehmen einzureichen, welche/s den/die betreffenden Leistungsteil/e, für den/die das Umweltmanagement relevant ist, ausführen wird.

Neben den o.a. Unterlagen/Angaben werten der Auftraggeber für die Feststellung der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit die ANLAGEN Angabe Unter-auftragnehmereinsatz, Erklärung Unterauftragnehmer sowie Erklärung Bewer-ber-Bietergemeinschaft aus.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

* deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,

* Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags einge-setzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auf-tragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,

* dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auf-traggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbei-tet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auf-tragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,

* Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schles-wig-Holstein (VGSH),

* Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,

* Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,

* Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,

* Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 27/02/2023
Ortszeit: 12:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31/08/2023

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:

"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auf-trag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Ab-satz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist dar-zulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevor-schriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkenn-bar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Ange-botsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“

Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
20/01/2023

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Nordstrand
Nortorf
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Plön
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Silberstedt
Sörup
Steinbergkirche
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Strande
Süderbrarup
Sylt
Tangstedt
Tarp
Tellingstedt
Timmendorfer Strand
Tönning
Trappenkamp
Trittau
Uetersen
Viöl
Wahlstedt
Wankendorf
Wedel
Wilster
Wittdün auf Amrum
Wyk auf Föhr