Lieferung von Polster-, Holzschalen-, Freischwinger- und Bürodrehstühlen Referenznummer der Bekanntmachung: L-10.61-2022-00696
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04109
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leipzig.de
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Polster-, Holzschalen-, Freischwinger- und Bürodrehstühlen
Rahmenvereinbarung zur Lieferung von Polster-, Holzschalen-,
Freischwinger- und Bürodrehstühlen (Kostenstellenbelieferung)
Polster- Holzschalen- und Freischwingerstühle
Ämter, Schulen und Einrichtungen der Stadt Leipzig
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Polster-, Holzschalen- und Freischwingerstühlen mit einem maximalen Bestellwert in Höhe von 432.773,11 € netto geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages, wenn der finanzielle Höchstabnahmewert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Es ist eine Bemusterung vorgesehen. Nach Aufforderung durch die Auftraggeberin ist die Anlieferung der Musterstühle voraussichtlich für die 12./13. KW 2023 vorgesehen. Für die Bemusterung sind folgende Stühle vorzuhalten:
Pos. 1.1.1 Polster-Vierbein-Stuhl
Pos. 1.2.3 Holzschalenstuhl mit Sitzpolster, Bezug Stoff, Schale natur lackiert
Pos. 1.4.1 Freischwingerstuhl mit Armlehnen, mittelhohe Rückenlehne, mit Stoffbezug
Pos. 1.5.3 Freischwingerstuhl hohe Rückenlehne, Rückenlehne mit Netz-, Mesh- oder Membranbespannung
Bürodrehstühle
Ämter, Schulen und Einrichtungen der Stadt Leipzig
Es wird eine Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen über die Lieferung von Bürodrehstühlen mit einem maximalen Bestellwert in Höhe von 1.092.436,97 € netto geschlossen.
Die Rahmenvereinbarung verliert ihre Wirkung, unabhängig von der Laufzeit des Vertrages, wenn der finanzielle Höchstabnahmewert der Rahmenvereinbarung erreicht ist.
Es ist eine Bemusterung vorgesehen. Nach Aufforderung durch die Auftraggeberin ist die Anlieferung des Musterstuhles voraussichtlich für die 12./13. KW 2023 vorgesehen. Für die Bemusterung ist folgender Stuhl vorzuhalten:
Pos. 2.1.1.2 Bürodrehstuhl (Standard) mit Multifunktionsarmlehnen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-184f1c8ce68-69759b83e22f9e58
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-184f1c8ce68-69759b83e22f9e58
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien: (URL) https://www.evergabe.de/unterlagen/SelectionCriteria/54321-Tender-184f1c8ce68-69759b83e22f9e58
Die Verpflichtungserklärung über Mindestentgelte und die Erklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen müssen ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mehrere Hauptangebote sind nicht zugelassen. Das Angebot ist ausschließlich über die Plattform eVergabe.de (Bietercockpit) und nur in der dort vorgegebenen Form (nicht per E-Mail!) und dem vom Auftraggeber vorgegebenen Inhalt einzureichen. Die Kommunikation zu Verfahren, d.h. sämtliche Informationen über Änderungen der Bekanntmachungen/ Vergabeunterlagen sowie alle nach der Angebotsöffnung folgenden notwendigen Informationen (z.B. Bieteranfragen und deren Beantwortung, Bieterinformationen, Nachforderungen von Unterlagen, Auftragsschreiben) werden über eVergabe.de bzw. das Bietercockpit bereitgestellt. Ggf. geforderte Sicherheitsleistungen sh. Vertragsunterlagen. Alle unter III.1) der Bekanntmachung geforderten Nachweise bzw. Angaben sind mit dem Angebot vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Wenn ein Unternehmen eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB geltend machen will, dann ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).