12-KSP-22-347; Sanierung der Ernst-Paasch-Halle - Generalplanerleistung Referenznummer der Bekanntmachung: 12-KSP-22-347
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Elmshorn
NUTS-Code: DEF09 Pinneberg
Postleitzahl: 25337
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]5
Fax: [gelöscht]55
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
12-KSP-22-347; Sanierung der Ernst-Paasch-Halle - Generalplanerleistung
Die Ernst-Paasch-Halle wurde 1891 im neugotischen Stil vom Pinneberger Industriellen Hermann Wuppermann errichtet und steht unter Denkmalschutz. Sie diente als Sporthalle der benachbarten Schule. Mit Neubau der großen Sporthalle an der Johannes-Brahms-Schule endete die Nutzung als Sporthalle und die Ernst-Paasch-Halle wurde für kulturelle Veranstaltungen genutzt. Da die Tragfähigkeit des Daches nicht gewährleistet werden kann, ist die Halle derzeit für Veranstaltungen gesperrt. Jetzt soll die Halle in ein Kulturzentrum umgebaut werden. Die Förderung des Umbaus erfolgt über das Bundesprogramm “Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereich Sport, Jugend und Kultur”.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Es sind Maßnahmen im Bereich Funktionalität, Barrierefreiheit, Brandschutz, Baukonstruktion, Bauphysik und Gebäudetechnik zu planen und durchzuführen.Das Gebäude steht unter Denkmalschutz. Alle Maßnahmen sind mit der Denkmalbehörde abzustimmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies auf Grund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).