Employer Branding – Marketing Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2022000077
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
Employer Branding – Marketing
MOST WANTED EMPLOYER 2.0: Employer Branding – Strategie, Kreativkampagnen und Medienkonzepte.
Kreativleistungen und Employer Branding
Kreativleistungen und Employer Branding“ beabsichtigt Dataport die Vergabe von Kreativleistungen.
Personalansprache, Arbeitsmarktanalysen und Medialeistungen
Mit Los 2 „Personalansprache, Arbeitsmarktanalysen und Medialeistungen“ sucht Dataport einen Dienstleister, welcher sich um die Planung, Schaltung und Auswer-tung verschiedener Employer Branding- und Recruiting-Kampagnen kümmert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Es wurden folgende Mindestanforderungen für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Gesamtumsatz einschließlich Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags:
[Auswertung der Angaben zum Umsatz (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2.1]
Die Abfrage der Umsatzzahlen in der eVergabe ist entsprechend zu beantworten sowie zusätzlich im Falle einer Bietergemeinschaft oder des Einsatzes privilegierter Unterauftragnehmer die entsprechenden Angaben für die anderen Unternehmen.
- Bei einem Angebot nur für Los 1 werden die Angaben daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei angegebenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 1,5 Mio Euro beträgt.
- Bei einem Angebot nur für Los 2 werden die Angaben daraufhin überprüft, ob der Umsatz in den letzten drei angegebenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 1,5 Mio Euro beträgt.
- Sollte ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgeben muss er, wenn er den Zuschlag auf beide Lose erhalten will, einen Umsatz für die letzten drei angegebenen Geschäftsjahre nachweisen, der jeweils mindestens 3 Mio Euro beträgt.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt wer-den; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Umsatzkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
b) Betriebshaftpflichtversicherung:
[Auswertung der Angaben zu Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2.2)]
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgen-den Mindestdeckungssummen vorhanden ist oder spätestens innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach Zuschlag abgeschlossen sein und vorgelegt wird:
5 Mio Euro für Personen- und Sachschäden und 2,5 Mio Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Jahreshöchstleistung für alle Schadensfälle.
Dies gilt für Los 1 und Los 2, sollte ein Bieter ein Angebot für beide Lose einreichen, muss er dies nur einmal einreichen.
Die Angabe Betriebshaftpflichtversicherung ist mit dem Teilnahmeantrag voll-ständig ausgefüllt einzureichen. Sollte die Betriebshaftpflichtversicherung nicht der in der Angabe geforderten und zugesagten Höhe entsprechen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend, ggf. auch rückwirkend, vom Verfahren auszuschließen.
Die Erklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung (eVergabe Kriterium 2.1.2.1.2.2) ist im Falle von Bewerbergemeinschaften von dem führenden Unter-nehmen für die Bewerbergemeinschaft einzureichen.
Der Bewerber muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel so-wie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Quali-tät ausführen zu können.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrags erklärt der Bewerber, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Es wurden folgende Mindestkriterien für die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Bewerbers festgelegt:
a) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen
[Auswertung der ANLAGE Referenzbeschreibung
Es sind pro Los mindestens 3 vergleichbare Referenzprojekte, welche in den letz-ten drei Jahren (gerechnet ab der Teilnahmefrist) erfolgreich abgeschlossen wurden, anzugeben. Hierzu ist die ANLAGE Referenzbeschreibung vollständig ausgefüllt dem Angebot einzureichen.
Ein Referenzprojekt ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Entwurf Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung – Employer Branding - Marketing & Media) im Wesentlichen entspricht.
• Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte mit dem Auftraggeber vergleichbare Referenzauftraggeber (das heißt u.a. auch vergleichbare Anzahl von Abrechnungsfällen) beschreiben.
Ein Referenzprojekt gilt als erfolgreich abgeschlossen,
• wenn es nach dem 20.02.2020 begonnen wurde und seit mindestens 6 Monaten läuft
• wenn bereits Leistungen in folgendem Umfang erbracht wurden: Employer Branding und insbesondere im Bereich Marketing & Media.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Der Bieter muss zwingend mindestens 3 Referenzen einreichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen.
Unter Bezugnahme auf den Beschluss des OLG Düsseldorf (Beschluss vom 12.09.2012 – Verg 108/11), in dem der Vergabesenat eine Leistungsbeschreibung, die die Referenzenanzahl auf drei beschränkt hat, als vergaberechtswidrig angesehen hat, weist die Vergabestelle auf Folgendes hin:
Die Vergabestelle gibt für die einzureichenden Referenzen keine Beschränkung vor. Allerdings geht die Vergabestelle davon aus, dass für die positive Feststellung der Leistungsfähigkeit eine Betrachtung von 3 vergleichbaren Referenzen grundsätzlich ausreichend ist. Dies ist jedoch keine zwingende Vorgabe, so dass dem Bewerber im Falle eines Einreichens von mehr als 3 Referenzen keine Nachteile entstehen. Der Hinweis, möglichst 3 vergleichbare Referenzen einzureichen, ist dem Gedanken geschuldet, dass die Vergabestelle davon ausgeht, dass es nicht erforderlich ist, eine höhere Anzahl von Referenzen einzureichen, um die Erfahrung hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes bewerten zu können. Zudem kann die Auswertung einer sehr hohen Anzahl von Referenzbeschreibungen eine unverhältnismäßig lange Bearbeitungszeit beanspruchen.
Lässt die Bewertung der Referenzbeschreibung gemäß der ANLAGE Referenzbeschreibung die Prognose nicht zu, dass der Bewerber den Auftrag fachlich einwandfrei und fristgerecht ausführen wird, so wird die Leistungsfähigkeit verneint und der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Dabei kann bei der Bewertung nur das berücksichtigt werden, was auch ausdrücklich im Vor-druck ANLAGE Referenzbeschreibung beschrieben wurde.
Der Auftraggeber wird ggf. stichprobenweise oder auch verdachtsabhängig Referenzen überprüfen. Dazu hat der Bewerber auf Anforderung eine/n Ansprechpartner/in beim Referenzkunden mit Kontaktdaten (Telefon und E-Mail) zu benennen (die Benennung eines Ansprechpartners auf Seiten des Bewerbers reicht nicht aus). Sofern ein/e Ansprechpartner/in nicht in angemessener Zeit benannt werden kann, wird die Referenz nicht bei der Bewertung berücksichtigt. Ergeben sich bei dieser Prüfung Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung, kann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden. Unter Umständen kann der Teilnahmeantrag von der weiteren Wertung ausgeschlossen werden, wenn die Bedenken hinsichtlich der getätigten Angaben bzw. der Qualität der Ausführung die Aussagekraft der Referenz grundlegend in Frage stellt bzw. evidente Qualitätsmängel oder falsche Angaben vorliegen.
Die ANLAGE Referenzbeschreibung ist mit dem Teilnahmeantrag vollständig ausgefüllt (ggf. mehrfach) einzureichen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bewerber über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingereichten Referenzen insgesamt betrachtet.
b) Personalkennzahlen:
[Angaben zu Personalkennzahlen (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2.2)]
Im eVergabe-Kriterium Personalkennzahlen sind die erforderlichen Angaben zu den Beschäftigtenzahlen zu machen. Der Bewerber muss in allen drei angegebenen Geschäftsjahren jeweils mindestens 10 fest angestellte Vollzeitkräfte nachwei-sen, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden. Dies gilt bei Abgabe eines Angebotes für Los 1 oder Los 2.
Sollte ein Bieter ein Angebot für beide Lose abgeben muss er, wenn er den Zu-schlag
auf beide Lose erhalten will, mindestens 20 fest angestellte Vollzeitkräfte in allen
drei angegebenen Geschäftsjahren nachweisen.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positi-ve Prognose, dass der Bewerber über die erforderlichen technischen und beruflichen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; der Teilnahmeantrag ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die Personalkennzahlen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers addiert.
c) Darstellung qualifiziertes Personal:
[Angaben zum qualifiziertem Personal (eVergabe Kriterium 2.1.2.2.2.3)]
Der Gegenstand der Vergabe erfordert es, dass der öffentliche Auftraggeber einen Überblick über das für die Leistung erforderliche Personal des Auftragnehmers bekommt. Dies gilt insbesondere für diejenigen Kräfte und Stellen, die für die wesentlichen Punkte der Leistungserbringung zuständig sein werden. Diese müssen in ausreichendem Maße vorhanden sein.
Dies gilt für Los 1 und für Los 2:
Zusätzlich erfordert es der Auftragsgegenstand, dass die Skills des eingesetzten Personals angezeigt werden, die konkret für die Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, wie: Projektmanager, Mediaplaner & Schaltung, Art Director, Grafiker, Texter / Copywriter, Programmierer / Entwickler, UX-Designer, Social Media Manager.
Die obigen Skills müssen anhand eines Steckbriefes bzw. Lebenslaufes dargelegt werden, des Weiteren müssen insbesondere für die Kreativleistungen Portfoliobei-spiele eingereicht werden.
Bei Bewerbergemeinschaften und beim Einsatz privilegierter Unterauftragnehmer werden die eingesetzten qualifizierten Personen der Bewerbergemeinschaftsmitglieder bzw. die der privilegierten Unterauftragnehmer und des Bewerbers berücksichtigt.
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags einge-setzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auf-tragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte ver-arbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wir-kung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum
Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden,
so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen
noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere
Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung
und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw.
Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich
der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen.
Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennen Müssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen
Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation
(siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des
Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede
Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der
Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert
an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den
Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle
Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur
den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht
relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter
Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts
der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im
Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten
versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle
beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des
Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von
10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer
2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.