Neuordnung FTZ Glaubitz - Los 300-11 Bodenbeschichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-01-12.6.1.02 (1)
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.org
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meißen
NUTS-Code: DED2E Meißen
Postleitzahl: 01662
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-meissen.org
Abschnitt II: Gegenstand
Neuordnung FTZ Glaubitz - Los 300-11 Bodenbeschichtung
Neuordnung FTZ Glaubitz - Los 300-11 Bodenbeschichtung
01612 Glaubitz, Industriestraße E 8
Neuordnung Feuerwehrtechnisches Zentrum Glaubitz, Industriestraße E 8, 01612 Glaubitz - Los 300-11 Bodenbeschichtung: 2.030 m² Fußbodenbeschichtung R11 aus Polyurethan und Epoxidharz; 55 m² Fußbodenbeschichtung R12 aus Polyurethan und Epoxidharz; 25 m² Fußbodenbeschichtung R10 aus Polyurethan und Epoxidharz;
31 m² Fußbodenversiegelung R9 Epoxidharzbindemittel; 1 psch Anstrich Aufzugsschachtgrube;
Ausführung vom Juni 2023 bis Juli 2024
Zwischentermine:
1. Bauabschnitt - Funktionsgebäude: 06.06.2023 - 06.07.2023
1. Bauabschnitt - Halle: 27.06.2023 - 17.07.2023
2. Bauabschnitt - Funktionsgebäude: 05.06.2024 - 18.06.2024
2. Bauabschnitt - Halle: 18.06.2024 - 15.07.2024
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmen haben als Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot entweder die in der auffordeung zur Angebotsabgae angegenbenen unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) als vorläufigen Nachweis vorzulegen. Es werden Eigenerklärungen abverlangt, dass der Bewerber/die Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder der Eignungsleihgeber in das Gewerbe- oder Berufsregister (Handelsregister oder Handwerksrolle usw.) oder ein vergleichbares Register des Herkunftslandes eingetragen sind. Auf besonderes Verlangen des Auftraggebers können diese Auszüge aus den Gewerbe- oder Berufsregister oder vergleichbaren Register des Herkunftslandes (in beglaubigter Übersetzung) nachgefordert werden. Erforderliche Nachweise und Formblätter siehe Auftragsunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes). Alternativ kann auch die aktuelle Präqualifikation über die Bietereignung des jeweiligen Herkunftslandes (auch hier: (in beglaubigter Übersetzung) mit dem Angebot vorgelegt werden. Beim geplanten Einsatz von Nachunternehmern ist ebenfalls die dem Angebot beigefügte Eigenerklärung auszufüllen. (Siehe Formblatt 216)
Angabe der Umsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre mit Leistungen, die dem vorliegenden Auftragsgegenstand vergleichbar sind durch den Bwerber/die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft. Liegt der Zeitpunkt der Geschäftsaufnahme weniger als 3 Jahre zurück, tritt dieser Zeitraum an die Stelle des Dreijahreszeitrums. Erforderliche Nachweise und Formblätter siehe Vergabeunterlagen (Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes). Alternativ kann auch die aktuelle Präqualifikation über die Bietereignung des jeweiligen Herkunftslandes mit dem Angebot vorgelegt werden. (Siehe Formblatt 216)
Des Weiteren ist in der Eigenerklärung zum technischen und kaufmännischen Personal (z. B. durchschnittliche Anzahl festangestellter Ingenieure (ohne freie Mitarbeiter), Büropersonal, Facharbeiter, Praktikanten und Hilfskäfte in den letzten 3 Geschäftsjahren) Auskunft durch den Bieter/die Bietergemeinschaft/den Eignungleihgebers zu geben. Es ist eine Liste mit mindestens 3 Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft/des Eignungsleihgebers über erbrachte Leistungen, die mit den hier zu vergebenden Listungen vergleichbar sind, vorzulegen. In dieser Liste ist folgendes anzugeben: der Auftraggeber, Anschrift Telefonnummer und E-Mail, Ansprechpartner, die Art der durchgeführten Leistungen, der Leistungszeitraum. Weitere erforderliche Nachweise und Formblätter siehe auch in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Alternativ kann auch die aktuelle Präqualifikation über die Bietereignung des jeweiligen Herkunftlandes mit dem Angebot vorgelegt werden. (Siehe Formblatt 216)
Abschnitt IV: Verfahren
Landratsamt Meißen, Brauhausstraße 21 in 01662 Meißen in Zimmer A 1.51
Im offenem Verfahren stellt der öffentliche Auftraggeber den Bietern die in § 14 EU Absatz 3 Buchstabe a bis d VOB/A genannten Informationen unverzüglich elektronisch zur Verfügung. Daher ist eine persönliche Teilnahme am Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auch ist die Vorlage der Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB des Bieters/der Mitglieder einer Bietergemeinschaft oder des Eignungsleihgebers erforderlich. Die Angaben gemäß den Ziffern III. 1.1; III 1.2 (hier: Angaben zu Umsatz und Mindestlohn); III 1.3 (hier: Eigenerklärung zu Mitarbeitern) sind für Nachunternehmer auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers nachzureichen. Der Einsatz von Nachunternehmern ist zugelassen, wenn der Bieter für alle angebotenen Leistungen über einen einzigen Hauptansprechpartner verfügt. Ein Bieter darf im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazität anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ohne das diese zugleich einen Teil des Auftrags ausführen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur zwischen dem Bewerber und den anderen bestehenden Verbindungen in der sogenannten "Eignungsleihe". Hierfür muss der Bieter die "Verpflichtungserklärung für die Eignungsleihe nach § 47 VgV" ausfüllen lassen und einreichen. Im Falle der beabsichtigten Eingehung einer Bietergemeinschaft ist die "Erklärung zur Bildung einer Bietergemeinschaft" einzureichen.
Hiernach muss erklärt werden, dass sich die beteiligten Unternehmen zu einer Bietergemeinschaft im Auftragsfall zusammenschließen, für deren Verbindlichkeiten alle Mitglieder gsamtschuldnerisch haften. Zudem ist ein bevollmächtigter Vertrter zu benennen. Das Vergabeverfahren und im Zuschlagsfall die Leistungserbringung werden ausschließlich in deutscher Sprache durchgeführt. Nichtdeutschsprachige Erklärungen und Nachweise müssen in einer beglaubigten Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat er den Auftraggeber unverzüglich bzw. spätestens 6 Kalendertage vor Angebotsabgabefrist in Textform darauf hinzuweisen. Die Fragen/Antworten werden allen Bietern bekannt gegeben mittels Nachsendung. Diese Nachsendungen werden Bestandteil der Vergabeunterlagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass ein Nachprüfungsantrag nach § 160 (3) GWB unzulässig ist, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Aufrtraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftaggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen; vergangen sind.