Generalplanerleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_HH-2022-0064
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lübeck
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 23564
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kwl-luebeck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen
Fahrradparkhaus am Hauptbahnhof Lübeck; Generalplanerleistungen bestehend aus Objektplanung Gebäude u. Innenräume /§34 HOAI), Objektplanung Ing.-Bauwerke (§43 HOAI), Objektplanung Verkehrsanlagen (§47 HOAI), Fachplanung TW-Planung (§51 HOAI) und Fachplanung Techn. Ausrüstung (§55 HOAI)
Die Hansestadt Lübeck hat in den vergangenen Jahren 14 Standorte im näherenBahnhofsumfeld auf ihre Eignung als Fahrradparkhaus untersucht. Dabei hat sich ein Standort zwischen dem Empfangsgebäude und Gleis 1 als am besten geeignet herauskristallisiert. Dieser wird nachfolgend als "Vorzugsvariante/1.Bauabschnitt" bezeichnet.
Um die erforderlichen Kapazitäten für ein sicheres und witterungsgeschütztes Fahrradparken zu schaffen, soll als Ergänzung der Vorzugsvariante die "Ergänzungsvariante/2. Bauabschnitt" zwischen Konrad-Adenauer-Straße und Gleis 77/24 realisiert werden.
Die Vorzugsvariante soll aufgeständert auf Straßenniveau über den stillgelegten Gleisen 25 und 27 sowie dem stillgelegten Teil des Gleises 77/24 errichtet werden. Das Gleis77/24 darf über dem in Betrieb befindlichen Teil nicht überbaut werden. Zudem muss hinter dem Prellbock ein Durchrutschweg von 5 Metern beachtet werden. Weitere Abstimmungen zu diesem Gleis haben mit der Lübeck Port Authority zu erfolgen. Es sind zwei Zugänge zum Fahrradparkhaus vorgesehen:
a) der Hauptzugang soll über die Konrad-Adenauer-Str. erfolgen. Dieser Zugang ist abhängig von der Sanierung der Kasematten. Derzeit ist der Bereich oberhalb der Kasematten gesperrt und kann statisch
nicht belastet werden. Die Sicherung der Kasematten soll frühestens ca. im Jahr 2025 erfolgen. Eine frühere Sicherung ist aufgrund der Abhängigkeit zum Neubau der Bahnhofsbrücke (Fackenburger Allee) nicht möglich. Um unabhängig von der Sicherung der Kasematten agieren zu können, soll zunächst ein temporärer Zugang über einen Steg geplant werden. Dieser soll die Kasematten überspannen und an den ersten Bauabschnitt des Fahrradparkhauses anschließen. Er ist so zu planen, dass eine Kasemattensanierung möglich ist und während der Sanierung zeitweise demontiert werden kann. Für diesen Zeitraum ist das Fahrradparkhaus
für Kunden zu schließen oder alternativ der Zugang für Kunden über die Bahnhofshalle zu ermöglichen. Die Anlagenverantwortlichen von DB Netz und DB S&S sind hierbei einzubinden. Der Entsorgungshof des Bahnhofs befindet sich derzeit im Ostflügel. Zu jeder Zeit muss die Ver-und Entsorgung des Bahnhofssichergestellt sein.
b) Ein weiterer Zugang für Fußgänger soll durch die Bahnhofshalle ermöglicht werden. Hierbei ist ein Geldautomat zu versetzen und die Fassade der Verkaufseinheit anzupassen. Falls im weiteren Planungsverlauf ein Eingang über die Konrad-Adenauer-Straße ohne eine Kasemattensicherung nicht realisierbar ist, soll dieser Eingang bis zur Fertigstellung der Kasematten als Haupteingang genutzt werden.
wird angestrebt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Generalplanerleistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 20459
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.gkks.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/Themen/Wirtschaft/Vergabekammer/vergabekammer.html
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gilt die am 18.04.2016 in Kraft getretene Neufassung des GWB (Gesetz gegenWettbewerbsbeschränkungen). Auf folgende Punkte wird hingewiesen:
- § 134 Abs. 2 GWB: Informations- und Wartefrist.
Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigtenBieter geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürztsich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch denAuftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an,
§135 Abs. 2 GWB: Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit [des öffentlichen Auftrags] kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahreninnerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nachVertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt derEuropäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union,- § 160 Abs. 3 GWB: Einleitung, Antrag:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.