Bereitstellung einer IT - Wissens-, Vernetzungs und Lernplattform (WLVP) Referenznummer der Bekanntmachung: VG SSG 01/2023
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01099
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ssg-sachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer IT - Wissens-, Vernetzungs und Lernplattform (WLVP)
Im Rahmen des Projektes „Digital-Lotsen-Sachsen“ soll die digitale Kompetenz in den sächsischen Städten und Gemeinden gestärkt und ausgebaut werden. Ein zentraler Punkt im Projekt ist die Etablierung einer OnlinePlattform, die allen Mitarbeiter:innen der sächsischen Städte und Gemeinden zur Verfügung gestellt wird. Die Plattform soll über eine einheitliche URL, Mandanten über Subdomains o. ä. angesprochen werden. Es wird ein bestehendes Produkt gesucht, eine Neuentwicklung ist nicht vorgesehen. - Die Lösung soll durch den Anbieter betrieben werden. Es ist kein Kauf, sondern eine Nutzung vorgesehen. Die Gestaltung und Entwicklung der Inhalte, die über die Lösung zur Verfügung gestellt werden (z.B. Lerninhalte), sind nicht Gegenstand dieser Ausschreibung.
Dresden, DE
Im Rahmen des Projektes „Digital-Lotsen-Sachsen“ soll die digitale Kompetenz in den sächsischen Städten und Gemeinden gestärkt und ausgebaut werden. Dadurch sollen die Städte und Gemeinden in die Lage versetzt werden, die digitale Transformation der Verwaltungen selbstbestimmt zu gestalten. Um dies zu erreichen ist der
Kern des Programmes die Befähigung von ausgewählten Mitarbeiter:innen in den Städten und Gemeinden, den Digital-Navigatoren. Erreicht wird dies durch Kurse, welche aus Präsenz-, hybriden und reinen Online-Formaten bestehen werden. Zusätzlich sollen weitere relevante Informationen bereitgestellt werden. Ein zentraler Punkt
im Projekt ist daher die Etablierung einer Online-Plattform, über welche Lerneinheiten und Informationen in verschiedenen Formaten bereitgestellt werden. Der Betrieb soll dabei vom Anbieter übernommen werden, eine lokale Installation ist nicht vorgesehen. Die Ausschreibung deckt nur den Teil der technischen Plattform ab. Die ggf.
nötige Beschaffung von Content ist nicht Gegenstand der Vergabe.
Der Vertrag kann mit einer Frist von 3 Kalendermonaten vom Auftraggeber zum 31. Dezember 2024 bzw. zum 31. Dezember 2025 gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich im Falle der "Nichtkündigung" zum 31.12.2024 bzw. zum 31.12.2025 um jeweils ein Kalenderjahr und endet in jedem Fall zum 31.12.2026.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Eigenerklärungen sind auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen.
1. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
3. Eigenerklärung zu Verstößen nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 19 SchwarzArbG und § 22 LKSG
4. Eigenerklärung Russland Sanktionen
Die Eignungsprüfung ist so aufgebaut, dass ausschließlich Eigenerklärungen und keine Nachweise mit dem Angebot eingereicht werden müssen. Ob und gegebenenfalls in welchem Umfange Unterlagen und Nachweise noch nachgefordert werden, wird im Rahmen der Angebotswertung geprüft werden.
Eigenerklärung zum Gesamtumsatz und Umsatz vergleichbarer Leistungen für die letzten drei Geschäftsjahr.
Für das Geschäftsjahr 2022 genügen vorläufige Umsatzangaben:-
1.Eigenerklärung zu Referenzobjekten. Angabe von mindestens zwei in den letzten drei Kalenderjahren fertiggestellten vergleichbaren Projekten.
2. Eigenerklärung über Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren durchschnittlich Beschäftigten untergliedert nach Berufsgruppe.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich zum Abschluss einer Betriebs- und einer Umwelthaftpflichtversicherung mit Deckungssummen pro Schadensfall in jeweils folgender Höhe:
- für Vermögensschäden: 1,0 Mio. EUR
- für Personen- und Sachschäden: 2,5 Mio. EUR.
Die Haftpflichtversicherungen sind dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen und für die Dauer der Laufzeit des Vertrages aufrecht zu erhalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wir bitten die Bieter bei Teilnahme am Vergabeverfahren sich zu registrieren. Dies hat den Vorteil, dass Sie bei Ergänzungen oder Änderungen von Unterlagen eine Benachrichtigung erhalten. Eine Pflicht zur Registrierung besteht nicht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag ist unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach 8 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: Leipzig
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]