Einkauf und Migration einer Software-as-a-Service-Lösung Referenznummer der Bekanntmachung: BEK-2023-0001

Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lwb.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Andere: juristische Person des Privatrechts, GmbH
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Einkauf und Migration einer Software-as-a-Service-Lösung

Referenznummer der Bekanntmachung: BEK-2023-0001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Einkauf und Migration einer Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) (Gerätemanagement inkl. Mobiler Datenerfassung) der Fa. Comgy GmbH

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: 434 000.00 EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Leipzig

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Auftraggeber, die WSL Wohnen & Service Leipzig GmbH, erstellt verbrauchsabhängige Abrechnungen der Heizungs- und Wasserkosten für ca. 37.000 Mieteinheiten. Zu diesem Zweck verbaut und verwaltet die WSL ca. 220.000 Verteil- und Messgeräte. Zum Zweck der Verwaltung dieser Geräte beabsichtigt die WSL den Einkauf und die Migration einer Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) (Gerätemanagement inkl. Mobiler Datenerfassung) bei der Comgy GmbH für eine Festlaufzeit vom 01.02.2023 bis zum 31.12.2026.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Technische Umsetzbarkeit / Gewichtung: 100,00
Preis - Gewichtung: 0,00
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der Auftraggeber ist der Ansicht, dass die Auftragsvergabe im Weges eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist. Die Beauftragung ist noch nicht erfolgt, der Vertragsschluss erfolgt nicht vor Ablauf von mindestens 10 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung über die Absicht, den Vertrag zu schließen, § 135 Abs. 3 Nr. 3GWB.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung
  • Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
    • nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Erläuterung:

Die WSL beabsichtigt gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV, den Einkauf und die Migration einer Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) (Gerätemanagement inkl. Mobiler Datenerfassung) in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aus den nachstehenden Gründen an die Comgy GmbH aus Berlin zu vergeben:

Im Rahmen einer Markterkundung hat die WSL GmbH die in Betracht kommenden Anbieter hinsichtlich der von ihr zu beschaffenden Gerätemanagementsoftware, die die geltenden gesetzlichen Anforderungen erfüllen kann inkl. eines Moduls zur digitalen bzw. mobilen Datenerfassung, abgefragt.

Dabei hat sich ergeben, dass die Systeme der angefragten Anbieter einen entscheidenden Nachteil gegenüber dem System der Comgy GmbH haben. Bei all diesen Systemen handelt es sich um monolithische Software. Monolithisch bedeutet in diesem Zusammenhang, dass alles in einem Stück konzipiert ist und neben dem Gerätemanagement und der Mobilen Datenerfassung auch noch ein Heizkostenabrechnungsprogramm enthalten ist. Über ein solches Heizkostenabrechnungsprogramm aber verfügt die WSL bereits, sodass die Beschaffung über diese Anbieter für die WSL bedeuten würde, dass zu der bereits bestehenden IT- Infrastruktur, parallel eine zweite Systemlandschaft entsteht. Das wiederum hätte zur Folge, dass zwei Systeme gepflegt werden müssten, der prozessuale Workflow permanent Medienbrüchen unterliegen und innerhalb des Prozesses redundante Arbeitsschritte notwendig werden würden. Dies ist für die WSL weder wirtschaftlich noch technisch annehmbar. Ein weiterer negativer Aspekt wäre die Aktualisierung einzelner Programmkomponenten. In einem monolithischen System hat die Aktualisierung einzelner Komponenten wesentlichen Einfluss auf die gesamte Anwendung, was zu einem erheblichen Anpassungsaufwand bei der WSL GmbH führen würde. Daher kommen die monolithischen Systeme der angefragten Anbieter für die seitens der WSL GmbH nachgefragte Leistung nicht in Betracht.

Aufgrund des modularen Aufbaus ihrer IT- Infrastruktur, insbesondere des bereits vorhandenen Heizkostenabrechnungsprogramms, passt allein das System der Comgy GmbH auf die seitens der WSL GmbH nachgefragte Leistung, da es modular über Rest- API- Schnittstellen in die bestehende IT- Infrastruktur der WSL integriert werden kann. Darüber hinaus ermöglicht die Anwendung des Systems der Comgy GmbH eine hohe Integration in das wohnungswirtschaftliche SAP®- ERP- System des LWB- Konzerns und unterstützt dabei die Harmonisierung der technischen und kaufmännischen Prozesse.

Daher kann der Auftrag nur von einem Unternehmen erbracht werden, denn es ist aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden.

IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Einkauf und Migration einer Software-as-a-Service-Lösung

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
12/01/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10997
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer/Konzessionär wird ein KMU sein: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 434 000.00 EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt; 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.ldl.sachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/01/2023

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