dKräfteManager Referenznummer der Bekanntmachung: DP-2023000002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altenholz
NUTS-Code: DEF0 Schleswig-Holstein
Postleitzahl: 24161
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.dataport.de
Abschnitt II: Gegenstand
dKräfteManager
Lieferung einer Alarmierungs- und Verfügbarkeits-Lösung für bis zu 35.000 Nutzer als Bestandteil des eigenen Produkts „dKräfteManager“ inklusive Pflege und Support.
Gegenstand der Beschaffung ist die Lieferung der nachfolgend beschriebenen Standardsoftware, sowie damit verbundener Dienstleistung durch den Auftragnehmer.
Es handelt sich um eine Rahmenvereinbarung mit einer Laufzeit von 48 Monaten beginnend mit der Zuschlagserteilung.
• Lieferung einer Alarmierungs- und Verfügbarkeits-Lösung für bis zu 35.000 Nutzer als Bestandteil des eigenen Produkts „dKräfteManager“
• Die gelieferte Software-Lösung muss von Dataport im eigenen Rechenzentrum mandantenfähig betrieben werden können (On Premise).
• Die Softwarelizenzen müssen gegen regelmäßiges Entgelt (Miete) über-lassen werden.
• Dataport erhält das Recht seinerseits Nutzungsrechte an der Software gegen Entgelt an seine Kunden zu vergeben (Unterlizensierung).
• Software soll als Webanwendung unter anderem auf IOS und Android nutzbar sein.
• Alarmierung per Push-Nachricht (ggf. zusätzlich SMS) mit Rückantwort.
• Verfügbarkeit darstellen von Personal (mit der Möglichkeit von Abfrageoptionen, Kalenderfunktion oder Geofence) und Fahrzeuge.
• Wachen-/ Übersichtsmonitor.
• Die gelieferte Lösung muss entsprechend § 4 BGG für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sein. Dies erfordert entsprechend § 3 Abs. 1 BITV 2.0 (2019), dass sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust ist. Hierbei ist die Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel zu-lässig. Die Umsetzung der Nutzerbarkeit orientiert sich an den Maßgaben der DIN EN ISO 9241.
• Lieferung von mit der Softwarebeschaffung verbundenen Dienstleistungen für
• Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Konfiguration, Customizing und Schulungen
• Support (Hotline) und Störungsbehebung
• Pflege der Software und Bereitstellung von Updates
• Beratungsleistungen während der Laufzeit des Vertrages in Form eines Kontingents ohne Abnahmeverpflichtung.
Erzielte Gesamtpunktzahl in der Nutzwertanalyse zu den unter III.1.2) und III.1.3) beschriebenen Kriterien sowie deren Gewichtung. Es werden mindestens die auf Rang 1 – 3 in der nach den unter III.1.3) beschriebenen Regeln gebildeten Rangfolge befindlichen Bewerber zu Vertragsverhandlungen aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (100%):
Die Umsatzentwicklung im für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevanten Tätigkeitsbereich der letzten drei Geschäftsjahre wird wie folgt bewertet; 10 Punkte erhält der Bewerber für eine steigende Umsatzentwicklung, andernfalls 0 Punkte (stagnierend oder sinkend).
Die erreichte Punktzahl (max. 1000) fließt mit einem Gewicht von 15 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
Betriebshaftpflichtversicherung:
Es wird die Zusage verlangt, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen ist und vorgelegt wird.
1) Erfahrung mit einem vergleichbaren Beschaffungsgegenstand, Referenzen (50%):
Der Bewerber benennt in der ANLAGE Referenzbeschreibung vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 31.12.2019 erfolgreich abgeschlossen hat. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
• wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabeunterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht.
• Maximal drei Referenzprojekte, die die oben genannten Mindestkriterien erfüllen, erhalten zusätzlich Bewertungspunkte, wenn sie insgesamt eine oder mehrere der nachfolgenden optionalen Anforderungen erfüllen:
1. Die Lösung wurde für eine Nutzerzahl von mindestens 10.000 Nutzern umgesetzt.
2. Im Projekt wurde eine föderalistische Struktur (mehrere Hierarchieebenen) umgesetzt.
3. Es wurden EVB-IT-Verträge abgeschlossen (Eigenerklärung als Nachweis).
10 Punkte erhält der Bewerber, wenn alle drei optionalen Anforderungen mit den drei Referenzen erfüllt werden. 5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er ein bis zwei optionale Anforderungen mit den Referenzen erfüllt. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn keine optionalen Anforderungen erfüllt werden.
Die Bewertung erfolgt in einer Gesamtbetrachtung der eingereichten Referenzen. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, mehrere Referenzen einzureichen, um die erforderliche Eignung nachzuweisen (um die Höchstpunktzahl von 10 zu erhalten). Dies kann auch mit einer einzigen Referenz, die den Auftragsgegenstand in außergewöhnlichem Maße widerspiegelt, erreicht werden. Die Vergabestelle ermöglicht es dem Bewerber allerdings, mehrere Referenzen einzureichen, um die Abdeckung des Auftragsgegenstandes zu erleichtern.
Die erreichte Punktzahl (max. 500) fließt mit einem Gewicht von 42,50 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
2) Beschäftigtenzahlen (25%):
Es ist die Beschäftigtenzahl im für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung relevanten Tätigkeitsbereich der letzten drei Jahre anzugeben. 10 Punkte erhält der Bewerber für eine steigende Personalentwicklung, 5 Punkte erhält der Bewerber für stagnierende Zahlen, andernfalls 0 Punkte. Bewertet wird die Entwicklung durch Vergleich der Beschäftigtenzahl in 2019 mit der in 2021.
Die erreichte Punktzahl (max. 250) fließt mit einem Gewicht von 21,25 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
3) Maßnahmen zur Qualitätssicherung (25%):
Für das allgemeine Qualitätsmanagement: 10 Punkte für eine Zertifizierung gem. DIN EN ISO 9001:2015 oder eine gleichwertige andere Zertifizierung und 0 Punkte, wenn keine relevantes Zertifikat oder vergleichbar nachgewiesen werden.
Die erreichte Punktzahl (max. 250) fließt mit einem Gewicht von 21,25 % in das Gesamtergebnis Leistungsfähigkeit ein.
1) Referenzen:
Es müssen Referenzen eingereicht werden, die nachfolgende Mindestkriterien erfüllen:
1. in denen eine mehrstufige Mandantenstruktur (inkl. umfangreichem Rechte- und Rollenkonzept) umgesetzt wurde
2. in denen die Lösung in einem BSI-zertifiziertem Rechenzentrum etabliert wurde.
Diese Referenzen müssen nicht zwingend die Bewertungsanforderungen erfüllen (diese können in anderen Referenzen erfolgen). Es werden maximal zwei Referenzen gewertet.
2) Maßnahmen zur Qualitätssicherung:
Der Bieter muss eine Erklärung zu seinen qualitätssichernden Maßnahmen abgeben. Diese muss Angaben zur Strukturierung und Umsetzung eines Change Managements und eines Problem Managements enthalten.
Ein Bewerber gilt nur dann als leistungsfähig in diesem Sinne, wenn er in der Nutzwertanalyse zumindest einen Gesamtnutzwert von 300 Punkten des maximal erzielbaren Gesamtnutzwertes von 1000 Punkten erreicht und die obigen Mindestkriterien erfüllt.
• deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung,
• Verpflichtung zur Sicherstellung, dass die zur Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten,
• dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer,
• Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH),
• Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung,
• Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung,
• Erklärung zur Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022,
• Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.