Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/bekanntmachungen/
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigungsdienstleistungen für die Gemeinde Henstedt-Ulzburg
Ausschreibung der Unterhaltsreinigung sowie Glas- und Rahmenreinigung für zahlreiche kommunale Liegenschaften der Gemeinde Henstedt-Ulzburg.
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Zur Vergabe der einzelnen Lose werden die Bieter aufgefordert, eine eigene Priorisierung der Lose vorzunehmen. Der Bieter, der das wirtschaftlichste Angebot für ein Los abgibt, welches er entsprechend priorisiert hat, erhält den Zuschlag. So erhält beispielsweise der Bieter, welcher das wirtschaftlichste Angebot für alle Lose abgegeben hat, nur den Zuschlag für sein priorisiertes Los. Der zweitwirtschaftlichste Bieter erhält sodann ebenfalls den Zuschlag für sein priorisiertes Los, sofern dieses noch nicht an den wirtschaftlichsten Bieter gegangen ist. Sollte dies der Fall sein, weil die Bieter die Lose identisch priorisiert haben, erhält der zweitwirtschaftlichste Bieter den Zuschlag für seine Priorität 2. So wird verfahren, bis die Zuschläge für alle vier Lose erteilt wurden.
Unterhaltsreinigung und Ballwachsentfernung Schulzentrum
Henstedt-Ulzburg
Zu reinigen sind die Räumlichkeiten der folgenden Objekte:
- Olzeborchschule
- Olzeborchschule Sporthalle 3 und 4
- Büro Kirchweg 124 F
- Bahnhof Ulzburg öffentliche Toiletten
- Alstergymnasium - Sporthallen 1 und 2
- Alstergymnasium - Ballwachsentfernung Sporthalle 2
Die Laufzeit beträgt 12 Monate (01. März 2023 - 29. Februar 2024) mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 28. Februar 2027, wenn keine Kündigung vom Auftraggeber drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt.
Die ersten drei Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftrag beiderseitig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Unterhaltsreinigung Gemeinschaftsschule/Grundschule Rhen
Henstedt-Ulzburg
Zu reinigen sind die Räumlichkeiten der folgenden Objekte:
- GMS Sporthalle
- GMS Jugendforum
- GMS OGS
- GMS Schule
- GS Sporthalle
Die Laufzeit beträgt 12 Monate (01. März 2023 - 29. Februar 2024) mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 28. Februar 2027, wenn keine Kündigung vom Auftraggeber drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt.
Die ersten drei Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftrag beiderseitig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Glas- und Rahmenreinigung in diversen Liegenschaften
Henstedt-Ulzburg
Es wird die Glas- und Rahmenreinigung in folgenden Objekten benötigt:
- Alstergymnasium Schulgebäude
- Alstergymnasium Sporthallen
- Baubetriebshof
- Bürgerhaus
- Feuerwache Götzeburg
- Gemeindebücherei
- GMS Rhen Jugendforum
- GMS Rhen OGS
- GMS Rhen Schulgebäude mit Sporthallen
- GS Rhen Schulgebäude
- GS Rhen Sporthalle
- GS Ulzburg Schulgebäude
- GS Ulzburg Sporthallen
- Olzeborchschule mit Sporthallen
- Rathaus
- Zentrale Feuerwache
Die Laufzeit beträgt 12 Monate (01. März 2023 - 29. Februar 2024) mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 28. Februar 2027, wenn keine Kündigung vom Auftraggeber drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt.
Die ersten drei Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftrag beiderseitig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Unterhaltsreinigung in Kindertagesstätten
Henstedt-Ulzburg
Zu reinigen sind die Räumlichkeiten der folgenden Objekte:
- Kita Beckersberg
- Kita Dreangel
- Kita Kranichstraße
Die Laufzeit beträgt 12 Monate (01. März 2023 - 29. Februar 2024) mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr bis maximal 28. Februar 2027, wenn keine Kündigung vom Auftraggeber drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit erfolgt.
Die ersten drei Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Auftrag beiderseitig mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung und Ballwachsentfernung Schulzentrum
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Güstrow
NUTS-Code: DE80K Landkreis Rostock
Postleitzahl: 18273
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung Gemeinschaftsschule/Grundschule Rhen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bielefeld
NUTS-Code: DEA41 Bielefeld, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 33647
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung in diversen Liegenschaften
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Itzehoe
NUTS-Code: DEF0E Steinburg
Postleitzahl: 25524
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung in Kindertagesstätten
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20251
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]