Zentralisierung Nuklearmedizin Haus 3 - Planungsleistung Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 5P.350.03.702
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
NUTS-Code: DED51 Leipzig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uniklinik-leipzig.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zentralisierung Nuklearmedizin Haus 3 - Planungsleistung Objektplanung
Leistungen der Objektplanung für die Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3.
Als Grundlage für die Umsetzung der gemäß Baulicher Entwicklungsplanung 2025 (Universitätsklinikum Leipzig) zu realisierenden Zentralisierung der Nuklearmedizin erfolgt eine Erweiterung der bereits im Haus 3 befindlichen Flächen. Damit können hochausgestattete Bestandsstrukturen der Ambulanz für Nuklearmedizin im Haus 3 weiter genutzt werden.
Leipzig, DE
Gegenstand dieser Vergabe sind die Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 34 ff. HOAI für die Zentralisierung Nuklearmedizin in Haus 3.
Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zentralisierung Nuklearmedizin Haus 3 - Planungsleistung Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10587
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04013
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.lds.sachsen.de
Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.