Fördeland Therme Glücksburg (Investoren-/Betreibermodell) Referenznummer der Bekanntmachung: GLÜB_FLT_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Glücksburg
NUTS-Code: DEF0C Schleswig-Flensburg
Postleitzahl: 24960
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.gluecksburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fördeland Therme Glücksburg (Investoren-/Betreibermodell)
Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme des Betriebs der Fördeland Therme Glücksburg oder der städtischen Gesellschaft Fördeland Therme Glücksburg GmbH auf grundsätzlich eigenes Risiko des privaten Partners (es geht also nicht um eine bloße Management- oder Betriebsführungsdienstleistung), wobei die Stadt für die Übernahme von Gemeinwohlverpflichtungen (Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, DAWI) Ausgleichszahlungen auf der Basis eines gesonderten Betrauungsaktes (in einem gegenüber dem Ist-Zustand reduzierten Umfang) zu gewähren bereit ist. Zudem besteht die Möglichkeit der Veräußerung eines gegenüber der Fördeland Therme Glücksburg gelegenen Grundstücks der o.a. Gesellschaft an den privaten Partner mindestens zum Verkehrswert zum Zweck der Bebauung und Schaffung eines touristisch und/oder medizinisch geprägten Angebots (Hotel, Kurklinik, Reha-Einrichtung, Ferienwohnungen) mit dem Ziel der Erzielung von Synergien zum Badbetrieb. Einzelheiten sind der Beschreibung der Bedürfnisse und Anforderungen bei den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Stadt Glücksburg 24960 Glücksburg
S. oben.
Die Vertragslaufzeit hängt vom Realisierungsmodell ab, welches erst im wettbewerblichen Dialog konkretisiert wird. Die obige Angabe zur 10-jährigen Vertragslaufzeit ist daher indikativ und bezieht sich auf den mindestens erwarteten Zeitraum der Betriebspflicht.
AK 1: Qualität und Zahl der Referenzen gem. EK-V auf der Basis der Angaben zu TL1 (70 %),
AK 2: Größe der jährlichen Gesamtumsätze des Unternehmens, hilfsweise der Eigenkapitalausstattung (EK-IV) auf der Basis der Angaben zu WL2 (30 %).
Einzelheiten, auch zur Bewertungsmethode, ergeben sich aus den Vergabeunterlagen (Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.5).
Die Einräumung von Optionen in den abzuschließenden Verträgen bleibt vorbehalten, etwa hinsichtlich der Vertragslaufzeit oder im Hinblick auf bauliche Erweiterungen/Modernisierungen der Therme.
Vorbehalten bleiben Ergänzungen und Änderungen der Leistungen und der Verträge nach Maßgabe der diesbezüglichen vertraglichen Regelungen und der vergaberechtlichen Zulässigkeit.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien:
EK-I. Wirksame Gründung.
EK-II. Erlaubnis zur Berufsausübung.
EK-III. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.
EK-IIIa: Kein nach Sanktionsrecht unzulässiger Bezug zu Russland.
Eigenerklärungen und Nachweise:
Als Eigenerklärung vorzulegen:
- PL 1: Unternehmensprofil/-organisation
- PL 2: Keine Straftaten iSv § 123 GWB
- PL 3: Eigenerklärung Zahlung Steuern, Abgaben, Sozialversicherungsbeiträge
- PL 4.1: Einhaltung Umwelt-, Sozial-, Arbeitsrecht
- PL 4.2: Keine Geldbuße AEntG, MiLoG
- PL 4.3: Keine Schwarzarbeit/illegale Ausländerbeschäftigung
- PL 5: Keine Insolvenz o.Ä.
- PL 6: Keine schweren Verfehlungen
- PL 7: Keine sanktionierten Vertragsverletzungen
- PL 8: Kein Bezug zu Russland
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4.
Kriterien:
EK-IV: Hinreichende Größenordnung Gesamtumsätze, hilfsweise Kapitalausstattung.
Eigenerklärungen/Nachweise:
WL1: Eigenerklärung Gesamtumsatz, hilfsweise Nachweise zum Kapital
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4.
Das Kriterium EK-IV ist jedenfalls erfüllt, wenn der jährliche Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre im Mittel etwa so hoch ist wie der ungefähr erwartete jährliche Umsatz der Fördeland Therme Glücksburg (ca. 1,7 Mio. EUR), ein fixer Mindestumsatz ist jedoch nicht gefordert, sondern es kommt auf eine Einzelfallbetrachtung an. Hilfsweise, insbesondere falls das Unternehmen noch nicht über die genannten Zeitraum besteht oder keine oder geringe Umsätze erzielt hat, kann auf die Ausstattung des Unternehmens mit Eigenkapital (oder eigenkapitalersetzenden Mitteln) in einer Größenordnung von zumindest etwa 2 Mio. EUR und eine angemessene Eigenkapitalquote abgestellt werden.
Kriterien:
EK-V: Berufliche Erfahrung/Referenzen: Betrieb/Management von öffentlichen Bädern (Referenzklasse 1), Tätigkeit als Investor für touristisch/medizinisch geprägte Hochbauprojekte ab ca. 5 Mio. EUR (Referenzklasse 2), letzte fünf Jahre
Eigenerklärungen/Nachweise:
TL1: Referenzliste
Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, Dokument Bewerbungsbedingungen, Abschnitt V.4.
Ausreichend ist eine Referenz in einem der beiden Bereiche (in einer der beiden Referenzklassen).
Beachtung der Pflicht zur Zahlung des vergabespezifischen Mindestlohns nach § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH) - auch für Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften -, Einräumung der Vertragsstrafen, Kündigungsrechte und Prüfungsrechte zu Gunsten der Auftraggeberin.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Verfahren wird als wettbewerblicher Dialog geführt. Zunächst sind Teilnahmeanträge zu stellen. Mit geeigneten, nicht auszuschließenden Bewerbern (falls mehr als 3 vorhanden sind, ggf. nach Auswahl) wird ein Dialog über Lösungsvorschläge eröffnet. Angebote sind nur und erst abzugeben, wenn der Dialog erfolgreich beendet wurde. Einzelheiten sind in den Vergabeunterlagen beschrieben.
Zu I.3:
- Teile der Vergabeunterlagen (Anlagen zur Bedürfnisbeschreibung) sind vertraulich und werden erst nach Abgabe einer Vertraulichkeitserklärung durch den Interessenten/Teilnehmer übermittelt (Formular bei den Vergabeunterlagen). Ein Teilnahmeantrag ist auch ohne diese Teile möglich.
-Für die Kommunikation ist zu beachten, dass einfache E-Mails nicht den Anforderungen von § 11 Abs. 2 VgV an Vertraulichkeit und Sicherheit genügen. Anfragen zum Verfahren können elektronisch über die eVergabe-Plattform DTVP gestellt werden; über diese ist auch die ausgefüllte Vertraulichkeitserklärung einzureichen. Dazu ist eine Registrierung auf der eVergabe-Plattform erforderlich (unter dem oben I.3 angegebenen Hyperlink findet sich auch die Registrierungsmöglichkeit).
Bekanntmachungs-ID: CXP4YVH6EDJ
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer und dem Vergabesenat (§§ 155 ff. GWB).
Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein etwaiger Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, wobei der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB unberührt bleibt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Rügeobliegenheiten gelten nicht für einen Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB (wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU).
Der Auftraggeber ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§134 GWB).
Nach Zuschlagserteilung (Vertragsschluss) ist ein Nachprüfungsantrag grundsätzlich nicht mehr zulässig. Zulässig sind dann noch Anträge auf Feststellung einer Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB, also wegen Verletzung der vorgenannten Pflicht zur Bieterinformation und Einhaltung der Wartefrist gem. § 134 GWB oder wegen unzulässiger Vergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der EU. Solche Anträge auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages sind nach § 135 Abs. 3 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags zulässig, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung dieser Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.