Lieferung von Öko-Strom für die Abnahmestellen vom Amt Burg-St. Michaelisdonn
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
NUTS-Code: DEF02 Kiel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gmsh.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.e-vergabe-sh.de/Vergabeplattform/bekanntmachungen
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Öko-Strom für die Abnahmestellen vom Amt Burg-St. Michaelisdonn
Lieferung von Öko-Strom für die Abnahmestellen vom Amt Burg-St. Michaelisdonn.
Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 0:00 Ihr bis 31.12.2023, 24:00 Uhr.
Amt Burg-St. Michaelisdonn.
Lieferung von Öko-Strom für die Abnahmestellen vom Amt Burg-St. Michaelisdonn.
Lieferzeitraum vom 01.01.2023, 0:00 Ihr bis 31.12.2023, 24:00 Uhr.
83 Abnahmestellen mit einem Referenzverbrauch von ca. 526.132 kWh/a.
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das vorliegende Verfahren wurde als Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb im Sinne des § 119 Abs. 5 GWB, § 14 Abs. 4 Nr. 3, 17 VgV und unter Berücksichtigung des "Rundschreibens vom Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (Aktenzeichen: IB6-206-000#010) zur Anwendung von dringlichen Vergaben im Zusammenhang mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine" des BMWK vom 13.04.2022 durchgeführt.
Aufgrund der Ausnahmesituation auf den Strommärkten (unvorhergesehenes Ereignis). Die Durchführung eines Vergabeverfahrens mit längeren Angebots- und insbesondere Bindefristen ist derzeit nicht durchführbar und hätte in der aktuellen Marktsituation laut Marktrecherche zu keinen anderen Ergebnissen geführt.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ZB-G0-22-1973000-4122.3
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE60 Hamburg
Postleitzahl: 22761
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der genaue Auftragswert wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV nicht angegeben. Aus technischen Gründen wird als Auftragswert 1,00 EUR angegeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: nicht bekannt
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]